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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

sei. Dennoch wurde mit der weiteren Sachbearbeitung OStA Arnold betraut, der<br />

am 12. Januar 2000 einen Eintrag in das Js-Register (Az.: 622 Js 34753/99) veranlasste,<br />

ohne ein Ermittlungsverfahren gegen Manfred Schmider u. a. einzuleiten.<br />

Eine notwendige Vernehmung zumindest des Anzeigenerstatters Wolfgang Tuechter<br />

oder weiterer namentlich benannter Zeugen, um eine Konkretisierung der Anzeige<br />

im Vorermittlungsverfahren zu versuchen, unterblieb. Ferner wurden die Akten<br />

aus dem Verfahren 609 Js 145/96 anlässlich der Selbstanzeige Neumann nicht<br />

beigezogen <strong>und</strong> geprüft, inwieweit sich die Anzeige mit den Vorgängen aus den<br />

Jahren 1996/1997 zumindest teilweise verifizieren lässt, obwohl OStA Arnold mit<br />

diesem älteren Verfahren sogar persönlich befasst war (vgl. den ausführlichen Vermerk<br />

v. 21. Mai 1996 in LO GStA KA Js 15/01, Beiakte 609 Js 145/96), auch wurde<br />

der Vorgang trotz <strong>Bericht</strong>spflicht gem. BeStra nicht an den Behördenleiter, die<br />

GStA KA oder das JM berichtet (vgl. LOStA Dr. Kühner, Apr. 24. UA-Sitzung<br />

S. 66; vgl. zur <strong>Bericht</strong>spflicht in Sachen Schmider auch LOStA a. D. Kaiser, Apr.<br />

21. UA-Sitzung S. 114 oder die Aussage des GStA Hertweck, Apr. 24. UA-Sitzung<br />

S. 10: „Allein die Namen, die ja damals in der Region schon bekannt waren, hätten<br />

Anlass geben müssen für einen entsprechenden <strong>Bericht</strong>.“). Vielmehr ist mit ausführlich<br />

begründeter Verfügung v. 12. Januar 2000 <strong>von</strong> der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens<br />

abgesehen <strong>und</strong> der Vorgang nach Gegenzeichnung durch den<br />

Abteilungsleiter OStA Jobski weggelegt worden. Unter anderem wurde die Absehensverfügung<br />

mit folgender Einschätzung begründet (vgl. LO I-310): „Schließlich<br />

ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass die Commerzbank, insbesondere deren mit Emissionen<br />

<strong>von</strong> Anleihen befassten Gremien eine ordnungsgemäße Prüfung <strong>und</strong> Analyse<br />

der ihr für eine Finanzierung angetragenen Forderungen <strong>und</strong> der beteiligten<br />

Firmen vornimmt bzw. vorgenommen hat.“ Dieses zum Ausdruck kommende Verlassen<br />

auch auf berufsspezifische zu erwartende Prüfungen durch Dritte, wie Banken,<br />

Leasinggesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wird man auf<br />

den gesamten Fall FlowTex übertragen können <strong>und</strong> bei der Bewertung des Verhaltens<br />

anderer Ermittlungsorgane ebenfalls mitberücksichtigen müssen.<br />

Das Ergebnis des <strong>von</strong> OStA Arnold betriebenen Vorermittlungsverfahrens einer<br />

unterbliebenen Einleitung ist aus heutiger Sicht nicht zu beanstanden. Denn eine<br />

im Zuge des später aufgedeckten Betrugsverfahrens FlowTex (628 Js 3693/00)<br />

dann doch für nötig gehaltene Vernehmung des Zeugen Wolfgang Tuechter vom<br />

9. Januar 2001 war für die Ermittlungen wenig hilfreich. Insoweit deckt sich also<br />

dieser Vorgang des Zeugen Tuechter mit dem des Zeugen Krumes (= s. o., Anzeigen<br />

des Zeugen Krumes v. 2./3. Juli 1996). Der Zeuge Tuechter konnte lediglich<br />

<strong>von</strong> der BFG Bank in den Jahren 1995 bis 1998 im Rahmen <strong>von</strong> Kreditgesprächen<br />

empf<strong>und</strong>ene – aus heutiger Sicht zutreffende – Auffälligkeiten schildern<br />

(vgl. LO I-310): „Ich muss dazu sagen, dass wir (Anm.: gemeint sind der<br />

Anzeigenerstatter <strong>und</strong> die BFG Bank) bereits zuvor sehr kritisch die Firmengruppe<br />

FlowTex beobachtet haben. Uns war bekannt, dass neben der BFG Bank zahlreiche<br />

andere Kreditinstitute der FlowTex mit größeren Kreditlinien zur Verfügung<br />

standen. Das große Kreditengagement passte nach unserer damaligen Auffassung<br />

nicht unbedingt mit den eher mittelständisch anmutenden Verhältnissen<br />

bei FlowTex zusammen. Uns fiel auf, dass die Fahrzeuge auf dem Firmengelände<br />

FlowTex, wenn überhaupt, nur sehr selten bewegt zu werden schienen. Ich<br />

hatte den Eindruck, die Fahrzeuge standen alle immer an der gleichen Stelle.<br />

Außerdem machte uns die mangelnde Transparenz des Firmengeflechts skeptisch.<br />

Konkretes, dass hier etwas nicht stimmen würde, hatten wir aber nicht auf<br />

der Hand.“<br />

3. Politische Einflussnahme<br />

Eine politische Einflussnahme auf die Entscheidungen der Finanzbehörde oder<br />

der zuständigen Staatsanwaltschaften konnte nicht festgestellt werden (vgl. nur<br />

OStA Zimmermann, Apr. 21. UA-Sitzung S. 38, 40; LOStA Dr. Kühner, Apr.<br />

24. UA-Sitzung S. 71). Die teils vorgebrachte Vermutung schützender Hände aus<br />

der Politik hat sich demnach nicht bestätigen lassen. Vielmehr verneinten eine politische<br />

Einflussnahme alle dazu im UA FlowTex befragten Zeugen. Auch den<br />

umfangreich vorgelegten Akten konnten keinerlei Anhaltspunkte für eine gesteuerte,<br />

politisch motivierte Bevorzugung des Manfred Schmider u. a. in Sachen<br />

FlowTex entnommen werden.<br />

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