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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

informiert waren, sagte der Zeuge, das wisse er nicht. Er sei nur darüber informiert<br />

gewesen, dass man noch mal durchsuchen möchte. Dass die baden-württembergischen<br />

Kollegen nicht beteiligt werden sollten, da<strong>von</strong> habe er nichts gewusst.<br />

Er glaube auch nicht, dass man ihm das gesagt habe. Jedenfalls erinnere er<br />

sich nicht daran.<br />

1.6. Lydia Herda<br />

Die Verwaltungsangestellte Lydia Herda, Hauptsachgebietsleiterin Umsatzsteuer<br />

beim Finanzamt Erfurt, gab an, nach ihrer Erinnerung lediglich an der Besprechung<br />

am 25. April 1996 teilgenommen zu haben. Zu Gegenstand <strong>und</strong> Ablauf<br />

der Besprechung habe sie keinerlei Erinnerung mehr. Nach ihrer Einschätzung<br />

habe sie an der Besprechung damals für die Sachgebietsleiterin Körperschaftssteuer,<br />

Frau Wiesenburg teilgenommen.<br />

Auf Vorhalt, dass sie auch an der Besprechung am 8. Januar 1997 laut dem Aktenvermerk<br />

der Steufa Erfurt teilgenommen habe, sagte die Zeugin Herda, auch<br />

an diese Besprechung habe sie keinerlei Erinnerung mehr.<br />

2. Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

2.1. Lüder Müller-Wolfsen<br />

Staatsanwalt Lüder Müller-Wolfsen, damals zuständiger Staatsanwalt bei der<br />

Staatsanwaltschaft Mühlhausen, führte aus, dass er nur während eines kurzen<br />

Zeitraums mit dem Verfahren „FlowTex“ befasst gewesen sei. Aus der Erinnerung<br />

heraus könne er nur wenig dazu sagen. Zum Zeitpunkt oder zum Inhalt der<br />

Besprechung am 10. Mai 1996 habe er keine Erinnerung. Er könne sich erinnern<br />

aufgr<strong>und</strong> anderer Vorhalte aus anderen Vernehmungen, die inzwischen stattgef<strong>und</strong>en<br />

hätten, dass das Verfahren der Staatsanwaltschaft Mühlhausen angedient<br />

worden sei. Darauf habe diese die Ermittlungen eingeleitet <strong>und</strong> geführt, er habe<br />

die Steuerfahndung gebeten, entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse vorzubereiten<br />

bzw. auch abzuklären, inwieweit <strong>und</strong> in welchem Umfang Durchsuchungen<br />

erfolgen sollten, um diese Anträge vorzubereiten, die er dann beim zuständigen<br />

Amtsgericht stellen würde. Wenn er die Vorbereitung dieser Durchsuchungsbeschlüsse<br />

über das Wochenende ins Auge gefasst habe, so müsse ihm die Sache<br />

damals als eilbedürftig erschienen sein.<br />

Nach nochmaliger intensiver Prüfung des Verfahrens sei er dann zu dem Entschluss<br />

gekommen, das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Mannheim abzugeben,<br />

weil er der Meinung gewesen sei, dass die Ermittlungen aus sachgerechten<br />

Erwägungen in Mannheim zu führen wären.<br />

Auf Nachfrage, welche Überlegungen für ihn ausschlaggebend gewesen seien,<br />

das Verfahren abzugeben, sagte der Zeuge, aus seiner Erinnerung sei es ja nicht<br />

nur eine Firma gewesen, sondern ein ganzer Konzern oder ein Firmengeflecht,<br />

welches aufzudröseln gewesen sei. Bei der Vorbereitung der Durchsuchungsanträge<br />

habe er dann festgestellt, dass die überwiegenden Durchsuchungsobjekte<br />

eigentlich im Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gelegen haben, auch die weiteren Beschuldigten<br />

hier wohnhaft gewesen seien, sodass aus diesen Erwägungen das Verfahren<br />

abgegeben worden sei. Darüber hinaus glaube er sich zu erinnern, dass das<br />

Finanzamt in Karlsruhe oder Karlsruhe-Durlach bereits entsprechende Ermittlungen<br />

geführt habe <strong>und</strong> dem entsprechend das Verfahren einheitlich zu führen gewesen<br />

wäre. (Auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom<br />

9. Mai 1996 bzw. vom 13. Mai 1996 wird verwiesen, (Anlage 10, Anlage 11).<br />

Bei seiner Entscheidung, das Verfahren nach Mannheim abzugeben habe niemand<br />

auf ihn eingewirkt. Er könne jedoch nicht ausschließen, dass er die Frage der Abgabe<br />

mit seinem Vorgesetzten besprochen habe. Die Entscheidung habe er jedoch<br />

selbst getroffen. Ob er mit Kollegen in Mannheim oder in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

gesprochen habe, daran könne er sich nicht erinnern.<br />

Ob in der Besprechung am 10. Mai 1996 in dem Teilnehmerkreis diskutiert worden<br />

sei, was das richtige Verfahren sei, wo es geführt werden solle, <strong>von</strong> wem <strong>und</strong><br />

wie, ob er sich einer geschlossenen Front aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gegenüber ge-<br />

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