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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Von entscheidender Bedeutung war nunmehr die Frage, ob der Komplex MBB im<br />

Zusammenhang mit der infas-Umfrage stand <strong>und</strong> insbesondere, ob zwischen der<br />

Übernahme der Teilumfragekosten in Höhe <strong>von</strong> 10.000 DM durch FlowWaste/<br />

Frau Morlok <strong>und</strong> dem Verhalten <strong>von</strong> dem Wirtschaftsminister Herrn Dr. Döring<br />

in den Jahren davor, insbesondere 1997 <strong>und</strong> 1998 ein Zusammenhang bestand.<br />

Zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Herrn Dr.<br />

Döring wegen Vorteilsannahme einerseits <strong>und</strong> gegen Frau Bettina Morlok <strong>und</strong><br />

Herrn Moritz Hunzinger wegen Vorteilsgewährung andererseits wurde vor dem<br />

Untersuchungsausschuss Herrn Oberstaatsanwalt Röthig <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe am 27. Oktober 2004 gehört. Nachdem zu diesem Zeitpunkt die<br />

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren, wurde im späteren Fortgang des<br />

Untersuchungsausschusses am 9. März 2005 der leitende Oberstaatsanwalt<br />

Gunther Spitz als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss gehört.<br />

Danach wurde der Gesamtkomplex in 2 Unterkomplexe aufgeteilt. Zum einen der<br />

Bereich Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung im Verhältnis Dr. Döring <strong>und</strong> Frau<br />

Morlok durch Zahlung der 10.000 DM an infas bzw. durch Engagements durch<br />

Dr. Döring für die Firma FlowWaste <strong>und</strong> zum anderen in den Bereich Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung<br />

im Verhältnis <strong>von</strong> Dr. Döring <strong>und</strong> Hunzinger hinsichtlich<br />

Bezahlung der Umfrage in Höhe <strong>von</strong> 30.194 DM <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Empfehlungsschreiben im Rahmen der Pressekonferenz in Sachen MBB.<br />

aaaa) Komplex Dr. Döring – Frau Morlok/FlowWaste<br />

Das Hauptaugenmerk hat die Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Unrechtsvereinbarung<br />

zwischen Dr. Walter Döring <strong>und</strong> Bettina Morlok gesetzt.<br />

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Herrn Dr. Döring im Jahre 1997 Aktivitäten<br />

zugunsten der Firma FlowWaste entfaltet hat, der nachweisbare Bezug der Zahlung<br />

im Jahre 1999 jedoch nicht geführt werden konnte. Eine innere Verknüpfung,<br />

welche im Rahmen der Prüfung des § 331 StGB erforderlich war, wurde<br />

nicht festgestellt.<br />

bbbb) Komplex Hunzinger/Dr. Döring im Bezug auf MBB<br />

Durch den F<strong>und</strong> der Rechnung bei Frau Dr. Haussmann im Rahmen der Hausdurchsuchung<br />

am 18. Juni 2004 ergab sich für die Staatsanwaltschaft Stuttgart<br />

der Verdacht, dass Moritz Hunzinger 30.000 DM als Teilfinanzierung der Umfrage<br />

bezahlt hatte <strong>und</strong> dass u. U. ein Bezug vorhanden war zu Aktivitäten im<br />

Zusammenhang mit der Übernahme <strong>von</strong> MBB Security Cars durch Herrn Hunzinger.<br />

Weiter wurde im Juli 2004 eine Presseinformation bei Hunzinger bzw. einer Firma<br />

des Herrn Hunzingers sicher gestellt, welche darüber berichtete, dass die Firma<br />

Wendler durch MBB Security Cars übernommen worden war <strong>und</strong> in der Dr.<br />

Döring dahin gehend zitiert wurde, dass er die Übernahme begrüße.<br />

Der Untersuchungsausschuss konnte nicht belegen, dass Dr. Döring bei der daran<br />

anschließenden Pressekonferenz bei der Firma MBB Security Cars anwesend war.<br />

Die Staatsanwaltschaft hat nach Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass eine<br />

inhaltliche Verknüpfung zwischen der Dienstausübung des Dr. Döring als Wirtschaftsminister<br />

<strong>und</strong> dieser Teilfinanzierung über 30.000 DM nahe lag <strong>und</strong> den<br />

hinreichenden Verdacht einer im Rahmen des § 331 StGB entsprechenden Unrechtsvereinbarung,<br />

nämlich einer solchen inhaltlichen Verknüpfung zwischen<br />

Dienstausübung <strong>und</strong> Vorteil <strong>und</strong> Bezahlung/Zuwendung vorliegt.<br />

Das Verfahren wurde im Ergebnis wegen Verjährung eingestellt.<br />

Die Staatsanwaltschaft hat jedoch, vertreten durch den Zeugen Herrn leitenden<br />

Oberstaatsanwalt Spitz im Untersuchungsausschuss ausdrücklich dargelegt, dass<br />

lediglich aufgr<strong>und</strong> der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung <strong>und</strong> in Ermangelung<br />

<strong>von</strong> verjährungsunterbrechenden Handlungen letztendlich keine Anklage<br />

gegen Herrn Dr. Döring erhoben wurde.<br />

Die Fraktionen der SPD <strong>und</strong> GRÜNE schließen sich den Feststellungen der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe in vollem Umfang an.<br />

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