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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Aus folgenden Gründen müsse <strong>von</strong> einer federführenden Rolle der Steufa<br />

Karlsruhe-Durlach ausgegangen werden:<br />

– Steufa Ka-Durlach seit September 1995 mit der Angelegenheit befasst.<br />

– Mutmaßlicher Haupttäter im Zuständigkeitsbereich der Steufa KA-Du.<br />

– Mutmaßlicher Tatort: Ettlingen.<br />

Es sei daher auch sinnvoll, zu gegebener Zeit auch die Strafverfahren zentral<br />

<strong>von</strong> Karlsruhe-Durlach aus zu bearbeiten.<br />

Der Zeuge Conrad führte aus, dass ihm dieser Aktenvermerk nicht bekannt sei. Er<br />

habe in seinem Aktenvermerk vom 3. April 1996 (Anlage 2) festgehalten, dass<br />

die Verfahren zunächst <strong>von</strong> der BuStra Erfurt geführt werden. Über eine eventuelle<br />

Abgabe der Verfahren nach Karlsruhe sollte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden<br />

werden. Durchsuchungsmaßnahmen sollten gemeinsam durch die Steufa-Stellen<br />

Erfurt <strong>und</strong> Karlsruhe erfolgen. Hinsichtlich der organisatorischen Einzelheiten<br />

sowie der weiteren Vorbereitung der Durchsuchungsmaßnahmen würden<br />

sich die beiden Steufa-Stellen ins Benehmen setzen. Nach Ansicht des Zeugen<br />

Conrad war damit klargestellt, dass die Verfahren weiterhin in Erfurt bzw.<br />

Mühlhausen liefen. Federführend für die Ermittlungen sei die Steuerfahndung Erfurt<br />

gewesen. Eine konkrete Festlegung, die Verfahren nach <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

abzugeben habe es nicht gegeben. Für ihn habe zum damaligen Zeitpunkt festgestanden,<br />

dass die Verfahren weiterhin ausschließlich in Thüringen geführt werden.<br />

Wenn in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> durchsucht werden sollte, würde die Steuerfahndung<br />

Karlsruhe allenfalls im Wege der Amtshilfe tätig. Ihm sei klar, dass<br />

man aus seinem Vermerk eine gewisse Tendenz ablesen könne, die Verfahren<br />

bzw. einen Teil der Verfahren nach <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zu verlagern. Aber in<br />

dieser Form, wie es in dem Vermerk des Kollegen aus Karlsruhe niedergelegt sei,<br />

sei es nicht gewesen. Die Aktenzeichen dieses Verfahrens habe es in Thüringen<br />

gegeben. Herr Sake, Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Erfurt, sei der zuständige<br />

Fahndungsprüfer gewesen, der ermittelt habe. Eine federführende Rolle der<br />

Steuerfahndung Karlsruhe habe es nicht gegeben.<br />

Nach Aussage des Zeugen Conrad habe er am 3. April förmlich dem Fahndungsprüfer<br />

Sake den Prüfungsauftrag erteilt. In der Folgezeit habe die Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Erfurt eine vorläufige Liste zusammengestellt, aus der<br />

sich mögliche Durchsuchungsorte ergaben. Mit Schreiben vom 11. April 1996 habe<br />

man diese Liste der möglichen Durchsuchungsorte Herrn Siebler, Steufa<br />

Karlsruhe, übersandt. Die nächste Besprechung in diesem Verfahren habe dann<br />

im Finanzamt Karlsruhe-Durlach am 18. April 1996 stattgef<strong>und</strong>en. Der Zeuge<br />

Conrad gab an, dass er mit dem Fahndungsprüfer, Herrn Sake, nach Karlsruhe gefahren<br />

sei <strong>und</strong> dort ein Gespräch mit den Herren Schmidt, Siebler <strong>und</strong> Gaukel,<br />

Steuerfahndungsstelle Karlsruhe-Durlach, geführt habe. Gegenstand des Gesprächs<br />

sei zunächst der aktuelle Stand des Verfahrens in Erfurt gewesen, es seien<br />

bereits Zahlungen durch Frau Neumann in beträchtlicher Höhe erfolgt. Weiter habe<br />

man sich noch einmal über die Problematik Treuhandverhältnisse, so wie sie<br />

<strong>von</strong> Frau Neumann in der Selbstanzeige dargestellt worden ist, unterhalten bzw.<br />

die steuerlichen Auswirkungen verdeckter Gewinnausschüttungen diskutiert. Auf<br />

Nachfrage, ob es zwischen der Steufa Erfurt <strong>und</strong> der Steufa Karlsruhe unterschiedliche<br />

Ansätze in der Frage der Treuhandverhältnisse gegeben habe, zitierte<br />

der Zeuge Conrad aus seinem Aktenvermerk über das Gespräch am 18. April<br />

1996 in Karlsruhe (Anlage 3):<br />

Nach Auffassung der Steufa Karlsruhe erscheint es sinnvoll, die Verfahren<br />

Schmider <strong>und</strong> Kleiser an die StraBu Karlsruhe, gegebenenfalls bereits zum jetzigen<br />

Zeitpunkt, abzugeben. Die Steufa Erfurt wurde gebeten, die BuStra Erfurt<br />

entsprechend zu unterrichten. Nach Auffassung der Steufa Karlsruhe sollten<br />

die weiteren verfahrensmäßigen Behandlungen zwischen der BuStra Erfurt <strong>und</strong><br />

der StraBu Karlsruhe geklärt werden.<br />

Dies sei die damalige Auffassung der Steufa Karlsruhe gewesen. Daraus könne<br />

man ja den Rückschluss ziehen, dass offensichtlich die Steufa Karlsruhe gerne<br />

das Verfahren Schmider <strong>und</strong> Kleiser in Karlsruhe gehabt hätten. Diese Sachbehandlung<br />

habe jedoch nicht der Auffassung der Steufa Erfurt entsprochen.<br />

Angesichts des Treffens in Karlsruhe habe man sich auch mit Kollegen der Steuerfahndung<br />

Karlsruhe das Anwesen des Herrn Schmider angesehen, um im Hin-<br />

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