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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auf den Vorhalt, dass es das besondere Geheimnis dieses Falles bleibe, warum<br />

man gar nicht auf die Idee gekommen sei, nach diesem Kreditbetrug zu fragen,<br />

obwohl ja normalerweise jeder, der die Akte gesehen <strong>und</strong> seinen Vermerk mit<br />

dieser Abteilung Kreditbetrug gelesen habe, sich hätte sagen müssen: Ja was ist<br />

denn jetzt mit der Ermittlung dieses Kreditbetrugs?, erwiderte der Zeuge, dass es<br />

sich ihm aufgedrängt habe, dass derjenige, dem er das sozusagen an die Hand gegeben<br />

habe, den Herrn Schmidt anspreche <strong>und</strong> frage: „Herr Schmidt, ist da noch<br />

was geworden?“ Oder umgekehrt, dass der Herr Schmidt vielleicht sage: „Herr<br />

Sachbearbeiter XYZ, wir haben damals so <strong>und</strong> so das <strong>und</strong> das besprochen. Wir<br />

sind den Dingen nachgegangen, da ist aber nichts draus geworden. Oder aus den<br />

<strong>und</strong> den Gründen, wir haben das <strong>und</strong> das gemacht <strong>und</strong> so. Können Sie vergessen,<br />

brauchen wir nicht einleiten.“<br />

Auf den Vorhalt, dass der <strong>von</strong> ihm gefertigte Aktenvermerk den sachbearbeitenden<br />

Staatsanwalt doch nicht da<strong>von</strong> entbinde, selbst zu prüfen, sagte der Zeuge<br />

aus, er habe eigentlich etwas gemacht, was er als Sachbearbeiter, wenn er das<br />

selbst weitergeführt hätte, natürlich auch gemacht hätte. Wenn man einen Steuerfall<br />

bekomme, in dem die Fahndung schon tätig gewesen sei, rufe man als erstes<br />

den Leiter dieser Abteilung oder, wenn sich der Sachbearbeiter aus der Akte ergebe,<br />

diesen an <strong>und</strong> frage, „Was ist denn jetzt? Was ist geplant? Wie machen wir<br />

weiter?“<br />

Aber die Frage sei natürlich, wenn jetzt die Sachbearbeiterin mit der Fahndung<br />

wieder in Kontakt getreten sei: „Hat die Steuerfahndung der Kollegin dasselbe<br />

erzählt wie mir auch? Oder wenn die miteinander ein Gespräch geführt haben:<br />

Ist der dann <strong>von</strong> sich aus darauf zurückgekommen, was ja eigentlich – – Na ja,<br />

hätte man ja irgendwie erwarten können, dass er dann – –“<br />

Auf den Einwand, dass er ja zunächst einmal einfach durch das Aktenstudium auf<br />

diesen allgemeinen Straftatbestand des Kreditbetrugs gekommen sei, erwiderte<br />

der Zeuge, auf diese Betrugsgeschichte habe ihn nach seiner Erinnerung der Herr<br />

Schmidt hingewiesen.<br />

Auf die Frage, warum man seitens der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> der Finanzbehörden<br />

nicht auf die Alternative eines Schneeballsystems gekommen sei, obwohl dies im<br />

Gr<strong>und</strong>e mit ganz einfachen Überlegungen möglich gewesen wäre, antwortete der<br />

Zeuge, aufgr<strong>und</strong> des Umstandes, dass die Firma KSK in 2 oder 3 Wochen Fristsetzung<br />

zur Wirksamkeit der Selbstanzeige diesen irrsinnigen Betrag <strong>von</strong> 32 Millionen<br />

aufgebracht habe, sei bei ihm kein Gedanke <strong>von</strong> wegen Liquiditätsprobleme<br />

oder so, aufgekommen. Einen Zusammenhang zwischen diesen 1.000 nicht vorhandenen<br />

Maschinen <strong>und</strong> der Selbstanzeige über die 32 Millionen, den habe er<br />

nicht unbedingt gesehen. Dass das eine mit dem anderen etwas zu tun habe, sei für<br />

ihn nicht absehbar gewesen. In der kurzen Zeit, in der er mit der Sache befasst gewesen<br />

sei, habe er das so verstanden, dass die Firma mit einer Betriebsfirma oder<br />

mit einer Lizenz Gewinne mache <strong>und</strong> der Gewinn des Betriebs der KSK in die<br />

Schweiz verschoben worden sei. Er sei da<strong>von</strong> ausgegangen, das würde ja nunmehr<br />

offenbart <strong>und</strong> nachgezahlt.<br />

Auf den Vorhalt, dass bezüglich dieses Falles im Gr<strong>und</strong>e genommen ja gesagt<br />

werde: Je größer die Summen, je größer das Anwesen, je höher die Position,<br />

desto mehr vermute man, das sei alles richtig. Und je kleiner die Summen, desto<br />

mehr komme man auf die Idee, es könnte möglicherweise doch ein Betrugsgeschäft<br />

sein, entgegnete der Zeuge, das sei jetzt eine Hypothese. Immerhin diese<br />

32 Millionen flüssige Zahlung, das sei ja nicht ein Schein, der in Form eines<br />

Maserati oder einer Yacht durch die Welt fahre, sondern das seien ja flüssige<br />

Gelder gewesen, also ein Faktum. Das reiche nicht aus, sofort ein Verfahren wegen<br />

dringenden Verdachts des Betrugs einzuleiten, sondern man habe darauf<br />

vertraut, dass man das jetzt einmal überprüft. Es gebe ja auch Neider <strong>und</strong> Bösewichte,<br />

die Schlimmes über andere herreden. Und deshalb bedürfe es zumindest<br />

immer erst einmal einer Umfeldabklärung, ob denn da überhaupt etwas dran sein<br />

könnte. Er bitte, sich einmal in seine Lage zu versetzen, wenn er zu früh losschlage,<br />

dann beschädige er das Ansehen <strong>und</strong> das Wohlergehen <strong>von</strong> Bürgern<br />

oder Unternehmen. Wenn er zuwenig mache, dann heiße es gleich: Strafvereitelung.<br />

Diesen Grat müsse man einhalten. Und da sei eine anonyme Anzeige, wo<br />

noch angekündigt gewesen sei: „Es kommt noch irgendwas nach“ schon etwas<br />

wenig.<br />

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