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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

900<br />

Herrn Seyfried (...) aussagen. Wörtlich sagte er: ‚Frau Neumann, sagen Sie nichts<br />

über Seyfried, sonst platzt unsere Stuttgarter Vereinbarung‘. Näheres über eine<br />

solche Vereinbarung, insbesondere über die Beteiligten <strong>und</strong> den Inhalt führte er<br />

nicht aus. Frau Neumann war über diesen eindringlichen Versuch des Herrn<br />

Schmider, sie im Verfahren zu beeinflussen, verwirrt <strong>und</strong> entrüstet. Über mich<br />

ließ sie Herrn Rechtsanwalt Dr. Schiller (Anm.: Verteidiger des Manfred Schmider)<br />

über diesen Beeinflussungsversuch unterrichten, der mir gegenüber eine<br />

‚Stuttgarter Vereinbarung‘ in Abrede stellte, zumindest, was sein eigenes Wissen<br />

betreffe. [...] Ich habe (...) diese Information über das Zitat des Herrn Schmider an<br />

folgende Journalisten weitergegeben: 1) Herrn Meinrad Heck <strong>von</strong> der Stuttgarter<br />

Zeitung 2) Frau Weinkopf vom Mannheimer Morgen 3) Frau Saum vom SWR 1<br />

4) Herrn Wittenberg. [...] Goll, so Meinrad Heck, nehme die Sache sehr ernst <strong>und</strong><br />

sei an einer Aufklärung sehr interessiert“ (vgl. die Aktennotiz in LO JM 410<br />

E-27/00 Bd. VI). Dass diese Notiz über das wahrgenommene Gespräch erst am<br />

20. Dezember 2001, also etwa einen Monat später, verfasst wurde, vermochte der<br />

Zeuge RA Beust in seiner Vernehmung vor dem UA FlowTex nicht schlüssig zu<br />

erklären. Er gab insoweit an: „Das hatte unter anderem damit zu tun, dass ich zum<br />

Zeitpunkt der (...) Urteilsverkündung – also wohl an diesem 18. Dezember – gebeten<br />

worden bin vom (...) Süddeutschen R<strong>und</strong>funk ein Radio-Interview zu geben,<br />

<strong>und</strong> in diesem Interview habe ich dazu Stellung bezogen, nachdem ich ja mit<br />

Frau Neumann gesprochen hatte, zum Gesamtkomplex jedenfalls. [...] Und weil<br />

ich glaubte, dass das ein Thema bleiben könnte, habe ich dann nach Beendigung<br />

des Verfahrens (...), wo die Erinnerung noch frisch war, diese Aktennotiz gefertigt<br />

<strong>und</strong> bei mir im PC auch gespeichert uns ausgedruckt“ (vgl. Apr. 26. UA-Sitzung<br />

S. 87 f).<br />

In einer zeugenschaftlichen Vernehmung des RA Beust vor der StA MA am 9. Januar<br />

2002 wiederholte dieser seine in der Aktennotiz festgehaltenen Angaben<br />

(vgl. LO JM 410 E-27/00 Bd. VI):„Es war so, dass (...) der Angeklagte Schmider<br />

meine Mandantin ansprach. Ich stand zu diesem Zeitpunkt etwa 1 bis 1 ½ Meter<br />

entfernt. Ich habe die Äußerungen <strong>von</strong> Herrn Schmider selbst gehört. Er versuchte<br />

meine Mandantin in zwei Punkten zu beeinflussen. Zum einen sollte sie bei der<br />

Zuordnung der Gelder betreffend TexColor sagen, diese seien wegen der verlustreichen<br />

Kaufsituation benötigt worden [...] Zum anderen versuchte Herr Schmider<br />

sie dazu zu bewegen, dass sie bei einer weiteren geplanten Vernehmung bei der<br />

StA MA nichts über etwaige Tätigkeiten <strong>von</strong> Herrn Seyfried sagen solle. Wörtlich<br />

sagte er zu ihr: ‚Frau Neumann, lassen Sie in Ihrer Aussage den Seyfried weg,<br />

sonst platzt unsere Stuttgarter Vereinbarung‘. Sie hat sich dazu nicht geäußert,<br />

aber den Kopf geschüttelt. Dies habe ich selbst wahrgenommen. [...] Ich habe<br />

Frau Neumann auf die sog. ‚Stuttgarter Vereinbarung‘ hin angesprochen. Sie<br />

wusste damit ebenso wenig anzufangen, wie ich. Ich habe allerdings Herrn<br />

Schmider daraufhin nicht angesprochen. [...] Ich habe dann später (...) Herrn RA<br />

Dr. Schiller (...) angesprochen. Dieser erklärte mir, er (...) wisse <strong>von</strong> einer solchen<br />

Vereinbarung nichts. Er könne damit nichts anfangen. [...] Ich habe die beiden anderen<br />

Mitverteidiger auf diese Sache nicht angesprochen. Herr Dr. Schiller sagte<br />

noch ergänzend zu mir, eine solche Vereinbarung gebe es wohl nicht, diese entspringe<br />

wohl der Fantasie seines Mandanten. Zur Erklärung möchte ich noch angeben,<br />

dass wir die Sache mit der Stuttgarter Vereinbarung deswegen an die Presse<br />

lanciert haben, weil meiner Mandantin nicht klar war, um was es bei dieser<br />

Stuttgarter Vereinbarung ging. Insbesondere weil sie befürchtete, benutzt zu werden,<br />

da an einem Hauptverhandlungstag der Mitangeklagte Dr. Kleiser zunächst<br />

am Vormittag Herrn Seyfried belastete, aber nach der Verhandlungspause am<br />

Nachmittag diese Belastungen revidierte bzw. zurücknahm. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />

wollten wir die Sache aufgeklärt haben. Ich habe (...) Herrn VRiLG Meyer<br />

nicht wegen dieser Vereinbarung angesprochen, da dieser für mich außen vor war.<br />

Ich bzw. wir haben das Ganze so aufgefasst, dass bezüglich einer etwaigen Absprache<br />

bzw. ‚Stuttgarter Vereinbarung‘ Herr Meyer nicht eingeb<strong>und</strong>en war als<br />

Vorsitzender der Kammer.“<br />

Ganz ähnlich sagte in einer zeugenschaftlichen Vernehmung Angelika Neumann<br />

vor der StA MA am 28. Januar 2002 zur sog. „Stuttgarter Vereinbarung“ aus (vgl.<br />

LO JM 410 E-27/00 Bd. VI): „Es war in einer Verhandlungspause, als ich <strong>von</strong><br />

Herrn Schmider angesprochen wurde, ich solle bei einer etwaigen Vernehmung in<br />

Sachen Seyfried zurückhaltend sein, sonst würde die ‚Stuttgarter Vereinbarung‘<br />

platzen. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie <strong>von</strong> Herrn RA Beust in seiner Ak-

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