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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Die Zeugin Bettina Morlok konnte zur Finanzierung dieser Umfrage nicht befragt<br />

werden, da gegen sie zu diesem Komplex ein Ermittlungsverfahren wegen des<br />

Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet wurde <strong>und</strong> sie vor dem Ausschuss<br />

erklärte, dass sie sich auf § 55 StPO berufe.<br />

Der Zeuge Dr. Jakob Steinwede, Projektleiter der Umfrage bei der Firma infas,<br />

erklärte vor dem Ausschuss am 12. Mai 2004, auf die Fragen „Wer war der<br />

eigentliche Auftraggeber? Wer wollte diese Fragen geklärt haben?“:<br />

„Die HPR, also Herr Altincioglu <strong>und</strong> Herr Hunzinger, die diese Anfrage bei<br />

uns hatten, <strong>und</strong> den Auftrag bzw. das Projekt bei uns in Auftrag gegeben haben.“<br />

Der Zeuge präzisierte auf Nachfrage seine Angaben dahin gehend, dass er persönlich<br />

zu Herrn Altincioglu keinen Kontakt gehabt habe, es sei vielmehr aus seiner<br />

Kenntnis der Auftrag <strong>von</strong> HPR gewesen. Ergänzend erklärte er:<br />

„[...] Es war klar, dass das ein Projekt ist in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, weil wir mit dem Wirtschaftsministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ja den Fragebogen entwickelt haben; das haben<br />

nicht wir uns ausgedacht. Insofern ist das ein Auftrag gewesen nach einer Anfrage<br />

oder, wie auch immer, die in Zusammenhang mit dem Wirtschaftsministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> steht. Aber das betrifft Zusammenhänge, mit denen<br />

ich damals nicht befasst war. Ich habe das Projekt übernommen im Haus,<br />

nachdem klar war, dass wir einen Auftrag dafür haben.“<br />

Ferner bestätigte der Zeuge, dass ihm eine politische Zielsetzung dergestalt, dass<br />

„Wir brauchen diese Umfrage, um unsere Unternehmensk<strong>und</strong>en sinnvoll beraten<br />

zu können“ ihm nie genannt worden sei <strong>und</strong> ihm auch in diesem Zusammenhang<br />

nicht bekannt sei. Der Sinn <strong>und</strong> Zweck <strong>und</strong> sozusagen der angezielte Verwertungszusammenhang<br />

dieser Umfrage sei ihm nicht kommuniziert worden.<br />

Zum Problem, dass auf der Umfrage jeweils neben „infas“ auch das Wirtschaftsministerium<br />

abgedruckt worden sei, nahm der Zeuge dahin gehend Stellung,<br />

dass er erklärte, dass auf solch einer Umfrage zum einen einmal der Auftraggeber<br />

stehen könne, es könne aber auch der Adressat oder der Mitautor der Fragen,<br />

der Kooperationspartner im weitesten Sinne, zitiert sein. Da gäbe es kein fest<br />

gefügtes Verfahren, wer da mit zitiert sei. Außer, dass „infas“ immer drin stehe,<br />

wenn „infas“ die Umfrage auch durchgeführt habe. Im weiteren Verlauf der Befragung<br />

erklärte der Zeuge, dass er als Senior-Projektleiter in diesem Zusammenhang<br />

mit der Akquisition <strong>und</strong> der Geschäftsabwicklung nichts zu tun gehabt<br />

habe.<br />

Auf Vorhalt, dass bei einem Betrag <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 30.000 DM für die Umfrage <strong>und</strong> der<br />

<strong>von</strong> infas vorgelegten Kostenberechnung ein Gewinn <strong>von</strong> nur 0,88 % bei der<br />

Durchführung dieser Umfrage erzielt worden sei <strong>und</strong> ob das so die übliche Marge<br />

sei oder ein besonders schlechtes Ergebnis, entgegnete der Zeuge:<br />

„Das ist kein besonders gutes Ergebnis. Aber das Problem ist – das liegt in der<br />

Natur der Sache, das ist ein Problem kleiner Projekte.“<br />

Der Zeuge Olaf Bentlage, damaliger Pressesprecher des FDP-Landesverbandes,<br />

erklärte im Anschluss an die Vernehmung <strong>von</strong> Dr. Steinwede vor dem Ausschuss,<br />

dass er bezüglich den 10.000 DM nicht persönlich befragt worden sei. Dies hätte<br />

auch wenig Sinn gehabt, weil er 1999 keine Finanzverantwortung hatte. Eine<br />

Ausfertigung in Form eines Datensatzes oder sonstiger schriftlicher Unterlagen<br />

dieser Umfrage habe er seinerzeit nicht bekommen <strong>und</strong> sei auch nicht in der Geschäftsstelle<br />

des FDP-Landesverbandes vorhanden gewesen.<br />

Weitere Zeugen standen dem Ausschuss nicht zur Verfügung. Mit Ausnahme <strong>von</strong><br />

Herrn Hunzinger machten die Zeugen, nachdem gegen sie ein Ermittlungsverfahren<br />

eingeleitet wurde, vor dem Ausschuss unter Hinweis auf § 55 StPO keine weiteren<br />

Angaben mehr.<br />

Bei der Durchsuchung der Büroräume <strong>von</strong> Frau Dr. Haussmann am 18. Juni 2004<br />

wurde unter anderem ein Bündel Schriftstücke sichergestellt, die im Zusammenhang<br />

mit dem Untersuchungsausschuss <strong>und</strong> der Befragung <strong>von</strong> Frau Dr. Hauss-<br />

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