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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

kreten die Betriebsprüfung Karlsruhe für Ermittlungsmöglichkeiten noch gesehen<br />

habe, wisse er nicht.<br />

In der Folgezeit habe man anlässlich einer Besprechung am 2. Mai 1996 bei der<br />

Staatsanwaltschaft Mühlhausen eine Liste der möglichen, insgesamt 33 Durchsuchungsobjekte<br />

übergeben. Bis 6. Mai 1996 habe die Steuerfahndungsstelle Erfurt<br />

die entsprechenden Anträge auf Durchsuchung für die Staatsanwaltschaft<br />

vorbereitet, sodass diese nur noch beim entsprechenden Ermittlungsrichter eingereicht<br />

werden mussten. In der geplanten Besprechung am 10. Mai 1996 sollte<br />

dann der definitive Einsatzplan erstellt, das ganze eben organisatorisch in trockene<br />

Tücher gepackt werden.<br />

Die Besprechung am 10. Mai 1996 habe dann bei der Steuerfahndungsstelle in Erfurt<br />

stattgef<strong>und</strong>en. Teilnehmer waren Herr Müller, Staatsanwaltschaft Mühlhausen,<br />

die Herren Conrad <strong>und</strong> Sake, Steufa Erfurt, Frau Hess, BP Erfurt, Frau<br />

Gräber <strong>und</strong> Herr Meisel, StraBu Karlsruhe-Durlach, Herr Schmidt, Steufa Karlsruhe-Durlach<br />

sowie die Herren Blum, Gärtner <strong>und</strong> Seyfried, Konzern-Betriebsprüfung<br />

Karlsruhe-Stadt. Zu dieser Besprechung trug der Zeuge Conrad vor, im<br />

Ergebnis habe die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mitgeteilt, dass sie eigentlich<br />

doch nicht zuständig sei <strong>und</strong> das Verfahren gegen Neumann <strong>und</strong> andere an die<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaft nach Mannheim abgegeben werde. Zur Begründung<br />

führte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen aus, dass Schwerpunkt des Tatkomplexes<br />

in Karlsruhe sei, die KSK nur eine <strong>von</strong> mehreren Firmen der „Flow-<br />

Tex“-Gruppe, die Zentrale in Ettlingen sei, <strong>und</strong> alle Beschuldigten außer Frau<br />

Neumann in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wohnten. Damit sei die Sache erstmal für die<br />

Steufa Erfurt beendet gewesen. Nach seinen Aufzeichnungen sei dann das Verfahren<br />

am 13. Mai 1996 nach Mannheim abgegeben worden. Wegen Einzelheiten<br />

<strong>und</strong> weiterer Besprechungspunkte wird auf den Aktenvermerk der Steufa Erfurt<br />

vom 13. Mai 1996, Anlage 6, verwiesen.<br />

Dem Zeugen Conrad wurde die Ziffer IV. des vorgenannten Aktenvermerkes vorgehalten,<br />

wonach der Sachgebietsleiter der Konzern-Betriebsprüfung des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Stadt, Herr Blum, gebeten habe, <strong>von</strong> Fahndungsmaßnahmen<br />

einstweilen abzusehen. Der durch eine drohende Fahndungsprüfung ausgehende<br />

Druck auf die Gegenseite sei eher geeignet, weitere Erkenntnisse zu gewinnen, als<br />

eine direkte Fahndungsprüfung. Zudem müsse der Sachverhalt erst „r<strong>und</strong>“ werden,<br />

um die Fahndung effektiv einsetzen zu können. Diese Auffassung wurde<br />

auch durch Herrn Schmidt geteilt. Herr Müller erhob hiergegen gleichfalls keine<br />

Einwände. Zwischen Herrn Bluhm <strong>und</strong> Herrn Schmidt wurde sodann ein Zeitraum<br />

<strong>von</strong> weiteren drei Wochen ins Auge gefasst, in dem die Betriebsprüfung<br />

weitere Sachverhaltsaufklärung betreiben solle. Es wurde vereinbart, Anfang Juni<br />

in Karlsruhe das weitere Vorgehen abzustimmen. Auf Frage, ob diese Ausführungen<br />

baden-württembergischer Finanzbeamter die Entscheidung, das Verfahren<br />

abzugeben beeinflusst haben, entgegnete der Zeuge Conrad, nicht er, sondern die<br />

Staatsanwaltschaft Mühlhausen habe das Verfahren abgegeben. Dieses Ergebnis<br />

der Verfahrensabgabe nach Mannheim habe schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt<br />

der Besprechung bereits festgestanden. Wenn er sich so im Nachhinein die<br />

Ereignisse noch einmal ins Gedächtnis rufe, habe er schon ein bisschen den Eindruck,<br />

dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit diesem Ergebnis zur Besprechung<br />

gekommen sei. Auf Frage, wie denn das Klima in der Besprechung gewesen<br />

sei, entgegnete der Zeuge Conrad, die Argumente seien in sachlicher Form<br />

ausgetauscht worden. Es sei keiner laut geworden. Auf weiteren Vorhalt, dass der<br />

an der Besprechung ebenfalls teilnehmende Fahndungsprüfer Sake die Diskussion<br />

als sehr hitzig geschildert habe, antwortete der Zeuge Conrad, das habe er jetzt<br />

nicht mehr so in Erinnerung, da könne er jetzt so nichts mehr zu sagen. Nach seiner<br />

Erinnerung sei die Frage der Abgabe des Verfahrens nach Mannheim durch<br />

die Staatsanwaltschaft Mühlhausen dann auch nicht weiter diskutiert worden,<br />

weil es da keine Diskussionsbedarf oder Diskussionsmöglichkeiten mehr gegeben<br />

habe. Die Staatsanwaltschaft habe mitgeteilt, sie sei nicht zuständig, sie werde das<br />

Verfahren abgeben.<br />

Auf Frage, ob, wie in Presseveröffentlichungen zu lesen gewesen sei, die Westler<br />

die überraschten Ostler bekniet hätten, die Finger <strong>von</strong> der Vorzeigefirma – gemeint<br />

sei Flowtex – zu lassen, erklärte der Zeuge Conrad, ihn habe kein Finanzbeamter<br />

aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bekniet. Auf weitere Frage, ob er gewarnt worden<br />

sei, die Finger <strong>von</strong> der Firma zu lassen, weil diese beste Beziehungen zur Politik<br />

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