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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

748<br />

6. Verfahrensbegleitende Ereignisse<br />

Die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses bei dem Beweisthema „Umfrageaffäre“<br />

war geprägt <strong>von</strong> der Tatsache, dass parallel diverse Ermittlungsverfahren<br />

durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt wurden. Nach dem Bekanntwerden der<br />

„Umfrageaffäre“ in der Öffentlichkeit Mitte März 2004 <strong>und</strong> den Stellungnahmen<br />

<strong>von</strong> Herrn Dr. Döring gegenüber der Presse im damaligen Zeitraum März bis Juli<br />

2004 untersuchte der Untersuchungsausschuss auch die Fragestellung, wie Informationen<br />

an Herrn Minister Dr. Döring in der damaligen Zeit herangetragen wurden.<br />

Von besonderer Bedeutung war die Frage, ob Herr Dr. Döring eventuell auch<br />

<strong>von</strong> der damaligen Justizministerin, Frau Corinna Werwigk-Hertneck, Informationen<br />

zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in der „Umfrageaffäre“ bekam.<br />

Wie bereits in der Vorbemerkung zu diesem zweiten Teil ausgeführt wurde, führten<br />

gewisse Umstände im Rahmen dieser Fragestellung zum Rücktritt der damaligen<br />

Justizministerin am 22. Juli 2004, nachdem gegen sie ein Ermittlungsverfahren<br />

der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen der Verletzung <strong>von</strong> Dienstgeheimnissen<br />

eingeleitet wurde. Dieses Ermittlungsverfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft<br />

Stuttgart mit der Anklageerhebung vor einer Großen Strafkammer<br />

beim Landgericht Stuttgart abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses<br />

dieses <strong>Bericht</strong>s war das Verfahren noch beim Landgericht Stuttgart anhängig.<br />

Frau Werwigk-Hertneck ließ sich am 12. Mai 2004 als damalige Justizministerin<br />

vor dem Untersuchungsausschuss als Zeugin zu der Fragestellung, wie sie über<br />

die Ermittlungsverfahren zu diesem Komplex informiert wurde, wie folgt ein:<br />

„Herr Vorsitzender, meine Damen <strong>und</strong> Herren Abgeordneten! Ich will Ihnen<br />

schildern, wie ich informiert wurde durch das übliche <strong>Bericht</strong>swesen bei uns<br />

im Haus. Die Staatsanwaltschaften müssen ja unter bestimmten Bedingungen<br />

berichten. Ich selber bin informiert worden am 2. März 2004 darüber, dass<br />

aufgef<strong>und</strong>en wurde diese Rechnung infas vom 2. Juni 1999, verknüpft mit dieser<br />

infas-Umfrage. Ich habe dies zur Kenntnis genommen <strong>und</strong> habe mein Wissen<br />

insoweit nicht an Walter Döring weitergegeben.<br />

Ich wurde das zweite Mal informiert über ein Verfahren gegen Bettina Morlok,<br />

ein Vorverfahren, am 22. März, also drei Wochen später, zwei Tage vor einer<br />

Untersuchungsausschusssitzung. Da wurden mir zwei Vermerke meiner Abteilung<br />

bekannt gegeben <strong>und</strong> ein <strong>Bericht</strong> der Staatsanwaltschaft. In diesen Informationen<br />

stand drin, dass am 8. März Bettina Morlok angehört worden ist <strong>von</strong><br />

dieser Sonderkommission, dass am 17. März Menno Smid angehört worden ist<br />

<strong>und</strong> dass am 19. März ein Ermittlungsverfahren förmlich gegen Bettina Morlok<br />

auch eingeleitet wurde.<br />

Es ging dann weiter. Es war dann diese Untersuchungsausschusssitzung am<br />

24. März, wo das dann allgemein öffentlich bekannt geworden ist. Ich wurde<br />

dann relativ zeitnah <strong>von</strong> weiteren Vernehmungen im Ermittlungsverfahren informiert.<br />

Dr. Bruns wurde am 25. März angehört – ich habe das am Tag später<br />

erfahren –, Herr Hunzinger am 30. März – ich habe es auch einen Tag oder<br />

zwei Tage später erfahren – <strong>und</strong> Frau Dr. Haussmann, auch das habe ich am<br />

1. April erfahren. Das war das Verfahren gegen Bettina Morlok.<br />

Es gibt ja noch ein zweites Verfahren gegen Walter Döring. Ich wurde am Mittwoch<br />

vor Ostern informiert – ich glaube, das war der 7. April –, dass die Akten<br />

<strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim zur Staatsanwaltschaft Karlsruhe geschickt<br />

wurden. Ich habe auch darüber keine Information an Walter Döring<br />

gegeben. Ich habe dann – ich war auf Korfu in der Woche nach Ostern – am<br />

Donnerstag danach, am 15. April – <strong>von</strong> meinem Haus gehört, dass daran gedacht<br />

ist, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ich habe das dann an dem Freitag<br />

nach Ostern zur Kenntnis genommen, dass es eingeleitet wurde.<br />

Ich wurde zeitgleich darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Walter<br />

Döring mit einem Schreiben informiert. Ich wurde darüber informiert, dass auf<br />

jeden Fall der <strong>Landtag</strong> wegen Aufhebung der Immunität oder wegen dieses Genehmigungsverfahrens<br />

<strong>und</strong> auch wegen der B<strong>und</strong>esversammlung – – Ich will<br />

auch noch einmal erklären, dass es wichtig ist nach dem Beschluss des <strong>Landtag</strong>s<br />

vom 19. Juni 2002, dass im Regelfall eben Abgeordnete informiert werden<br />

müssen, dass die Aufhebung der Immunität wegen eines drohenden Ermitt-

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