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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

238<br />

Auf Vorhalt des Schreibens der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach<br />

vom 14. Mai 1996<br />

„Bezug: Heutiges Telefonat mit Ihnen<br />

Sehr geehrter Herr Wechsung,<br />

nach dem Ergebnis einer Besprechung mit der Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

am 10. Mai 1996 wird diese verschiedene Strafverfahren gegen Verantwortliche<br />

der „FlowTex“-Gruppe in Ettlingen an die Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

abgeben. Die hiesige Steuerfahndungsstelle war in dieser Angelegenheit bereits<br />

mit Vorermittlungen beauftragt.<br />

Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie mir nach Übernahme der Verfahren<br />

den Namen des zuständigen Staatsanwalts mitteilen würden.“<br />

führte der Zeuge aus, dass ihm dieses Schreiben jedenfalls seit seiner Vernehmung<br />

bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe bekannt sei. Ob es ihm jemals<br />

vorgelegt worden sei, wisse er nicht. Er habe, das sei ja immerhin sieben Jahre<br />

her, keine Erinnerung daran, dass ein solches Telefonat stattgef<strong>und</strong>en habe.<br />

Auf die Frage, ob ihm die bei dem Finanzamt Weimar eingegangene anonyme<br />

Anzeige <strong>und</strong> die Gesichtspunkte hinsichtlich eines Kreditbetrugs bekannt seien,<br />

antwortete der Zeuge, dies sie ihm alles nicht dienstlich bekannt geworden. Nach<br />

seiner Erinnerung sei er mit dem gesamten Komplex nicht befasst gewesen. Die<br />

Einstellungsverfügung vom 24. Juni 1997 sei nicht <strong>von</strong> ihm abgezeichnet worden.<br />

Er sei seit dem 1. August 1996 nicht mehr Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim gewesen.<br />

5. Peter Zimmermann<br />

Der Zeuge Zimmermann, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe,<br />

sagte aus, dass er der zuständige Dezernent für die am 4. Mai 1996 bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe eingegangene anonyme Anzeige gewesen sei. Sein damaliger<br />

Abteilungsleiter, Oberstaatsanwalt Armbrust, habe dem Dezernat 52 die Anzeige<br />

zur Bearbeitung zugeteilt. Er habe mit Verfügung vom 15. Mai 1996 das<br />

Verfahren eintragen lassen <strong>und</strong> in einem Vermerk festgehalten, dass anhand der<br />

anonymen Anzeige nicht abschließend beurteilt werden könne, ob der Anfangsverdacht<br />

eines strafbaren Verhaltens zu bejahen sei. Dies habe er seinem Abteilungsleiter<br />

zur Kenntnis gegeben.<br />

Die Frage, ob ihm das im Jahr 1996 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim geführte<br />

Ermittlungsverfahren gegen Manfred Schmider u. a. <strong>und</strong> die in der dortigen Ermittlungsakte<br />

enthaltene telefonische anonyme Anzeige vom 25. April 1996 bekannt<br />

gewesen sei, verneinte der Zeuge. Auf die weitere Frage, warum er die Ermittlungsakte<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim nicht angefordert habe, obwohl die<br />

Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach ihn in ihren Schreiben<br />

vom 16. September 1996 <strong>und</strong> 10. April 1997 darauf hingewiesen habe, dass gegen<br />

die Verantwortlichen der Firma KSK Steuerstrafverfahren eingeleitet worden<br />

seien, die unter dem Aktenzeichen 609 Js 145/96 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

– Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen – anhängig seien, führte der Zeuge<br />

aus, dass seitens der Steuerfahndungsstelle kein Zusammenhang zu der bei der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangenen anonymen Anzeige hergestellt worden<br />

sei. Wenn auch nur der geringste Zusammenhang oder die geringste Andeutung<br />

gemacht worden wäre, dass beide Verfahren etwas miteinander zu tun haben<br />

könnten, dann hätte er seine Akte an die Staatsanwaltschaft Mannheim übersandt<br />

oder den Kollegen angerufen, um dies überprüfen zu lassen.<br />

Auf die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Mannheim habe wissen können, dass bei<br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Vorermittlungsverfahren gegen Schmider<br />

u. a. anhängig gewesen sei, antwortete der Zeuge, <strong>von</strong> ihm habe sie dies nicht erfahren.<br />

Ob sie es <strong>von</strong> der Steuerfahndungsstelle habe wissen können, sei nahe liegend.<br />

Wenn er das richtig wisse, sei die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes<br />

Karlsruhe-Durlach im Jahr 1996 auch für die Staatsanwaltschaft Mannheim tätig<br />

gewesen. Dann sei es aus seiner Sicht doch nahe liegend, wenn bei der Steuerfahndung<br />

die Kenntnisse vorhanden gewesen seien, dass ein Steuerfahnder ihn<br />

darauf aufmerksam mache, dass etwas Ähnliches in Mannheim anhängig sei.

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