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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Entscheidungen. [...] Auch kein Auftritt nach außen, also unmittelbare Besprechungen<br />

mit der Firma.“<br />

Anhaltspunkte für eine bewusst sachwidrige Einflussnahme auf Entscheidungen der<br />

BP oder Steufa zugunsten <strong>von</strong> Manfred Schmider oder Dr. Klaus Kleiser durch RD<br />

Vetter konnten nicht festgestellt werden. Insbesondere die Entscheidungsträger auf<br />

Amtsebene aus der BP oder Steufa berichteten in Vernehmungen nicht <strong>von</strong> (sachwidrigen)<br />

Weisungen durch RD Vetter zugunsten <strong>von</strong> Schmider oder Kleiser. Derartiges<br />

kann auch den vorgelegten Steuer- <strong>und</strong> Ermittlungsakten nicht entnommen<br />

werden <strong>und</strong> wäre überdies bei der Vielzahl der in die Vorgänge um die FlowTexbzw.<br />

Powerdrill-Gruppe eingeb<strong>und</strong>enen Amtsträger auf der Ebene der OFD, der Finanzämter<br />

<strong>und</strong> Staatsanwaltschaften lebensfremd, zumal RD Vetter als Referent<br />

seinerseits noch Dienstvorgesetzten gegenüber verantwortlich war.<br />

Der <strong>von</strong> Matthias Schmider in einer Vernehmung vor der StA MA am 29. Mai<br />

2002 erwähnte gute „Kontakt“ <strong>von</strong> Dr. Kleiser zur OFD KA in 1993/1994 (vgl.<br />

LO 401 Js 8692/02 Bl. 902 ff., 903) war also nicht relevant, zumal 1993 wegen<br />

aufgedeckter Scheinrechungen Steuerstrafverfahren gegen Manfred <strong>und</strong> Matthias<br />

Schmider eingeleitet worden waren auf Veranlassung der OFD KA trotz anfänglicher<br />

Bedenken im Bereich des subjektiven Tatbestands des § 370 AO (vgl. dazu<br />

die Aussage des OAR Kiefer, APr. 14. Sitzung S. 52, 53; siehe dazu auch den <strong>Bericht</strong><br />

zum Komplex A. I. 3./4.) <strong>und</strong> diese Strafverfahren der StA <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

vorgelegt wurden. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass seitens der OFD KA<br />

1996 oder 1997 der Versuch unternommen wurde, Beamte in Thüringen <strong>von</strong> einer<br />

geplanten Durchsuchung abzuhalten, wie dies <strong>von</strong> Manfred Schmider am 14. Mai<br />

2003 in der Hauptverhandlung vor dem LG MA vage behauptet, in der Vernehmung<br />

vor dem UA FlowTex am 24. September 2003 unter dem Druck der Wahrheitspflicht<br />

jedoch nicht bestätigt wurde (vgl. APr. 23. UA-Sitzung S. 5 ff.; siehe<br />

dazu auch den gesonderten <strong>Bericht</strong> zum Komplex A. II. „Einflussnahme der OFD<br />

KA auf Durchsuchungen in Sachen FlowTex/KSK“; vgl. auch den gesonderten<br />

<strong>Bericht</strong> zum Komplex A. II. 4). Angesichts der Widersprüche in den mehrfach abgegebenen<br />

Erklärungen des Manfred Schmider in den Hauptverhandlungen vor<br />

dem LG MA sind dessen Angaben ohnehin als wenig glaubwürdig einzustufen.<br />

eee) Überprüfungshandlungen der Betriebsprüfung (Versicherungsnachweise,<br />

Standortbescheinigungen, Besichtigung, Testate)<br />

Im Zuge der andauernden BP wurden sodann am 3. Juli 1996 <strong>von</strong> Manfred<br />

Schmider Mietverträge mit Servicegesellschaften sowie Standortbestätigungen<br />

bis Mitte/Ende Juni 1996 (= außerhalb des Prüfungszeitraums, auch wenn sie sich<br />

auf hergestellte/verkaufte Geräte der Jahre 1991 bis 1993 bezogen), Abnahmebestätigungen,<br />

Versicherungsnachweise <strong>und</strong> Übernahmebestätigungen der Leasinggesellschaften<br />

vorgelegt (vgl. LO L1-09,012,019). Dass die vorgelegten Standortbestätigungen<br />

nur 284 anstelle der 300 angeblich ins Ausland vermieteten bzw.<br />

der insgesamt laut Buchhaltung KSK 369 (Stichtag 31. Dezember 1993) vorhandenen<br />

HBS betrafen, zudem <strong>von</strong> teils bislang in der Prüfung unbekannten Servicegesellschaften<br />

sowie <strong>von</strong> der eigentlich nur als Produzentin bekannten Fa. Elletari<br />

stammten (vgl. LO L1-019), wurde nicht als auffällig fixiert <strong>und</strong> nicht im<br />

Rahmen einer Gesamtbetrachtung (auch für die StA) berücksichtigt. Allerdings<br />

ist festzuhalten, dass mit diesen Anzeichen noch keinerlei Nachweis für Unregelmäßigkeiten<br />

oder für das Nichtvorhandensein <strong>von</strong> Bohrsystemen erbracht werden<br />

konnte, zumal für die BP im Rahmen ihres Prüfungsauftrags nicht die wirtschaftliche<br />

Existenz unbeteiligter fremder Mieter, die aus Sicht der BP „weltweit“ aktiv<br />

tätig waren (vgl. dazu den Aktenvermerk des SGL Blum, BP KA, v. 14. Juni 1996<br />

in LO L1-014), zu hinterfragen <strong>und</strong> schon gar nicht überprüfbar war; es fehlte insoweit<br />

an einem hinreichenden Anlass im Sinne des § 194 III AO (= „Überschreiten<br />

einer Erheblichkeitsschwelle“, vgl. BFH, NJW 04, 1479, 1480), um vom<br />

Steuerpflichtigen eine Mitwirkung für Feststellungen zu steuerlichen Verhältnisse<br />

Dritter verlangen zu können, jedenfalls soweit das Verlangen über Anfragen zur<br />

körperlichen Existenz <strong>von</strong> Bohrsystemen hinausging. Ferner ist da<strong>von</strong> ausgehen,<br />

dass bei einer Bemängelung durch die Betriebsprüfung Manfred Schmider ohne<br />

Probleme weitere gefälschte Standortbestätigungen beigebracht hätte.<br />

Neben der Vorlage schriftlicher Nachweise nahmen die Prüfer auch 10 Systeme<br />

am Standort Rheinhafen selbst in Augenschein (vgl. den BP-<strong>Bericht</strong> FTI v.<br />

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