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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

des Finanzpräsidenten oder Oberfinanzpräsidenten gelangt seien, das könne er<br />

nicht sagen.<br />

Auf Nachfrage, ob es Vorschriften gebe, ab einer bestimmten Größenordnung zu<br />

berichten, sagte der Zeuge, wenn im strafrechtlichen Bereich etwas aufgetaucht<br />

sei, also ein Strafverfahren eingeleitet worden sei, dann werde natürlich der Oberfinanzpräsident<br />

bzw. der Finanzpräsident informiert. Auf Frage, ob dies im konkreten<br />

Fall geschehen sei, sagte der Zeuge, das glaube er nicht.<br />

Auf Frage, ob er den Fall ab dem Jahr 1994 noch weiter verfolgt habe, sagte der<br />

Zeuge Pagendarm, er habe sich selbstverständlich für den Ausgang des Verfahrens,<br />

auch steuerstrafrechtlich interessiert. Auf Vorhalt eines Schreibens aus dem<br />

Jahr 1994, welches er an das Finanzamt Rastatt geschrieben habe <strong>und</strong> ein Schreiben<br />

weitergeleitet habe, das vom Rechtsanwalt <strong>und</strong> Wirtschaftsprüfer des Herrn<br />

Schmider an die OFD geschickt worden sei, er also offensichtlich auch im Jahre<br />

1994 mit dem Fall befasst gewesen sei, sagte der Zeuge Pagendarm, er sei ab<br />

1994 zuständig als Großreferent für die Umsatzsteuer gewesen, <strong>und</strong> bei den genannten<br />

Schreiben habe es sich um ein umsatzsteuerliches Problem gehandelt.<br />

Sachlich zuständig sei er jedoch dafür nicht gewesen, sondern Frau Lange-Jäger.<br />

Auf Nachfrage, ob er dann auch wisse, dass sich der Oberfinanzpräsident Grub<br />

auch schon mit diesem Vorgang befasst habe, gab der Zeuge Pagendarm an, ja,<br />

das wisse er mittlerweile. Wenn man ihn vor zwei Monaten gefragt hätte, hätte er<br />

es nicht gewusst. Auf Vorhalt eines Schreibens des Oberfinanzpräsidenten Grub<br />

an den Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> Rechtsanwalt Kügler aus dem Jahr 1995 (Anlage 1)<br />

bestätigte der Zeuge Pagendarm, dass dieses Schreiben auch ihm zur Kenntnis gekommen<br />

sei. Auf Vorhalt, dass dies doch ein Zeichen sei, dass Oberfinanzpräsident<br />

Grub in die Sache involviert gewesen sei, gab der Zeuge Pagendarm an, der<br />

Oberfinanzpräsident sei angeschrieben worden <strong>und</strong> das sei ein Schreiben <strong>von</strong> ihm<br />

persönlich zurück gewesen. Aber er – Pagendarm – nehme nicht an, dass der<br />

Oberfinanzpräsident damit beschäftigt war. Das Ganze sei ja im Rahmen der<br />

Vollziehung der Steuerbescheide, also im Rahmen der Vollstreckung, geschehen.<br />

Das Schreiben sei im Nachgang auch dem Umsatzsteuerreferat zur Kenntnis gegeben<br />

worden.<br />

Auf Vorhalt, dass Herr Grub nur Dinge unterschreibe <strong>und</strong> unter seinem Briefkopf<br />

hinausschicke, wenn er sich mit der Angelegenheit auch befasst habe, sagte der<br />

Zeuge Pagendarm, im Zweifel, ja. Im Zweifel habe sich der Oberfinanzpräsident<br />

den Vollstreckungsreferenten kommen lassen. Dieser habe ihm dann gesagt, wie<br />

es mit dem Fall stehe. Aus dem Schreiben ergebe sich <strong>von</strong> der Tendenz her, dass<br />

Herr Grub sich in den Fall nicht habe einschalten wollen, sondern gesagt habe,<br />

„Regelt das mal schön mit dem Finanzpräsidenten!“. Er – Pagendarm – würde<br />

jetzt hinzufügen: „Der weiß besser Bescheid als ich“. Herr Grub sei kein Steuerrechtler<br />

gewesen. Er habe die gesamten Fälle, die relevant gewesen seien, immer<br />

zurückgegeben an den Finanzpräsidenten zur Weiterbehandlung, was er – Pagendarm<br />

– auch für richtig halte.<br />

Dem Zeugen wurde ein Aktenvermerk aus den OFD-Akten vom 7. August 1995<br />

(Anlage 2), vorgehalten. Auf Frage, ob es richtig sei, dass der Vermerk an alle<br />

Referate ging, führte der Zeuge Pagendarm aus, <strong>von</strong> dem, was auf dem Aktenvermerk<br />

unten als Verteiler bezeichnet worden sei, könne das nicht aus dem Haus<br />

der Oberfinanzdirektion stammen, denn man habe immer gezeichnet mit „ST 3“<br />

– Gruppenleiter 3 – „ST 22“, Referent für Einkommensteuer usw. Er nehme an,<br />

dass dieser Aktenvermerk vom Finanzamt komme. Das wäre ungewöhnlich,<br />

wenn er vom Finanzamt käme. Solche Hieroglyphen kenne er bei der OFD nicht.<br />

Auf Vorhalt, dass sich der Verteiler im Vermerk mit der Bezeichnung der Referate<br />

bei der OFD decke, erwiderte der Zeuge Pagendarm, da wisse der Fragesteller mehr<br />

als er, der Verteiler sei völlig ungewöhnlich. Auch inhaltlich, wenn er es quer lese,<br />

stehe nur drin, der Oberfinanzpräsident halte sich da raus. Das zuständige Vollstreckungsreferat<br />

bzw. der Finanzpräsident sollten sich um den Fall kümmern.<br />

Auf weiteren Vorhalt, dass der Oberfinanzpräsident sich mit dem Fall befasst habe,<br />

wenn der Aktenvermerk damit beginne, dass sich der Oberfinanzpräsident entschieden<br />

habe, sagte der Zeuge Pagendarm, das sei ganz klar.<br />

Auf Frage, ob er mitbekommen habe, dass es in der Oberfinanzdirektion Besprechungen<br />

mit den Herren Schmider gegeben habe, ob er dabei gewesen sei,<br />

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