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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

474<br />

Ferner, so führt Herr Schmider in seiner Vernehmung aus, habe Herr Seyfried<br />

schon 1996 gesagt, dass wenn er 1999 zur nächsten Betriebsprüfung wieder komme,<br />

könnten gewisse Dinge, die in der Vergangenheit seien, nicht mehr repariert<br />

werden, er könne aber die nächste Prüfung noch einmal in der gleichen Art abnehmen,<br />

für die Zukunft müssten Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser jedoch<br />

versprechen, aus den Leasingfinanzierungen herauszukommen.<br />

Auch wenn sich die Staatsanwaltschaft hierbei überwiegend auf Aussagen <strong>von</strong><br />

Herrn Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser stütze, die sich nunmehr im Rahmen<br />

ihrer Zeugenvernehmung nach ihrer eigenen Verurteilung auf § 55 StPO berufen<br />

<strong>und</strong> keine Angaben mehr machen, müsse berücksichtigt werden, dass sowohl<br />

Manfred Schmider als auch Dr. Klaus Kleiser diesen Sachverhalt im Rahmen<br />

ihres eigenen Ermittlungsverfahrens ausführlich <strong>und</strong> gegenüber den Ermittlungsbehörden<br />

konstant geschildert haben. Zudem hat Manfred Schmider anlässlich<br />

seiner Exploration durch den Sachverständigen Prof. Schumacher in seinem<br />

eigenen Strafverfahren die voll umfänglichen Kenntnisse des Angeschuldigten<br />

Seyfrieds noch einmal anschaulich dargetan.<br />

Auch anhand entsprechender vorgef<strong>und</strong>ener Unterlagen lasse sich, so die Ansicht<br />

der Staatsanwaltschaft, die Kenntnis <strong>von</strong> Herrn Seyfried im Jahr 1996 <strong>von</strong> dem<br />

„Schneeballsystem“ <strong>und</strong> des damit verb<strong>und</strong>enen Betruges nachweisen.<br />

So habe Herr Seyfried mit der Anfrage Nr. 5 vom 19. Juli 1996 <strong>von</strong> Herrn Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser eine Stellungnahme zu <strong>von</strong> ihm festgestellten<br />

zeitlichen Diskrepanzen für 16 Lkw-Systeme verlangt. Diskrepanzen traten<br />

insofern auf, als dass Rechnungen der KSK über komplette HBS mit enthaltener<br />

Versorgungseinheit an die FTT oder Leasinggesellschaften teilweise vor dem<br />

Herstellungsauftrag datierten, oder aber dass Lkw, die mit einer Versorgungseinheit<br />

versehen werden sollten, nach deren Auslieferung an die KSK zunächst ohne<br />

Aufbau zugelassen wurden, jedoch zeitgleich <strong>von</strong> der KSK aber als komplett, das<br />

heißt Lkw mit aufgebauter Versorgungseinheit, an die FTT oder Leasinggesellschaft<br />

berechnet wurden.<br />

Diese Anfrage war jedoch bereits in den Prüferhandakten <strong>und</strong> weiteren Akten, die<br />

aus dem Bereich der Steuerverwaltung der Staatsanwaltschaft übergeben wurden,<br />

nicht (mehr) abgelegt. Eine entsprechende Stellungnahme zu dieser Anfrage sowie<br />

weitere Prüfungshandlungen in dieser Richtung haben sich aus den Prüfungsakten<br />

nicht ergeben.<br />

Des Weiteren glaubt die Staatsanwaltschaft anhand <strong>von</strong> weiteren Beispielen aus<br />

den vorgef<strong>und</strong>enen Unterlagen die Kenntnis des Herrn Seyfried <strong>von</strong> dem<br />

„Schneeballsystem“ nachweisen zu können. Zu folgenden Komplexen finden sich<br />

in der Anklageschrift weitere Ausführungen:<br />

– Vergleich HBS im Bestand/Leasingsysteme Doppelerfassung<br />

– Standortliste <strong>und</strong> Mietnachweise<br />

– Abnahmedaten, Rechnungsdaten<br />

– Shelter-Indentifikationsliste Vergleich: Herstellungs- <strong>und</strong> Rechnungsdaten<br />

Als weiteren Umstand in diesem Sinne wertete die Staatsanwaltschaft die Tatsache,<br />

dass ein <strong>von</strong> Herrn Seyfried gefertigtes Schaubild mit Dateinamen „22. August<br />

1996/Sey“ <strong>von</strong> seinem Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Schroth, zu den Akten gegeben<br />

wurde. Diesem Schaubild ist zu entnehmen, dass das Geld, das die KSK aus<br />

dem Verkauf <strong>von</strong> HBS an die Leasinggesellschaften erzielt hat, unter verschiedenen<br />

Titeln an die FTT transferiert wurde, zum Beispiel in Form <strong>von</strong> „Mietraten, Royalities,<br />

fiktive Schul., Ersatzteile“, wobei unter „Royalities“ die Umsatzprovisionen zu<br />

verstehen sind, die die Servicegesellschaften an FTT zu zahlen gehabt hatten <strong>und</strong><br />

mit „fiktiven Schul.“ offensichtlich „fiktive Schulungskosten“ gemeint waren.<br />

Es wird darin, so die Wertung der Staatsanwaltschaft, in einer zusammengefassten<br />

<strong>und</strong> auf den Punkt gebrachten Form das Schneeballsystem aufgezeigt, da nahezu<br />

das gesamte durch KSK <strong>von</strong> den Leasinggesellschaften erlangte Geld an<br />

FTT „zurücktransferiert“ wird, damit dort Leasingraten <strong>und</strong> weitere Aufwendungen<br />

beglichen werden können.<br />

Von besonderer Bedeutung hält die Staatsanwaltschaft einen Aktenvermerk des<br />

Angeschuldigten Seyfried, welcher in einem Schnellhefter in Sachen FlowTex ge-

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