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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

410<br />

Ferner ergibt sich aus dem Regierungsbericht, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

in dem <strong>von</strong> ihr geführten Verfahren 52 Js 13493/96 die Informationszentrale<br />

des B<strong>und</strong>esamts für Finanzen, das B<strong>und</strong>eskriminalamt <strong>und</strong> das Zollkriminalamt<br />

nicht in die Ermittlungen eingeschaltet hat.<br />

Über die unter Ziffer I. dargestellten Kontakte des ZKA als Teil der GFG hinaus,<br />

finden sich auch im <strong>Bericht</strong> der Landesregierung über den fraglichen Zeitraum<br />

des Beginns der ersten Betriebsprüfung der „FlowTex“-Gruppe im Jahr 1996 bis<br />

zur Betriebsprüfung im Oktober 1999 keine Nachweise über sonstige Kontakte<br />

des ZKA mit den hier zuständigen Finanzbehörden des Landes.<br />

III. Zeugenaussagen<br />

1. Holger Kriegeskorte<br />

Kriminalhauptkommissar Holger Kriegeskorte vom BKA schilderte dem Ausschuss<br />

zunächst, welche „Vorermittlungen“ zu seinem Anruf am 6. Juli 1999 bei<br />

der Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach <strong>und</strong> bei der Betriebsprüfung<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Stadt geführt haben. Das BKA habe am 9. Februar<br />

1999 über einen Verbindungsbeamten aus Lissabon eine Erkenntnisanfrage<br />

der dortigen Geldwäsche-Dienststelle bekommen, die aufgr<strong>und</strong> einer Verdachtsanzeige<br />

gegen einen deutschen Staatsangehörigen namens Corbari Vorermittlungen<br />

durchgeführt habe. Es seien diverse Transaktionen im Januar 1999 festgestellt<br />

worden, die Corbari <strong>von</strong> Lissabon nach Gibraltar durchgeführt hat, ohne dass ein<br />

wirtschaftlicher Hintergr<strong>und</strong> für diese Transaktionen vorhanden oder nachgewiesen<br />

werden konnte. Ziel der Anfrage der portugiesischen Behörden war, eine Erkenntnismitteilung<br />

bzw. nähere Personaldaten zur Person Corbari in Erfahrung zu<br />

bringen.<br />

Diese Anfrage wurde vom BKA an das LKA <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> weitergereicht,<br />

dort an die zuständige Abteilung Zentrale Finanzermittlungen. Am 19. Februar<br />

1999 wurde diese Anfrage <strong>von</strong> der Polizeidirektion <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> dem BKA beantwortet.<br />

Der Inhalt der Antworten beschränkte sich darauf, dass polizeiliche Erkenntnisse<br />

nicht vorlagen. Darüber hinaus wurden die Einwohnermeldeamtsdaten,<br />

Daten aus seinem familiären Umfeld <strong>und</strong> Daten aus dem Handelsregister <strong>und</strong><br />

Gewerberegister übermittelt.<br />

Am 13. April 1999 erstellte dann die zentrale Geldwäsche-Dienststelle der spanischen<br />

Nationalpolizei eine Anfrage nach Deutschland. Hintergr<strong>und</strong> dieser Anfrage<br />

war, dass in Spanien aufgr<strong>und</strong> einer Transaktion in Höhe <strong>von</strong> 54 Millionen<br />

DM Ermittlungen geführt wurden. Die Firma „KSK“ aus Ettlingen habe diesen<br />

Betrag an eine Firma „La Maquinista“ in La Unión in Spanien überwiesen. Hintergr<strong>und</strong><br />

dieser Transaktion sollte laut den spanischen Behörden der Kauf bzw.<br />

Verkauf <strong>von</strong> Horizontalbohrmaschinen der Firma „KSK“ gewesen sein.<br />

Die Ermittlungen der spanischen Behörden fanden einen Zusammenhang mit der<br />

portugiesischen Firma „K.I.E.“ mit Sitz in Lissabon, Firmenverantwortlicher:<br />

Massimo Corbari, also der gleiche Herr, wie in der Anfrage aus Lissabon. Die<br />

Verbindung stellte sich für die spanischen Behörden so dar, dass die Firma „La<br />

Maquinista“ die Horizontalbohrmaschinen <strong>von</strong> der portugiesischen Firma des<br />

Herrn Corbari gekauft habe, um diese dann unmittelbar nach Ettlingen an die<br />

„KSK“ weiterzuverkaufen.<br />

Ferner konnten die spanischen Behörden ermitteln, dass am Firmensitz der Firma<br />

„La Maquinista“ keinerlei Geschäftstätigkeiten festgestellt werden konnten, die<br />

einen wirtschaftlichen Hintergr<strong>und</strong> für die Überweisung oder Transaktion dieser<br />

54 Millionen DM hätten erbringen können.<br />

Die Ermittlungen der spanischen Behörden haben weiter ergeben, dass die Firma<br />

„La Maquinista“ kurz vor dieser Transaktion mit den 54 Millionen DM <strong>von</strong> der<br />

Firma Theo Frei AG, einer Firma mit Sitz in Genf, <strong>von</strong> der Dogmoch-Gruppe in<br />

Beirut gekauft worden war.<br />

Außerdem berichtete der Zeuge, dass die spanischen Kollegen ermittelt haben,<br />

dass es eine Spedition gäbe, die wöchentlich mit vier oder fünf Tiefladern nach<br />

Ettlingen fuhr, dort Horizontalbohrmaschinen <strong>und</strong> die dazugehörigen Container<br />

abholte, diese zur Firma „La Maquinista“ nach La Unión verbrachte. Die Hori-

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