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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1022<br />

lich in den USA <strong>und</strong> in Frankfurt/Main anhängig gewesen waren. Zum Nachweis,<br />

dass die verkauften Bohrsysteme hergestellt <strong>und</strong> im Einsatz waren, legten die Firmenvertreter<br />

den Betriebsprüfern Abnahmeprotokolle, Übernahmebestätigungen<br />

der Leasinggesellschaften, Versicherungsnachweise <strong>und</strong> Bestätigungen der Bohrsystem-Mieter<br />

im In- <strong>und</strong> Ausland vor. Die Betriebsprüfer erklärten sich jedoch<br />

mit diesen Angaben <strong>und</strong> den vorgelegten Unterlagen nicht zufrieden. Sie verlangten<br />

zusätzlich die Vorlage sämtlicher Mietverträge mit Servicegesellschaften <strong>und</strong><br />

fremden Franchiseunternehmen sowie aktuelle Bestätigungen der System-Anmieter.<br />

Die Firmenvertreter legten alle diese Unterlagen vor.<br />

Bei der Überprüfung der Mietverträge stellte sich heraus, dass ca. 300 der 391 angeblich<br />

vorhandenen Systeme im europäischen Ausland vermietet sein sollten<br />

<strong>und</strong> die in der Selbstanzeige aufgeführten Beträge nach überschlägiger Berechnung<br />

zur Bezahlung der angeblich im Ausland hergestellten Bohrsysteme ausreichten.<br />

Die Betriebsprüfer nahmen dennoch weitere Prüfungshandlungen vor,<br />

um der Existenz der Bohrsysteme nachzugehen: Sie nahmen selbst ca. 40 Bohrsysteme<br />

an den Standorten Ettlingen <strong>und</strong> Rastatt zu verschiedenen Zeiten in Augenschein.<br />

Französische Betriebsprüfer bestätigten bei verschiedenen Auskünften<br />

den Einsatz <strong>von</strong> Bohrsystemen in Frankreich. Die Angaben schwankten zwischen<br />

10 <strong>und</strong> 20 Systemen, mit denen PowerDrill France tatsächlich arbeitete. Um<br />

nachzuprüfen, ob die nach den Mietverträgen im sonstigen Ausland befindlichen<br />

Bohrsysteme existierten, forderten sie in Absprache mit der Oberfinanzdirektion<br />

die Firmenleitung auf, die Existenz <strong>von</strong> 43 Bohrmaschinen durch körperliche Abnahme<br />

<strong>von</strong> unabhängigen Wirtschaftsprüfern nachweisen zu lassen. Betriebsprüfer<br />

dürfen im Ausland selbst keine Prüfungshandlungen vornehmen. Aus Gründen<br />

der Verhältnismäßigkeit kam nur eine stichprobenmäßige Überprüfung in Betracht.<br />

Die Betriebsprüfung wählte dabei die zu testierenden Bohrsysteme bei allen<br />

ausländischen Firmen nach Zufallskriterien aus. Mit der Überprüfung beauftragte<br />

FlowTex die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand<br />

GmbH, München, die ihrerseits Prüfungsgesellschaften u. a. in den Ländern<br />

Holland, England, Irland, Italien, Spanien, Tschechien <strong>und</strong> Griechenland beauftragte,<br />

die Bohrsysteme vor Ort abzunehmen <strong>und</strong> hierüber Testate zu erstellen.<br />

Die Betriebsprüfer erhielten in den Monaten Dezember 1996 <strong>und</strong> Januar 1997 alle<br />

43 Testate, die inhaltlich vollständig sämtliche geforderten Bestätigungen enthielten,<br />

z. B. Seriennummer, Motornummer, Standort usw.<br />

Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen ist bekannt geworden, dass die Verantwortlichen,<br />

soweit erforderlich, kurzfristig Bohrsysteme mit entsprechenden<br />

Typenschildern versehen an die jeweiligen ausländischen Standorte verbringen<br />

ließen. Über die ausländischen Franchiseunternehmer, bei denen die Geräte im<br />

Einsatz sein sollten, hatte die Steuerfahndung ab August 1996 bei der Informationszentrale<br />

Ausland beim B<strong>und</strong>esamt für Finanzen (IZA) zusätzlich Wirtschaftsauskünfte<br />

eingeholt. Danach handelte es sich bei diesen Endnutzern der<br />

Bohrsysteme um fremde, nicht mit Schmider/Dr. Kleiser verb<strong>und</strong>ene Unternehmen,<br />

die aktiv tätig waren. Es ergab sich mithin die Situation, dass<br />

• die Existenz der zufällig ausgewählten Maschinen im Ausland testiert war,<br />

• die Betriebsprüfer selbst Bohrsysteme an den Standorten Ettlingen <strong>und</strong> Rastatt<br />

besichtigt hatten,<br />

• in den Wirtschaftsprüfungsberichten (Wirtschaftsprüfer Dr. Rohner, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>)<br />

die Bohrsysteme zu den einzelnen Stichtagen angegeben waren,<br />

• die Firma FlowTex Abnahmeprotokolle, Übernahmebestätigungen, Versicherungsbestätigungen<br />

usw. vorgelegt hatte.<br />

Dem Sonderbericht <strong>von</strong> Wirtschaftsprüfer Dr. Rohner zum 31. Dezember 1995,<br />

der der Betriebsprüfung zur Einsicht vorlag, war zu entnehmen, dass Wirtschaftsprüfer<br />

Dr. Rohner stichprobenweise Leasingsysteme körperlich abgenommen<br />

hatte. Im Bilanzbericht zum 31. Dezember 1995 ist hierzu ausgeführt:<br />

„Die bestehenden Leasingverträge <strong>und</strong> Mietverträge <strong>und</strong> die Untermietverhältnisse<br />

wurden einer gesonderten Prüfung unterzogen (vgl. separater <strong>Bericht</strong><br />

vom 22. April 1996). Im <strong>Bericht</strong>sjahr erfolgten erstmals in nennenswertem Umfang<br />

(13 Systeme) Übernahmen <strong>von</strong> Systemen, in der Regel anlässlich des Auslaufs<br />

der Leasingverträge zum vertraglich vorgesehenen Restbuchwert. Der

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