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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

XV. Bewertung des Untersuchungsgegenstandes B: „Kontakte <strong>und</strong> Verbindungen<br />

<strong>von</strong> Mitgliedern der Landesregierung mit Beschuldigten der<br />

FlowTex-Verfahren“<br />

1. Zuwendungen <strong>von</strong> Verantwortlichen der FlowTex-Unternehmen<br />

a) Zuwendungen an Kommunalpolitiker<br />

Ohne dass dies vom Untersuchungsgegenstand abgedeckt gewesen wäre, beschäftigte<br />

sich der UA FlowTex auch mit Zuwendungen Verantwortlicher der Flow-<br />

Tex-Unternehmen an Kommunalpolitiker. Hierbei waren <strong>von</strong> besonderem öffentlichen<br />

Interesse die Finanzierung des OB Wahlkampfs in Karlsruhe im Jahr 1998<br />

des Kandidaten Ullrich Eidenmüller sowie des OB Wahlkampfs in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

im Jahr 1998 des Kandidaten Ulrich Wendt (vgl. nur StN, StZ, BNN jeweils v.<br />

15. Oktober 2003 <strong>und</strong> v. 16. Oktober 2003).<br />

aa) OB-Wahlkampf des Kandidaten Ullrich Eidenmüller (FDP)<br />

Die dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Akten zu FlowTex geben unmittelbar<br />

keine Auskunft über Spenden zur Finanzierung des OB Wahlkampfs des Ullrich<br />

Eidenmüller. Lediglich mittelbar ist <strong>Bericht</strong>en der StA MA <strong>und</strong> der LPD KA<br />

zu entnehmen, dass der 1998 geführte Wahlkampf des Oberbürgermeisterkandidaten<br />

Eidenmüller auch <strong>von</strong> FlowTex mitfinanziert wurde. Ausweislich eines <strong>Bericht</strong>s<br />

der StA MA an das JuM v. 16. Mai 2003 erhielt BM Ullrich Eidenmüller im<br />

Jahr 1998 zur Finanzierung seines Wahlkampfes insgesamt 139.075,50 DM, wobei<br />

<strong>von</strong> FlowTex 88.000 DM <strong>und</strong> <strong>von</strong> der FDP 51.075,50 DM zugewendet wurden<br />

(vgl. LO JM 410 E-27/00 Bd. XVII). Die Leistungen <strong>von</strong> FlowTex teilten sich dabei<br />

in zwei Spenden in Höhe <strong>von</strong> 30.000 DM <strong>und</strong> 58.000 DM auf: Zum einen<br />

konnte im Rahmen einer Durchsuchung bei FlowTex eine Rechnung der Werbeagentur<br />

AF & Z GmbH Karlsruhe v. 31. Juli 1998 erhoben werden, der ein Schreiben<br />

der Schmider/Kleiser Finanzholding v. 3. August 1998 beigeheftet war, aus<br />

welchem sich die Spende in Höhe <strong>von</strong> 30.000 DM an BM Eidenmüller ergibt. Zum<br />

anderen wurden anlässlich einer Betriebsprüfung bei dem Unternehmen TV Media<br />

Karlsruhe Rechnungsbelege aufgedeckt, aus denen sich entnehmen lässt, dass<br />

FlowTex nochmals 58.000 DM für den Wahlkampf im Jahr 1998 zahlte. Ermittlungen<br />

ergaben, dass das Unternehmen TV Media Karlsruhe im Auftrag der Werbeagentur<br />

AF & Z GmbH Karlsruhe einen Werbefilm für den Wahlkampf des Oberbürgermeisterkandidaten<br />

Eidenmüller drehte <strong>und</strong> <strong>von</strong> diesem Film auftragsgemäß<br />

24.000 Kopien herstellte. Die Kosten dafür in Höhe <strong>von</strong> 58.000 DM wurden <strong>von</strong><br />

FlowTex übernommen. Beide Spenden verbuchte FlowTex als Betriebsausgaben.<br />

Das Unternehmen TV Media Karlsruhe stellte zu diesem Zweck extra eine Rechnung<br />

aus, auf der als erbrachte Leistung „Umarbeitung eines Unternehmensvideos“<br />

ausgewiesen war. Erst später wurde der Rechnungsgr<strong>und</strong> korrigiert <strong>und</strong> zutreffend<br />

angegeben: „Wahlvideo U. Eidenmüller“ (vgl. zum Ganzen den Sachstandsbericht<br />

der LPD KA v. 2. Mai 2003 in LO StA MA, 628 AR 2429/01, Nr. XXXVI-007;<br />

den <strong>Bericht</strong> der StA MA v. 10. Juni 2002 in LO JM 410 E-27/00 Bd. XI sowie den<br />

<strong>Bericht</strong> der StA MA v. 16. Mai 2003 in LO JM 410 E-27/00 Bd. XVII).<br />

Darüber hinaus ergibt sich aus einer zeugenschaftlichen Vernehmung des Dr.<br />

Morlok v. 23. Juli 2002, dass es sich bei den Zuwendungen <strong>von</strong> FlowTex nicht<br />

um Parteispenden, sondern um Direktzuwendungen an den Kandidaten handelte.<br />

Dr. Morlok sagte in dieser Vernehmung auf Nachfrage zum Wahlkampf des Ullrich<br />

Eidenmüller aus (vgl. LO JM 410 E-27/00 Bd. XII): „Beim OB-Wahlkampf<br />

gab es allerdings einen Kontakt Schmider – Eidenmüller. Die beiden haben sich<br />

meines Wissens dahin geeinigt, dass Herr Schmider Sachleistungen für Herrn Eidenmüller<br />

übernimmt. Es ging dort um Werbemittel im Wahlkampf. Über welche<br />

Größenordnung gesprochen wurde, das weiß ich nicht mehr. Über die FDP ist das<br />

nicht abgewickelt worden. Bei Bürgermeisterwahlkämpfen kann die eigene Partei<br />

relativ wenig helfen. Man muss sich in diesen Fällen um die Finanzierung selbst<br />

kümmern. Es erscheint mir deshalb nicht ungewöhnlich, dass ein Bürger Sachleistungen<br />

bezahlt oder übernimmt.“<br />

Dass es weiteren Kontakt des BM Ullrich Eidenmüller zu Manfred Schmider gab,<br />

dies machte Dr. Morlok in der Vernehmung v. 23. Juli 2002 ebenfalls deutlich<br />

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