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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

648<br />

Im Rahmen ihrer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung am 1. September 2004<br />

lässt sich Frau Dr. Haussmann zu dieser Pressekonferenz wie folgt ein:<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Einsichtnahme in ihren Terminkalender stellte sie fest, dass der<br />

Termin am 25. Mai 1999 durch sie rot eingekreist wurde. Dies bedeute, dass es<br />

sich um einen Ministertermin handelte, sonst hätte sie diesen Gesamttermin nicht<br />

in Rot notiert. Aus heutiger Sicht würde sie sagen, dass sie den Minister zu diesem<br />

Termin begleitet habe. Ob der Minister <strong>und</strong> sie den Termin tatsächlich wahrgenommen<br />

haben, wisse sie heute nicht mehr. An diese Pressekonferenz habe sie<br />

kein Erinnerungsvermögen mehr.<br />

Vor dem Untersuchungsausschuss konnte Frau Dr. Haussmann hierzu nicht befragt<br />

werden, da im Rahmen ihrer einzigen Befragung, bei der sie auch Angaben<br />

zur Sache machte, am 22. April 2004, dem Ausschuss der Umstand der Pressekonferenz<br />

zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt war.<br />

h) 26. Mai 1999;<br />

Treffen Dr. Döring/Hunzinger, weiterer Entwurf einer Presseerklärung<br />

Aus den Aufzeichnungen <strong>von</strong> Herrn Hunzingers Terminkalender ergibt sich, dass<br />

Herr Dr. Döring <strong>von</strong> Herrn Hunzinger gegen 9 Uhr in Frankfurt am Hauptbahnhof<br />

abgeholt wurde. Ausweislich eines weiteren Eintrags in dem Terminkalender <strong>von</strong><br />

Herrn Hunzinger war gegen 9:30 Uhr die Beisetzung des Vaters <strong>von</strong> Herrn Hunzinger<br />

anberaumt.<br />

Mit Datum vom 26. Mai 1999 existiert eine weitere Presseerklärung zur „infas-<br />

Umfrage“ allerdings ohne Quellenangabe. Ein Exemplar dieser Presseerklärung<br />

wurde bei der Firma „FlowWaste“ gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> wurde damit zum Auslöser der<br />

„Umfrageaffäre“, was bereits in der Einleitung zum 2. Teil ausführlich dargestellt<br />

wurde. Diese Presseerklärung vom 26. Mai 1999 hat nur noch den Umfang <strong>von</strong><br />

anderthalb Seiten <strong>und</strong> hat keine Quellenangabe auf dem Briefkopf. Ein weiteres<br />

Exemplar dieser Pressemitteilung wurde außerdem bei der Hausdurchsuchung in<br />

den Wohnräumen der Frau Dr. Haussmann sichergestellt.<br />

Kriminaltechnisch ist bei diesem bei Frau Dr. Haussmann gef<strong>und</strong>enen Exemplar<br />

noch zu berücksichtigen, dass diese beiden Blätter an der Unterseite abgeschnitten<br />

wurden <strong>und</strong> mit „Tipp-Ex“-Antragungen versehen sind. Ferner ergab die<br />

schreibmittelanalytische Untersuchung dieses Schriftstücks durch das kriminaltechnische<br />

Institut des Landeskriminalamts <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> die folgenden<br />

Erkenntnisse:<br />

„Auf der ersten Seite etwa in der Mitte des Blattes auf der rechten Seite außerhalb<br />

des gedruckten Textes befindet sich eine Abdeckung mit flüssig aufgetragener<br />

Korrekturfarbe. Rechts unterhalb dieser Abdeckung ist eine flüchtig mit<br />

grüner Kugelschreiberpaste ausgeführte Klammer zwischen den Worten „geführte<br />

<strong>und</strong> liberale Wirtschaftspolitik“ zu erkennen. Ein weiterer Korrekturmittelauftrag<br />

am Blattende über dem gedruckten Text.“<br />

Zur besseren Verständlichkeit dieser Feststellungen ist auch diese Pressemitteilung<br />

auf der nächsten Seite dem <strong>Bericht</strong> beigefügt.

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