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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

718<br />

schlagnahmt war, das wir erwarteten <strong>und</strong> das wir dann, allerdings in der Privatwohnung<br />

der Frau Dr. Haussmann, auch fanden.<br />

Interessant für uns ist, dass die Passage, wo die Kosten der Umfrage inklusive<br />

Mehrwertsteuer erwähnt werden, auf der Seite 2 dieses Angebotsschreibens<br />

unterstrichen ist, <strong>und</strong> zwar wiederum in grüner Farbe mit grünem Kugelschreiber.<br />

Wir haben zwischenzeitlich durch das Kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamts<br />

untersuchen lassen, ob sich diese grüne Farbe irgendwie zuordnen<br />

lässt, ob es derselbe Stift ist, also sowohl diese Unterstreichung wie<br />

auch diese handschriftliche Notiz <strong>von</strong> Stichworten auf der Rückseite der Einladung<br />

zur Pressekonferenz der Firma MBB. Diese Untersuchung ist negativ<br />

verlaufen. Es handelt sich um eine Massenware, sodass eine individuelle Zuordnung<br />

dieses Schriftmaterials nicht möglich ist. [...]<br />

Jetzt bestand aufgr<strong>und</strong> dieser Feststellung, insbesondere der grünen Notizen,<br />

der grünen Unterstreichungen im Angebotsschreiben der Firma infas an das<br />

Wirtschaftsministerium, zu Händen Frau Dr. Haussmann im Ministerbüro, <strong>und</strong><br />

auch der Tatsache, dass eben Frau Dr. Haussmann damals im Ministerbüro<br />

tätig war, für uns der Verdacht, dass auch der Herr Dr. Döring möglicherweise<br />

in die Erörterung über die Finanzierung dieser Umfrage eingeb<strong>und</strong>en<br />

gewesen sein könnte, zumal eben die sichergestellten <strong>und</strong> jetzt erwähnten Unterlagen<br />

den Verdacht ergaben, dass die Finanzierung dieser Umfrage Gegenstand<br />

der Besprechung im Schlossgarten-Hotel am 6. Mai 1999 bzw. einer<br />

nachfolgenden Besprechung am 7. Mai 1999, möglicherweise im Wirtschaftsministerium,<br />

war, die Frau Dr. Haussmann veranlassten, diese Dinge, auch Finanzierung<br />

betreffend, auf der Rückseite dieses Umschlags zu vermerken.<br />

Deswegen prüften wir die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den<br />

Herrn Dr. Döring wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage vor diesem<br />

Ausschuss, wo er diese Dinge verschwiegen, möglicherweise vorsätzlich verschwiegen<br />

hat, <strong>und</strong> fertigten einen entsprechenden ausführlichen Vermerk, wo<br />

die Verdachtsmomente dargestellt wurden, unter dem Datum des 5. Juli 2004.<br />

Am selben Tag wurde <strong>von</strong> der Absicht der Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens<br />

der Herr <strong>Landtag</strong>spräsident sowie auch das Justizministerium <strong>und</strong> der<br />

Generalstaatsanwalt <strong>und</strong> auch der Herr Dr. Döring selbst unterrichtet, mit<br />

Schreiben vom 5. Juli 2004. Das ist das Datum des Schreibens, der Schreiben,<br />

der <strong>Bericht</strong>e, die dann am darauf folgenden Tag, am 6. Juli 2004, in den Postlauf<br />

kamen.“<br />

Auf Nachfrage, welche Einschätzung er denn im Hinblick auf den hinreichenden<br />

Tatverdacht bei den einzelnen Personen habe, erklärte der Zeuge im Rahmen seiner<br />

ersten Vernehmung am 29. September 2004:<br />

„Die Beurteilung, die wir zu treffen haben werden, ob der hinreichende Tatverdacht<br />

besteht oder nicht, können wir derzeit noch nicht treffen, jedenfalls nicht<br />

abschließend, weil wesentliche Dinge noch ausstehen, nämlich die Einlassung<br />

der Beschuldigten selber, die – mit Ausnahme der Frau Haussmann – bislang<br />

nicht vorliegen. Die Verfahren sind natürlich eng umwoben. Im Kern geht es<br />

um das Zustandekommen <strong>und</strong> die Finanzierung dieser Umfrage: Wie es<br />

tatsächlich war, wer was da<strong>von</strong> wusste; wer wie in welcher Form daran beteiligt<br />

war. Die Beteiligung eines jeden <strong>und</strong> auch die Einlassung eines jeden sind<br />

natürlich für jeden dieser Beschuldigten relevant, obwohl es einzelne Verfahren<br />

sind. Insofern können wir nicht sagen: Jetzt beurteilen wir schon den hinreichenden<br />

Tatverdacht die Frau Dr. Haussmann betreffend, isoliert <strong>von</strong> den<br />

anderen. Deswegen müssen wir, bevor wir diese Beurteilung treffen können,<br />

abwarten, dass alle Stellungnahmen eingegangen sind, die möglicherweise<br />

noch kommen. Wenn keine kommen, dann werden wir diese Beurteilung zu diesem<br />

Zeitpunkt anhand der bisherigen Beweislage treffen müssen. So viel kann<br />

ich aber sagen: dass wir bislang keine Veranlassung sahen, die Ermittlungsverfahren<br />

einzustellen.“<br />

Im Rahmen seiner zweiten Zeugenvernehmung am 9. März 2005 erklärte Herr<br />

Oberstaatsanwalt Häußler, dass sich das Ermittlungsergebnis seit seiner letzten<br />

Zeugenaussage nicht mehr geändert habe, dass die Verfahren fortgeschritten seien<br />

<strong>und</strong> nunmehr zu Anträgen auf Erlass <strong>von</strong> Strafbefehlen beim Amtsgericht Stuttgart<br />

gegen Herrn Dr. Steinwede, Herrn Smid, Frau Dr. Haussmann, Herrn Dr.

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