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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

als das, was sie die ganze Zeit sage: Das man bei einer Durchsuchung aufpassen<br />

müsse, dass man nicht mit der übereilten Aktion alles kaputt mache <strong>und</strong> den Ruf<br />

ruiniere. Aber das gelte nicht nur im Fall Schmider, sondern das gehöre zu einer<br />

gründlichen Fahndungsarbeit. Überhaupt finde sie, dass an dem Aktenvermerk<br />

nichts Verwerfliches sei.<br />

Aus dem Aktenvermerk wurde der Zeugin Gräber weiter Folgendes vorgehalten:<br />

Herr Conrad teilt heute gegen 15:40 Uhr auf meine telefonische Anfrage mit,<br />

dass aufgr<strong>und</strong> des Telefonats <strong>von</strong> Herrn Späth (BuStra Erfurt) mit der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen diese für die Strafsache Interesse gezeigt <strong>und</strong> inzwischen<br />

aufgr<strong>und</strong> einer weiteren Besprechung unter Beteiligung der Herren<br />

Rohm, Conrad <strong>und</strong> Späh das Verfahren evoziert habe. Am kommenden Donnerstag<br />

sei geplant, mit der Staatsanwaltschaft die einzelne Vorgehensweise<br />

abzuklären.<br />

Der Zeugin wird vorgehalten, dass man nach einer Besprechung auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieses Aktenvermerks nach Thüringen gefahren sei, worauf w<strong>und</strong>ersamerweise<br />

die Thüringer nichts mehr gemacht hätten, es also offensichtlich ihr vor dieser<br />

Fahrt nach Erfurt abgestimmtes gemeinsames Interesse gewesen sei, die Thüringer<br />

da<strong>von</strong> abzubringen, <strong>von</strong> diesem „überschnellen <strong>und</strong> unbedachten Handeln“.<br />

Die Zeugin Gräber erklärt darauf, dass die Thüringer doch nicht deshalb nichts<br />

gemacht haben, weil sie darum gebeten haben, dass in dieser Sache nichts mehr<br />

passiere, sondern weil die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben werde. Sie<br />

hätten doch nicht darauf gedrängt, dass die Sache eingestellt oder vergessen werde,<br />

sondern dass sie <strong>von</strong> einer Staatsanwaltschaft an die andere abgegeben werde,<br />

aber doch nicht, dass die ganzen Ermittlungen oder sonst irgendwas zum Anhalten<br />

oder zum Bremsen komme.<br />

Auf weiteren Vorhalt, dass im Aktenvermerk des Herrn Siebler vom 30. April<br />

1996 handschriftlich vermerkt sei, dass „Einigkeit in der Beurteilung wie im Diskussionspapier,<br />

Besprechung mit StraBu, Frau Gräber, Herrn Meisel, Herrn<br />

Schmidt“ stehe, erwiderte die Zeugin Gräber, dass sie sich an diese Besprechung<br />

nicht mehr erinnere, aber wenn ihr der Inhalt jetzt so vorgetragen werde, denke<br />

sie, dass es auch so gewesen sei, weil sie nach wie vor der Meinung sei, dass man<br />

Durchsuchungen nicht übereilt begehen solle. Im Übrigen fehle der handschriftliche<br />

Vermerk auf dem Aktenvermerk in ihren Unterlagen. Sie gehe deshalb da<strong>von</strong><br />

aus, dass dieser <strong>von</strong> Herrn Siebler angefertigt sei. Das möchte sie nicht bestreiten.<br />

Dann werde das so gewesen sein.<br />

Auf Frage, inwieweit die Durchführung <strong>von</strong> Durchsuchungsmaßnahmen bei der<br />

Besprechung eine Rolle gespielt habe, führte die Zeugin Gräber aus, dass sie sich<br />

im Einzelnen daran nicht mehr erinnere, sie gehe aber da<strong>von</strong> aus, dass es so gewesen<br />

sei. Auf Nachfrage erklärte sie, dass sie nicht ausschließen könne, dass das<br />

Thema Durchsuchungen behandelt wurde, aber über konkrete Durchsuchungen,<br />

welches Objekt wann am besten durchsucht werde <strong>und</strong> bei welchen Personen daran<br />

könne sie sich beim besten Willen nicht mehr erinnern. Auf weitere Frage, ob<br />

es ein Anliegen der Thüringer Beamten gewesen sei, die Durchsuchungen durchzuführen,<br />

da sie schon sehr viel Vorarbeit geleistet hätten, sagte die Zeugin Gräber,<br />

dass sie sich nicht erinnern könne, dass dies in der Sitzung in dieser Form<br />

zum Ausdruck gebracht worden sei.<br />

Die Zeugin Gräber gab an, in den Jahren 1993, 1994 bereits mit steuerstrafrechtlichen<br />

Vorgängen der Gebrüder Schmider befasst gewesen zu sein. Es habe sich<br />

damals um Scheingeschäfte zwischen den Gebrüdern Schmider gehandelt. Auf<br />

Frage, ob sie diese Vorgänge in die Besprechung am 10. Mai 1996 eingebracht<br />

habe, da in einer anonymen Anzeige beim Finanzamt Weimar erneut <strong>von</strong> Scheingeschäften<br />

die Rede gewesen sei, führte die Zeugin Gräber aus, dass sie dies offiziell<br />

nirgendwo eingebracht habe. Es sei damals ein ganz anderes strafrechtliches<br />

Geschehen gewesen als letztlich dann im Jahre 1996. Die anonyme Anzeige Weimar<br />

habe etwas ganz anderes zum Gegenstand gehabt als die Geschehnisse 1993,<br />

1994.<br />

Auf Frage, ob sie sich persönlich oder irgendeinen in der R<strong>und</strong>e in Erfurt Beteiligten<br />

in irgendeiner Weise politisch beeinflusst gesehen habe oder einer der dort<br />

in der R<strong>und</strong>e genannten Personen hilfreich oder positiv gesonnen zu sein, sagte<br />

die Zeugin Gräber, dass könne sie für sich ganz ausschließen, <strong>und</strong> bei ihren Kolle-<br />

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