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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

824<br />

Schmider zu den ausländischen Servicegesellschaften hätten <strong>von</strong> diesem, da es<br />

sich bei den ausländischen Mietfirmen um fremde nicht konzernzugehörige Gesellschaften<br />

handelte, aus Sicht der BP ohnehin nicht beantwortet werden können;<br />

jedenfalls hätten keine Auskünfte gegeben werden müssen.<br />

Zu berücksichtigen ist bei der Bewertung der Tätigkeit der Finanzbehörde ferner,<br />

dass sich die freiwillig erbrachten Testate mit den vorgelegten Versicherungsnachweisen<br />

für die HBS <strong>und</strong> den mangelnden Beanstandungen <strong>von</strong> Banken oder<br />

Leasinggesellschaften zur Existenz der Systeme bzw. zu Leasing-/Darlehensraten<br />

deckten, also ein Liquiditätsproblem oder die Nichtexistenz <strong>von</strong> Bohrsystemen<br />

gerade nicht nahe liegend erscheinen musste. Der Wirkung dieses auch mittels<br />

manipulierter Kontoauszüge aufgebauten Trugbildes war sich Manfred Schmider<br />

bewusst, was sich aus dessen geständiger Einlassung vom 27. September 2001 in<br />

der Hauptverhandlung vor dem LG MA ergibt: „Es war ein wesentliches Merkmal<br />

unser Betrugshandlungen, dass wir Leasingraten ebenso pünktlich bedient<br />

haben, wie <strong>von</strong> uns Steuern jeweils pünktlich gezahlt worden sind“ (vgl. schriftliche<br />

Erklärung <strong>von</strong> Manfred Schmider S. 33, LO I-505 oder 506). Für das Vorliegen<br />

höchstens einer Fehlbeurteilung seitens der Betriebsprüfung spricht auch,<br />

dass Dr. Klaus Kleiser zu keinem Zeitpunkt die Betriebsprüfung als Vorzugsbehandlung<br />

empfand: „Ich hatte den Eindruck, dass da irgendetwas großzügig behandelt<br />

wurde, nie gehabt. Ich muss dazu ausführen, ich war immer froh, wenn<br />

ich nicht zu Herrn Seyfried musste. Ich hatte auch den Eindruck, dass er während<br />

der Prüfung Herrn Manfred Schmider ‚nachhaltig unter Strom setzte‘. [...] Die<br />

ganzen Prüfungen liefen immer so ab, dass sie, flapsig ausgedrückt, nicht ‚vergnügungssteuerpflichtig‘<br />

waren“ (vgl. Vernehmung Kleiser v. 29. Mai 2002 vor<br />

der StA MA in LO 401 Js 8692/02 Bl. 891 ff., 900).<br />

ggg) Ergebnismitteilung der Ermittlungen der Finanzbehörde zur Überprüfung<br />

zur Existenz der Bohrsysteme an die StA Karlsruhe am 14. April 1997<br />

Als Ergebnis der Überprüfung anhand der Testate wurde der StA KA am 14. April<br />

1997 <strong>von</strong> der Steufa KA-Durlach schriftlich mitgeteilt, dass „eine nach dem Zufallsprinzip<br />

erfolgte Überprüfung <strong>von</strong> 43 Horizontalbohrsystemen im Ausland [...]<br />

keine Beanstandung ergeben“ habe (vgl. LO L2-010, 020), ohne Hinweis auf die<br />

IZA Auskünfte <strong>und</strong> die im Juli 96 eingegangenen – wenn auch nur unsubstantiierten<br />

– Anzeigen eines Finanzbeamten Krumes, der zusammen mit einem Bekannten,<br />

der anonym bleiben wollte, ein Schneeballsystem bei FlowTex „vermutete“<br />

<strong>und</strong> eine angebliche Bestechung der Betriebsprüfer anzeigte (vgl. zu den Anzeigen<br />

Krumes die Aktenvermerke des AR Gaukel in LO L2-015, die unsystematisch abgeheftet<br />

waren, dazu OStA Dr. Schäfer in LO GStA Js 15/01 Bd. IV Bl. 1725; vgl.<br />

ferner die Aussage des AR Krumes, Apr. 20. UA-Sitzung S. 67 ff., 85 f., der zuvor<br />

bei der Polizei in Rastatt eine Anzeige abzugeben versuchte; vgl. zu der mangelnden<br />

Information der StA die Aussage OStA Zimmermann, Apr. 21. UA-Sitzung<br />

S. 16 f. oder dessen Aussage vor der GStA KA in dessen Vernehmung am 7. März<br />

2002 in LO GStA KA Js 15/01 Bd. II Bl. 701 ff., 713). Nicht sicher geklärt werden<br />

konnte, ob OStA Zimmermann wenigstens mündlich über die Anzeigen des AR<br />

Krumes informiert wurde, was derart vom damaligen SGL der Steufa KA-Durlach<br />

angegeben, aber <strong>von</strong> OStA Zimmermann ausdrücklich bestritten wurde (vgl.<br />

dazu den Vermerk der GStA KA v. 2. August 2001 in LO JM 410 E-27/00 Bd. IV<br />

bzw. in LO GStA KA Js 15/01 Bd. 1; Vermerk St 4 v. 1. August 2001 in LO JM<br />

410 E-27/00 Bd.4; Aussage OStA Zimmermann, Apr. 21. UA-Sitzung S. 16 f.,<br />

23 f.; Aussage OStA Zimmermann vom 7. März 2002 gegenüber der GStA KA in<br />

LO GStA KA Js 15/01 Bd. II Bl. 701 ff., 713); jedenfalls befinden sich die Vermerke<br />

über die Anzeigen nicht in der staatsanwaltschaftlichen Sachakte 52 Js<br />

13493/96, auch werden sie nicht in einem ausführlichen Vermerk der Steufa über<br />

eine Besprechung mit dem Dezernenten Zimmermann erwähnt. Dass die Angaben<br />

des Anzeigenerstatters Krumes <strong>von</strong> der Steuerfahndung jedenfalls nicht für Erfolg<br />

versprechend gehalten wurden, lässt sich mit den erkennbar auf Vermutungen basierenden<br />

Angaben des Anzeigenerstatters erklären, der sich eine Bestechlichkeit<br />

der Betriebsprüfer selbst nicht vorstellen konnte. So sagte AR Krumes in der<br />

20. UA-Sitzung aus (vgl. Apr. S. 68, 71, insb. S. 86, 92, 105, 107, 109): „Das Problem<br />

war ja: Es gab keine Beweise. Es gab nur eine Vermutung, eine vage Vermutung.<br />

Es gab Geschwätz. Es gab überall Geschwätz. [...] Ich hätte niemals,<br />

wenn ich gewusst hätte, was da herauskommt, das denen (Anm.: gemeint ist die

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