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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

250<br />

Die Unterzeichnenden sind sich einig, dass Frau Neumann die Anteile an die<br />

Firma KSK GmbH im eigenen Namen <strong>und</strong> für eigene Rechnung hält <strong>und</strong> damit<br />

nicht Treuhänderin ist.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

– Angelika Neumann – – Manfred Schmider – – Dr. Klaus Kleiser – “<br />

Mit Verfügung vom 16. Januar 1997 trennte Staatsanwältin Krenz unter Bezugnahme<br />

auf die neuen Erkenntnisse der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Erfurt<br />

das Verfahren gegen die Beschuldigte Neumann ab <strong>und</strong> übersandte es zur<br />

Übernahme an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Abteilung für Wirtschaftskriminalität.<br />

In einem Vermerk zur Abgabe hielt sie Folgendes fest:<br />

„Gegen die Beschuldigte Neumann besteht der Verdacht der Einkommensteuer-<br />

(verdeckte Gewinnausschüttungen) <strong>und</strong> der Umsatzsteuerhinterziehung in<br />

Verbindung mit der Fa. KSK GmbH mit Sitz in Weimar.<br />

Aufgr<strong>und</strong> neuer Erkenntnisse der Steuerfahndungsstelle Erfurt (siehe u. a. Fax<br />

vom 13. Januar 1997) hat sich ergeben, dass die Beschuldigte Neumann entgegen<br />

ihrer Aussage in der Selbstanzeige vom 5. Februar 1996 die Gesellschaftsanteile<br />

der Firma KSK guided mircotunneling technologies GmbH nicht<br />

treuhänderisch für die Beschuldigten Dr. Kleiser <strong>und</strong> Schmider hält <strong>und</strong> somit<br />

die ursprünglich angenommene Konzernzugehörigkeit zu der „FlowTex“-<br />

Gruppe Ettlingen nicht gegeben ist, aufgr<strong>und</strong> der die Abgabe des Ermittlungsverfahrens<br />

gegen die Beschuldigte Neumann an die Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

begründet wurde.<br />

Da die Beschuldigte weiterhin in Erfurt wohnhaft ist <strong>und</strong> die Fa. KSK ihren<br />

Sitz in Weimar hat, erscheint die Abtrennung des Verfahrens gegen die Beschuldigte<br />

Neumann <strong>und</strong> die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

sachgerecht.“<br />

Staatsanwältin Krenz übersandte die Originalakte an die Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen.<br />

Für das bei der Staatsanwaltschaft Mannheim weiterhin anhängige Verfahren gegen<br />

die Beschuldigten Schmider, Dr. Kleiser, Rechtsanwalt S. <strong>und</strong> Steuerberater<br />

W. hatte Frau Krenz ein Aktendoppel erstellen lassen.<br />

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen übernahm das Verfahren gegen Angelika<br />

Neumann am 23. Januar 1997 unter dem Aktenzeichen 33 Js 41175/97 (310).<br />

Am 17. Januar 1997 teilte Staatsanwältin Krenz dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach, Schmidt, telefonisch mit,<br />

dass sie die zuständige Dezernentin des Ermittlungsverfahrens gegen Schmider<br />

u. a. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sei <strong>und</strong> dass sie das Verfahren<br />

gegen Frau Neumann an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen abgegeben habe. In<br />

einem über dieses Telefongespräch gefertigten Vermerk hält der Sachgebietsleiter<br />

der Steuerfahndungsstelle hinsichtlich des weiteren Vorgehens fest, dass die Steuerfahndungsstelle<br />

Karlsruhe sich mit der Steuerfahndungsstelle Erfurt über die<br />

weiteren Handlungen abstimme.<br />

Mit Verfügung vom 22. Januar 1997 übersandte Staatsanwältin Krenz dem Sachgebietsleiter<br />

der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach eine Kopie<br />

des Schreibens der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Erfurt vom 16. Januar<br />

1997 <strong>und</strong> der diesem Schreiben beigefügten Anlage zur Kenntnisnahme.<br />

Am 9. Juni 1997 teilte Regierungsdirektor Schmidt <strong>von</strong> der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach Staatsanwältin Krenz unter Bezugnahme auf<br />

eine gemeinsame Besprechung am 4. Juni 1997 unter anderem mit:<br />

„... ich bestätige Ihnen das Besprechungsergebnis vom 4. Juni 1997 wie folgt:<br />

Mit Schreiben der KSK guided microtunneling technologies GmbH – KSK –<br />

vom 5. Juni 1996 (vgl. Anlage) wird <strong>von</strong> Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser<br />

<strong>und</strong> Angelika Neumann bestätigt, dass „Angelika Neumann die Anteile an der<br />

Firma KSK GmbH im eigenen Namen <strong>und</strong> für eigene Rechnung hält <strong>und</strong> damit

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