09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

826<br />

de Vermietungsmöglichkeiten <strong>von</strong> HBS; vgl. ferner den Vermerk der BP v.<br />

10. Juli 1996 in LO JM 410 E-27/00 Bd. X, in welchem die Gewinnabschöpfung<br />

KSK an TexColor angesprochen ist: „Einnahmeverwendung übernommene<br />

Systeme: Durch die <strong>von</strong> FTI übernommenen Systeme muss bei KSK im Pz<br />

1991 bis 1993 ein Gewinn <strong>von</strong> ca. 170 bis 200 Mio. entstanden sein. Wie erfolgte<br />

die Sicherstellung der Gelder durch FTI. Es wurde keine Vereinbarung<br />

getroffen, Ausnahme, Royalties, Übernahme FTI-Leasingverpflichtung, fiktive<br />

Ersatzteilvergütung, Rest sei durch Fr. Neumann frei verfügbar. In diesem Zusammenhang<br />

räumte Fr. Neumann erstmals ein, dass auch die Zahlungen an<br />

TexColor in diesen Bereich der Gewinnabschöpfung fallen“),<br />

(d) lt. Vertrag erst ab 97 eingehende Mietzahlungen der die Standorte Juni<br />

1996 bestätigenden ausländischen Servicegesellschaften (Vermerk der BP v.<br />

10. Juli 1996 in LO L1-014),<br />

(e) keine vorliegenden Nachweise über das Verbringen der Maschinen zu den<br />

ausländischen Servicegesellschaften (vgl. Vermerk der BP v. 10. Juli 1996 in<br />

LO L1-014),<br />

(f) keine vollständig vorliegenden schriftlichen Zustimmungserklärungen der<br />

Eigentümer der HBS zur Vermietung der Bohrsysteme ins Ausland (vgl. Vermerk<br />

der BP v. 10. Juli 1996 in LO L1-014),<br />

(g) FTI <strong>und</strong> nicht KSK als Systemhersteller jedenfalls im wirtschaftlichen Sinne<br />

(vgl. dazu die Ausführungen in einem AV der OFD KA v. 12. Mai 1998<br />

zum Vollstreckungsverfahren bei KSK u. FTI in LO L4-002: „Die KSK lässt<br />

im Auftrag der FlowTex Technologie-Import GmbH (FTI) <strong>und</strong> mit deren Mitteln<br />

Maschinen (ca. 200 Systeme im Jahr) herstellen <strong>und</strong> veräußert diese an<br />

Leasinggesellschaften. Diese werden <strong>von</strong> der FTI geleast. Die überzähligen<br />

Systeme vermietet die FTI wiederum an die KSK <strong>und</strong> Servicegesellschaften<br />

weiter. Bei der KSK verweilen die Systeme ungenutzt. Trotz dieser Konstellation<br />

würde die KSK ohne die BP-Feststellungen (Nachzahlungen gehen auf bewusst<br />

nicht aufgedeckte Vorgänge zurück) Gewinne erzielen. Von einer Ausplünderung<br />

der KSK kann daher nur begrenzt gesprochen werden. Sie ist lediglich<br />

zwischengeschaltet, damit nicht ersichtlich wird, dass im Ergebnis die FTI<br />

die Systeme herstellt“; in dem BP-<strong>Bericht</strong> zur KSK v. 10. Juli 1997 wird aber<br />

ausdrücklich die „wirtschaftliche Dominanz“ der FTI als „unverkennbar“ beschrieben);<br />

(h) Vorliegen einer gleich lautenden anonymen Anzeige betreffend die Fa.<br />

KSK zur Nichtexistenz <strong>von</strong> HBS, eingegangen telefonisch am 25. April 1996<br />

im FA Weimar (hingewiesen wurde <strong>von</strong> der Steufa allerdings auf das auch<br />

diesbezüglich anhängige Verfahren bei der StA MA nebst Aktenzeichen; vgl.<br />

dazu OStA Zimmermann, APr. 21. UA-Sitzung S. 18, 20);<br />

(i) Angabe <strong>von</strong> Manfred Schmider, ein „Großteil der Systeme“ sei produziert,<br />

„jedoch auf Halde gestanden“ (vgl. AV Seyfried v. 3. Juni 1996 in LO L1-014);<br />

(j) Eindruck der BP, zumindest ein Großteil der Systeme, sei bei Rechnungsstellung<br />

nicht vorhanden gewesen, sondern erst Mitte 1996 (vgl. dazu den AV<br />

des Stb. Wawra v. 25. September 1996 über eine Besprechung mit Blum, Gartner<br />

<strong>und</strong> Seyfried in LO StA MA, BMO zu 401 Js 3479/01, A 10; nicht dienen<br />

kann der Vermerk des Stb. Wawra als Nachweis für die Nichtexistenz der Systeme,<br />

da der Einwand des Manfred Schmider <strong>von</strong> im Ausland in bar eingekauften<br />

Systemen nicht mit den Mitteln der AO zu widerlegen war, also nur der<br />

Weg eines Nachweises in Form <strong>von</strong> Stichproben aktuell vorhandener Bohrsysteme<br />

<strong>und</strong> die Drohung einer Versagung <strong>von</strong> Betriebsausgaben offen schien);<br />

(k) Verkauf <strong>von</strong> jedenfalls im Jahr 1996 für vorhanden gehaltenen LKW- <strong>und</strong><br />

Shelter-Systemen vor dem Einkauf sowie der Bestellung/Fertigstellung (vgl.<br />

dazu die Anfrage Nr. 4/Seyfried an Schmider/Kleiser v. 9. Mai 1996 in LO<br />

L1-014 in Verbindung mit der Anlage „ksksyst“ v. 18. Juli 1996 zur Anfrage<br />

Nr. 5/Seyfried an Schmider/Kleiser v. 19. Juli 1996 in LO StA MA, BMO zu<br />

401 Js 3479/01, A 10 = die Feststellung des AR Seyfried betraf 16 LKW-Systeme;<br />

vgl. ferner die Tabelle „ksksyst“ des AR Seyfried v. 16. Januar 1997 in<br />

LO L1-022, auf der die testierten Systeme nebst KHD-Motornummer festgehalten<br />

sind: Ein Abgleich der Shelter-Systeme anhand der KHD-Motorennummern<br />

der Versorgungseinheit aus der Dahn-Liste in LO L1-016 mit der Liste

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!