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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

234<br />

hausen an die Staatsanwaltschaft Mannheim abgegebenen Ermittlungsverfahrens<br />

gegen Manfred Schmider, Dr. Kleiser, Angelika Neumann u. a. wegen des Verdachts<br />

der Steuerhinterziehung. Ausgangspunkt dieses Verfahrens war die Selbstanzeige<br />

der Frau Neumann vom 5. Februar 1996. Das <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim unter dem Aktenzeichen 609 Js 145/96 übernommene Ermittlungsverfahren<br />

ging dort am 15. Mai 1996 ein. Oberstaatsanwalt Arnold, der als Vertreter<br />

des Abteilungsleiters die Zuteilung des Verfahrens vornahm, ging in seiner Aktennotiz<br />

vom 21. Mai 1996 unter anderem auch auf die telefonische anonyme Anzeige<br />

ein. Nach der Zuteilung des Verfahrens an das zu diesem Zeitpunkt vakante<br />

Dezernat 609 hatte zunächst die Vertreterin des Dezernats, Staatsanwältin Smid,<br />

<strong>und</strong> ab 1. Juli 1996 die zuständige Dezernentin, Richterin am Landgericht Krenz,<br />

damals Staatsanwältin, die Möglichkeit der Kenntnisnahme.<br />

b) Staatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> Zweigstelle Pforzheim<br />

Weder die Staatsanwaltschaft Karlsruhe noch deren Zweigstelle Pforzheim haben<br />

<strong>von</strong> der anonymen telefonischen Anzeige beim Finanzamt Weimar Kenntnis erlangt.<br />

c) Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> Justizministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als auch das Justizministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben erstmals am 23. Januar 2001 durch telefonischen <strong>Bericht</strong><br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim Kenntnis <strong>von</strong> der anonymen telefonischen<br />

Anzeige erhalten.<br />

3. Anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 4. Mai 1996<br />

a) Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

Die anonyme Anzeige ging am 4. Mai 1996 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

ein. Mit Verfügung vom 15. Mai 1996 leitete der zuständige Dezernent, Oberstaatsanwalt<br />

Zimmermann, ein Vorermittlungsverfahren gegen Manfred Schmider<br />

<strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser ein. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 52<br />

Js 13493/96 geführt. Oberstaatsanwalt Zimmermann legte die Einleitungsverfügung<br />

<strong>und</strong> die anonyme Anzeige seinem Abteilungsleiter zur Kenntnis vor. Der<br />

Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhielt am 22. Januar<br />

2001 Kenntnis <strong>von</strong> der anonymen Anzeige. Oberstaatsanwalt Zimmermann, der<br />

damals Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe war, hatte den Behördenleiter<br />

darüber informiert, dass er gegenüber einem Fernsehteam des Südwestr<strong>und</strong>funks<br />

ein Interview betreffend des Verfahrens, welches aufgr<strong>und</strong> der anonymen<br />

Anzeige eingeleitet <strong>und</strong> 1997 eingestellt worden war, geben werde. Während der<br />

Anhängigkeit war das Verfahren nicht berichtet worden.<br />

b) Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat erst im Jahr 2000 nach der Einleitung des<br />

Ermittlungsverfahrens gegen Manfred Schmider u. a., das zu deren Verhaftung<br />

geführt hat, <strong>von</strong> der bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangenen anonymen<br />

Anzeige erfahren. Mit Schreiben vom 30. März 2000 bat der zuständige Dezernent<br />

bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, Staatsanwalt (GL) Dr. Hofmann, die<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe um Mitteilung des Ausgangs des dort aufgr<strong>und</strong> der<br />

anonymen Anzeige geführten Verfahrens. Im Juni 2001 erhielt er Akteneinsicht.<br />

c) Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> das Justizministerium <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong><br />

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> das Justizministerium erhielten<br />

durch <strong>Bericht</strong> der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 22. Januar 2001 Kenntnis<br />

<strong>von</strong> der Existenz der am 4. Mai 1996 eingegangenen anonymen Anzeige gegen

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