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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

138<br />

Scheck <strong>und</strong> ihrem damaligen Abteilungsleiter Herrn Armbrust. Dies sei ein kollegiales<br />

Gespräch unter dreien gewesen, bei dem er mit dem Eindruck hinausgegangen<br />

sei, dass die Sache jedenfalls wieder erledigt wird.<br />

Auf Nachfrage, ob man ihn irgendwie habe beeinflusst, ihm gesagt habe, das sei<br />

alles Mist, was er ermittelt habe, erwiderte der Zeuge Nagel, nein, das habe man<br />

nicht gesagt, um Gottes willen. Aber er habe eben den Eindruck gehabt, dass das<br />

wieder eingestellt werde. Er sage das jetzt subjektiv, wenn man mit jemandem<br />

spreche, dann könne man natürlich schon Dinge heraushören, Dinge herausfühlen.<br />

Er habe <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft dann auch keine Einstellungsverfügung erhalten.<br />

Auch eine Stellungnahme, die offensichtlich der Verteidiger des Schmider<br />

noch mal abgegeben habe, habe er nicht gesehen, er habe also auch nicht die<br />

Möglichkeit gehabt ihm Nachhinein, da noch mit zu erwägen.<br />

Auf Nachfrage, ob er sich dagegen nicht beschwert habe, sagte der Zeuge Nagel,<br />

was solle er sich da beschweren, zuständig für die Einstellung ist die Staatsanwaltschaft<br />

<strong>und</strong> nicht die Polizei.<br />

Auf Frage, was sein Resümee des Komplexes Raubüberfall gewesen sei, führte<br />

der Zeuge Nagel aus, für ihn sei eigentlich klar gewesen, dass nur noch das Geständnis<br />

des Schmider fehle, um die Manipulation <strong>von</strong> damals tatsächlich abschließend<br />

beurteilen zu können. Nach seinen Erfahrungen, die er jetzt fast dreißig<br />

Jahre bei Wirtschaftsdelikten <strong>und</strong> auch vorher bei anderen Dienststellen gemacht<br />

habe, müsse er sagen, er könnte keinen Fall nennen, der mit so vielen Beweismitteln,<br />

Geständnissen bestückt worden sei, der nicht zur Anklage gekommen wäre.<br />

Ob es dann für eine Verurteilung gereicht hätte, das sei wieder eine andere Frage.<br />

3.2. Petra Scheck<br />

Die Staatsanwältin Petra Scheck gab an, Gr<strong>und</strong> für die Wiederaufnahme der Ermittlungen<br />

im Februar 2000 sei nicht das FlowTex-Verfahren gewesen, sondern<br />

eine Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe einging. Anzeigeerstatter<br />

war Rechtsanwalt Kuntz aus Karlsruhe, der mitgeteilt hatte, er habe in einem Telefonat<br />

mit einem Privatdetektiv namens Pfauch erfahren, dass der Täter Schöntag<br />

– zeitlich vor der Ausführung des Raubüberfalls – mit dessen Detektivkollegen<br />

Pfauch über den Raubüberfall gesprochen habe, da<strong>von</strong> gesprochen habe, dass ihm<br />

dieser Raubüberfall als fingierter Raubüberfall <strong>von</strong> Manfred Schmider angeboten<br />

worden sei gegen Entgelt.<br />

Sie habe daraufhin sowohl Rechtsanwalt Kuntz wie auch den Privatdetektiv<br />

Pfauch als Zeugen vernommen. Privatdetektiv Pfauch sei überaus erstaunt gewesen<br />

über die Behauptung des Rechtsanwalts Kuntz <strong>und</strong> habe gesagt, so ein Gespräch<br />

habe es nie gegeben, weder ein Gespräch zwischen ihm <strong>und</strong> Schöntag, in<br />

dem Schöntag <strong>von</strong> einem Angebot eines fingierten Raubes gesprochen hätte, noch<br />

ein Gespräch zwischen ihm, Pfauch, <strong>und</strong> Rechtsanwalt Kuntz, in dem er so ein<br />

Gespräch weiterberichtet habe.<br />

Sie habe dann die richterliche Vernehmung beider Personen veranlasst. Dabei habe<br />

sich die erstaunliche Wende ergeben, dass Rechtsanwalt Kuntz <strong>von</strong> seiner Anzeigenbehauptung<br />

abgerückt ist, seine Anzeige als Irrtum dargestellt <strong>und</strong> die Behauptung<br />

nicht weiter aufrechterhalten habe. So hätten auch diese Ermittlungen<br />

nicht weiter geführt.<br />

Unabhängig <strong>von</strong> der Anzeige <strong>von</strong> Rechtsanwalt Kuntz seien weitere Hinweise<br />

eingegangen, denen man insgesamt <strong>und</strong> umfassend nachgegangen sei. Auch insoweit<br />

habe sich kein Beweis dafür ergeben, dass dieser Raubüberfall <strong>von</strong> Manfred<br />

Schmider bestellt <strong>und</strong> in Abrede mit den beiden Tätern <strong>von</strong> ihm ausgeführt worden<br />

war. Das habe dazu geführt, dass sie das Verfahren mit Datum vom 10. September<br />

2001 erneut eingestellt habe.<br />

In der Einstellungsverfügung führte die Zeugin Folgendes aus:<br />

„... Am Nachmittag des 12. Mai 1986 ist in Ettlingen ein Raubüberfall auf den<br />

Beschuldigten Manfred Schmider in dessen Wohnanwesen Bodelschwinghstraße<br />

11 verübt worden, wobei seine Haushälterin, die Zeugin Backenstos, in

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