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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

66<br />

meine Worte bei dieser Vernehmung falsch interpretiert wurden.<br />

Frage: Frau Backenstos, Sie gaben in Ihrer Vernehmung ebenfalls<br />

vom 22. Mai 1986 an, dass Herr Schmider den Tresorschlüssel<br />

„neuerdings“ bei sich tragen musste. Wissen Sie warum <strong>und</strong><br />

hatte Herr Schmider diesen Schlüssel zuvor woanders deponiert?<br />

Antwort: Nein, dass weiß ich nicht mehr.<br />

Frage: Am 8. März 1990 fand eine Gegenüberstellung im PP Karlsruhe<br />

statt, an der Sie <strong>und</strong> Herr Schmider als Anerkennungszeugen<br />

teilnahmen. Wurden seitens <strong>von</strong> Herrn Schmider versucht,<br />

dass Sie nicht an der Gegenüberstellung teilnehmen oder hat<br />

er Ihnen irgendwelche Vorgaben gemacht, dass Sie niemanden<br />

erkennen sollen?<br />

ntwort: Wir sind damals gemeinsam zum Polizeipräsidium gefahren.<br />

Herr Schmider hat zu mir nichts gesagt. Ich habe an dieser Gegenüberstellung<br />

ohne irgendeine Beeinflussung des Herrn<br />

Schmider teilgenommen.<br />

Frage: Wäre es Ihnen im Jahre 1990 überhaupt möglich gewesen, den<br />

Täter wieder zuerkennen, da Sie ihn laut Aktenlage <strong>und</strong> Ihren<br />

Angaben nur einen Bruchteil <strong>von</strong> einer Sek<strong>und</strong>e gesehen haben?<br />

Antwort: Ich weiß es nicht. Mir sind an diesem Täter nur die stechenden<br />

Augen in Erinnerung.“<br />

Bei ihrer Zeugenvernehmung vor dem Untersuchungsausschuss berichtete Frau<br />

Backenstos, dass sie am Tattag zwischen 16.00 <strong>und</strong> 16.30 Uhr das Auto des Herrn<br />

Schmider die Einfahrt habe hochfahren sehen. Auf ihrem Überwachungsmonitor<br />

habe sie nur das Auto gesehen, in das Auto habe sie nicht blicken können. Sie<br />

glaube nicht, dass die Bilder der Überwachungskamera gespeichert wurden, also<br />

ein Videoband mitlief. Es habe nur eine Kamera gegeben mit dem Blickfeld <strong>von</strong><br />

der Einfahrt hoch. Zur Überwachung des Hauses habe es auch eine Alarmanlage<br />

gegeben. Diese sei jedoch tagsüber immer ausgeschaltet gewesen. Die Eheleute<br />

Schmider hätten sie nur eingeschaltet, wenn sie abends ins Bett gegangen seien,<br />

da tagsüber eigentlich immer jemand da gewesen sei.<br />

Sie habe sich dann gew<strong>und</strong>ert, dass lange Zeit nachdem das Auto hochgefahren<br />

sei, niemand zur Türe hereingekommen sei. Sie habe dann nachgeschaut <strong>und</strong> in<br />

dem Moment, als sie zu der Türe rausguckte, habe sie auch schon einen Schlag<br />

bekommen. Oder es sei gerufen worden, sie solle ruhig sein. So genau wisse sie<br />

das jetzt nicht mehr. Der Schlag sei ihr <strong>von</strong> hinten versetzt worden. Sie habe zwar<br />

kurz rumgeguckt, habe aber nur die dunklen Augen des Täters gesehen. Deshalb<br />

könne sie auch nicht sagen, ob die Täter maskiert gewesen seien. Auf Frage, ob<br />

sich die Täter unterhalten hätten, gab Frau Backenstos an, dass könne sie jetzt so<br />

genau nicht sagen, sie glaube aber nicht. Die Zeugin verneinte die weitere Frage,<br />

ob es einen Wortwechsel beispielsweise zwischen den Tätern <strong>und</strong> Herrn Schmider<br />

gegeben habe.<br />

Frau Backenstos wurde aus ihrer Vernehmung vom 22. Mai 1986 auszugsweise<br />

die Passage vorgehalten, in der sie sich zu merkwürdigen Zufällen am Tattag<br />

äußert. Auf Frage, ob sie aufgr<strong>und</strong> dieser merkwürdigen Umstände den Eindruck<br />

gehabt habe, dass mit dem Überfall etwas nicht stimmen könne, dass der evtl.<br />

vorgetäuscht sei, sagte die Zeugin, dass es eben merkwürdige Zufälle gewesen<br />

seien, dass sie Herrn Schmider eigentlich so etwas nicht zugetraut habe. Die Frage,<br />

ob sie hinterher noch irgendwelche Anhaltspunkte gehabt habe, aus denen sie<br />

selbst geschlossen hätte, dass Herr Schmider evtl. an diesem Raubüberfall beteiligt<br />

war, verneinte die Zeugin.<br />

Ebenso verneinte sie die Frage, ob Herr Schmider auf sie Einfluss genommen habe,<br />

ob er mit ihr über die Vernehmungen gesprochen habe oder darüber, dass Vernehmungen<br />

anstehen.

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