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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

zeichnet gewesen, dass sie über alles mögliche sehr ausführliche Vermerke enthalten<br />

haben. Es sei normal sehr sorgfältig gearbeitet worden, nur das habe vollkommen<br />

gefehlt, aber auch jeglicher Hinweis, jegliches Inhaltsprotokoll über die<br />

Besprechung am 10. April 1997. Auch sonst irgendwie ein Hinweis: Mit Herrn<br />

Zimmermann sei das, was in der Tischvorlage stehe, besprochen <strong>und</strong> zusätzlich<br />

sei er noch über Krumes informiert worden. Darauf habe es in den Akten, in den<br />

Haupt- <strong>und</strong> Handakten, keinen Hinweis gegeben.<br />

Auf den Vorhalt, dass auf dem Vermerk vom 10. April 1997 drauf stehe: „Im Einzelnen<br />

besprochen 14 bis 15 Uhr“ <strong>und</strong> dann eine Paraphe, die nicht zuzuordnen<br />

sei, sagte der Zeuge, er habe spekuliert, ob die Paraphe vielleicht einem der Steuerfahnder,<br />

Gaukel oder Siebler, zuzuordnen sei. Er habe auch niemanden fragen<br />

können, Herr Zimmermann, dem man das natürlich gezeigt habe, habe nur gesagt,<br />

<strong>von</strong> ihm sei es nicht. Herr Zimmermann habe geäußert, dass auf diesem Vermerk<br />

kein Handzeichen <strong>von</strong> ihm sei <strong>und</strong> dass er auch keines erkenne. Er habe keine Erinnerung<br />

an dieses Papier gehabt.<br />

10. Matthias Schmider<br />

Der Zeuge Matthias Schmider führte aus, in den Jahren 1996/97 habe bei ihm<br />

eine Betriebsprüfung stattgef<strong>und</strong>en, bei der sämtliche seiner Gesellschaften überprüft<br />

worden seien. Diese habe mit einer Nachzahlung <strong>von</strong> Steuern in Höhe <strong>von</strong><br />

25 Millionen DM geendet.<br />

Gegen ihn seien diverse Strafverfahren eingeleitet worden, die zu einem Strafbefehl<br />

mit einer Geldstrafe in Höhe <strong>von</strong> 720 Tagessätzen zu je 3.400 DM, also insgesamt<br />

etwa 2,5 Millionen geführt haben. Er sei damals anwaltlich durch Herrn<br />

Rechtsanwalt Kullen vertreten worden. Er müsse aber dazusagen, dass sich sein<br />

Bruder um die ganze Geschichte gekümmert habe <strong>und</strong> er außen vor gehalten worden<br />

sei.<br />

Auf die Frage, ob er mit seinem Rechtsbeistand damals über mögliche Strafen gesprochen<br />

habe, antwortete der Zeuge, sein Anwalt habe ihm gesagt, dass im<br />

Worst case auch eine Haftstrafe herauskommen könne.<br />

Auf die weitere Frage, ob die Geldstrafe für ihn dann eine große Erleichterung gewesen<br />

sei, erklärte der Zeuge, damals sei das nicht mehr so eine ganz große Erleichterung<br />

gewesen, da er die damalige Zeit an sich schon als sehr hart empf<strong>und</strong>en<br />

habe, denn die Betriebsprüfung habe anderthalb Jahre gedauert <strong>und</strong> er sei<br />

physisch <strong>und</strong> psychisch doch schon sehr angeknackst gewesen.<br />

Auf die Frage, ob ihm bekannt sei, was sein Bruder unternommen habe, führte der<br />

Zeuge aus, im Prinzip wisse er keine Details, mit wem, wie, wo <strong>und</strong> was sein Bruder<br />

unternommen habe. Er wisse nur, dass er sich mit Herrn Dr. Kleiser <strong>und</strong><br />

Herrn Rechtsanwalt Kullen zusammen der Sache angenommen habe. Er sei froh<br />

gewesen, groß nichts damit zu tun gehabt zu haben.<br />

Auf Vorhalt seiner Zeugenvernehmung am 29. Mai 2002 bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim im Auszug<br />

„... aus meiner Sicht hatten Herr Dr. Kleiser zur OFD <strong>und</strong> mein Bruder zum<br />

Finanzamt Karlsruhe, zur Betriebsprüfung, ein gutes Verhältnis. Dies führte<br />

dazu, dass man die Betriebsprüfung zu einem guten Ergebnis führen konnte.<br />

Dies ist jedoch meine Auffassung. Zur Klarstellung nochmals, ich meine darunter<br />

ein zwischenmenschliches Verhältnis. Ich war jedoch in dieses Beziehungsgeflecht<br />

nie eingeb<strong>und</strong>en, sondern immer außen vor. Ich bekam nur das mit,<br />

was mir mein Bruder erzählte ...“<br />

erwiderte der Zeuge, dies decke sich mit seiner bisherigen Aussage, nämlich dass<br />

er außen vor gehalten worden sei <strong>und</strong> nur gewusst habe, dass sich sein Bruder<br />

darum kümmere. Er sei über die Gespräche nie informiert worden <strong>und</strong> habe auch<br />

kein Interesse daran gehabt.<br />

Auf die Frage, was ihm sein Bruder denn erzählt habe, antwortete der Zeuge, sein<br />

Bruder habe ihm nichts erzählt; er habe lediglich gesagt, er kümmere sich darum.<br />

Auf den Vorhalt, dass ja nicht nur die Oberfinanzdirektion betroffen gewesen sei,<br />

sondern dass der ganze Komplex auch die Staatsanwaltschaft betreffe, erklärte<br />

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