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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

mann dabei gewesen, in dem Rechtsanwalt Kullen Herrn Dr. Hofmann vorgeworfen<br />

habe, er habe früher ein Strafmaß <strong>von</strong> sechseinhalb bis sieben Jahren in Aussicht<br />

gestellt, <strong>von</strong> dem er nun nichts mehr wissen wolle, erklärte der Zeuge, wenn<br />

das so gewesen wäre, hätten die Verteidiger, die die renommiertesten <strong>und</strong> bestbezahltesten<br />

in diesem Lande seien, dies auch eingefordert. Keiner der drei habe das<br />

jemals vorgebracht. Er sage aber, wie das Gespräch nach seiner Wahrnehmung<br />

gelaufen sei. Es sei doch klar, der Verteidiger müsse probieren, den Staatsanwalt<br />

in diese Thematik zu verwickeln <strong>und</strong> ihm etwas Verbindliches abzuverlangen.<br />

Herr Kullen habe das Thema „Strafmaß“ vom Zaun gebrochen <strong>und</strong> auf den Fall<br />

Schneider mit sechs Jahren <strong>und</strong> neun Monaten hingewiesen. Er habe ihn also dahin<br />

bringen wollen. Er habe dann Herrn Rechtsanwalt Kullen gesagt: „Ja, der<br />

Fall Schneider sei natürlich ein zu beachtender Punkt im Rahmen der zu findenden<br />

Strafe“. Schneider sei <strong>von</strong> der Öffentlichkeitswirksamkeit ungefähr genauso<br />

wie Schmider, allerdings sei Schneider wegen vier Taten angeklagt worden. Der<br />

zweite Fall, der vergleichbar gewesen sei, den er auch in die Debatte gebracht habe,<br />

sei der Fall Balsam in Nordrhein-Westfalen gewesen. Da habe einer der Manager<br />

zehn Jahre bekommen <strong>und</strong> der andere acht Jahre. Im Unterschied zum Fall<br />

Schmider haben beide nicht gestanden. Der Schaden sei aber nur halb so hoch gewesen.<br />

Bei Schneider sei ein Schadensbetrag <strong>von</strong> 950 Millionen DM angeklagt<br />

gewesen. Im Verfahren gegen Schmider habe man später bei 4,1 bis 4,2 Milliarden<br />

gelegen. Das heiße also, bei Schmider seien wesentlich mehr Taten gewesen.<br />

Bei Balsam habe kein Geständnis vorgelegen, dafür habe aber im Fall Schmider<br />

der Schaden doppelt so hoch gelegen. Der dritte Fall, der als Anhaltspunkt für die<br />

Strafzumessungen noch eine Rolle habe spielen können, sei der Fall Finkenrath,<br />

der in Mannheim gespielt habe, gewesen. Herr Finkenrath habe elf Jahre <strong>und</strong> zwei<br />

Monate bekommen. Der habe aber nicht gestanden. Das seien Eckpunkte gewesen,<br />

die diskutiert worden seien. Herr Kullen sei relativ früh ausgeschieden.<br />

Er wisse nicht mehr, wann das Gespräch gewesen sei, aber sicherlich vor März<br />

2000. Er wäre, wenn er zu diesem frühen Zeitpunkt ohne Akten nur den Hauch<br />

oder die Andeutung einer Zusage gemacht hätte, mit dem Klammerbeutel gepudert<br />

gewesen. Er habe versucht, das Thema so schnell wie möglich wieder wegzubabbeln.<br />

Also die Strafmaßvereinbarung mit Kullen bezüglich Schneider habe<br />

nie stattgef<strong>und</strong>en. Wenn man kungele, dann müsse man das mit dem Gericht<br />

machen, aber nicht nach acht Wochen Ermittlungstätigkeit, wo man absehe, dass<br />

es noch mindestens ein Jahr gehe. Das sei viel zu früh, ein ernsthaftes Gespräch<br />

zu führen.<br />

Anschließend ging der Zeuge zu der <strong>von</strong> ihm so bezeichneten „Beziehungsebene“<br />

zwischen Herrn Nagel <strong>und</strong> ihm über. Er räume ein, Herr Nagel <strong>und</strong> er haben sich<br />

schlicht <strong>und</strong> ergreifend nicht vertragen. Die Chemie habe nicht gestimmt. Die Atmosphäre<br />

sei vergiftet gewesen. In so einem Ermittlungsverfahren wären ab Februar<br />

2000 tägliche Telefonate über die neuesten Erkenntnisse erforderlich gewesen.<br />

Am Anfang haben Herr Nagel <strong>und</strong> er noch miteinander telefoniert. Ab Mai<br />

2000 bis Weihnachten 2000 habe Herr Nagel ihn nie mehr angerufen. Er habe<br />

sich dann beholfen, indem er sich direkt an die einzelnen Sachbearbeiter gewandt<br />

habe. Hin <strong>und</strong> wieder sei es unumgänglich gewesen, mit Herrn Nagel zu telefonieren.<br />

Er habe sich dann eine Stichwortliste gemacht, damit er nichts vergesse<br />

<strong>und</strong> tief Luft geholt, weil er gewusst habe, nach einer Minute gehe das Geschrei<br />

los. Wenn Herr Nagel dann angefangen habe zu brüllen, dann habe er zurückgebrüllt.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt seien dann die vier, fünf Sachen, die zu besprechen<br />

gewesen seien, gesagt gewesen. Der Hörer sei dann ohne weitere<br />

Fre<strong>und</strong>lichkeiten aufgelegt worden.<br />

Nachdem Herr Nagel aus dem Verfahren raus gewesen sei, habe er mit seinem<br />

Nachfolger im Mai/Juni 2001 immer noch täglich <strong>und</strong> dies im Einvernehmen, telefoniert,<br />

weil es einfach soviel gegeben habe. Herr Nagel <strong>und</strong> er hätten viel mehr<br />

miteinander reden müssen, das sei überhaupt keine Frage, es habe aber nicht stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Er sage aber, dies habe nicht an ihm gelegen. Er sei eigentlich jemand,<br />

der die Dinge, so weit wie möglich informatorisch im Gespräch <strong>und</strong> nicht schriftlich<br />

kläre.<br />

Herr Nagel habe massiv die Machtfrage gestellt <strong>und</strong> versucht, ihn aus dem Fall<br />

raus zu mobben. Dies mache man folgendermaßen: Man mache sich über den anderen<br />

lustig, man mache ihn lächerlich, man produziere völlig unsinnige Vermerke<br />

über jemanden, die man dann auch noch in die Ermittlungsakte hänge.<br />

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