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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

836<br />

MA Folgendes aus (vgl. LO StA MA 22 Kls 10855/01, LO Nr. I-504, Sitzungsbericht<br />

S. 6): „Die Inkassofunktion wurde erörtert (Anm.: gemeint ist, mit Verantwortlichen<br />

<strong>von</strong> FlowTex), es gab einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Darüber hinaus<br />

wurde erläutert, bei FlowTex fehle die notwendige Manpower, weswegen diese<br />

Aufgabe an KSK übertragen wurde. Diese sei bei KSK vorhanden. Die Tatsache<br />

der Blocküberweisung der KSK war uns bekannt, dafür wurde sicher eine Erklärung<br />

abgegeben, an diese erinnere ich mich jedoch nicht mehr. Die Inkassofunktion<br />

der KSK wurde per se als nicht problematisch angesehen. Ich regte allerdings<br />

an, dies aus Transparenzgründen zurückzunehmen. Dies wurde <strong>von</strong> der Geschäftsführung<br />

zugesagt, erfolgte aber nicht. Ich habe keine Erinnerung mehr, ob die KSK<br />

für ihre Inkassotätigkeit etwas bekommen hat.“<br />

gg) Besprechungen der Betriebsprüfung mit dem BKA/ZKA im Sommer 1999<br />

aaa) Vermutung eines Schneeballsystems<br />

Im Sommer 99 schließlich (= bereits 1 ½ Jahre nach Abschluss der 2. BP bei FTI<br />

bzw. KSK <strong>und</strong> noch vor Beginn der 3. Betriebsprüfung am 26. Oktober 1999) informierte<br />

die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des B<strong>und</strong>es (BKA/ZKA) die<br />

Steuerfahndung beim FA KA-Durlach, die Betriebsprüfung beim FA KA-Stadt<br />

<strong>und</strong> die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des Landes (Zollfahndung/LPD<br />

KA) über durchgeführte Ermittlungen in Portugal <strong>und</strong> Spanien der dortigen Polizeibehörden<br />

wegen eines internationalen „Warenkreislaufs auf dem Papier“. Das<br />

BKA handelte dabei „ausschließlich“ in der „Funktion als Zentralstelle bzw. als<br />

nationales Zentralbüro [...], was den internationalen polizeilichen Nachrichtenaustausch<br />

[...] zwischen Spanien, Portugal <strong>und</strong> Deutschland anbelangte“ (vgl. Aussage<br />

KHK Kriegeskorte, Apr. 22. UA-Sitzung S. 2, 8).<br />

Im Zuge dieser Unterrichtung wurde vom BKA an die BP <strong>und</strong> Steufa ein Vermerk<br />

übergeben, in welchem das heute bekannte Betrugssystem nahezu wiedergegeben<br />

ist: „... Die portugiesische Gesellschaft K.I.E [...] verkauft Horizontalbohrmaschinen<br />

an die Firma La Maquinista de Levante [...]. (Der Verkauf geschah nur auf<br />

dem Papier, da die Firma K.I.E. wirtschaftlich nicht aktiv ist.) Die gibraltarische<br />

Firma E.P.C [...] ordnete an, daß die Maschinen vorher durch ein Transportunternehmen<br />

<strong>von</strong> Perpignan/Frankreich zurückgeführt werden sollten [...], obwohl die<br />

Rechnungen für die Maschinen <strong>von</strong> der Firma K.I.E an die Firma La Maquinista<br />

de Levante ausgestellt wurde. Die La Carta de Porte Internacional ist vorgeschoben,<br />

da die Transportunternehmen aussagen, daß sie zu keiner Zeit Maschinen aus<br />

Perpignan zurückgeholt haben. [...] Weiter zeigen die Dokumente, daß dieselben<br />

Maschinen zwei Tage nachdem sie scheinbar <strong>von</strong> Perpignan nach La Union kamen,<br />

<strong>von</strong> La Union nach Deutschland an die Firma FlowTex weitergeschickt wurden,<br />

obwohl die Rechnung auf den Namen der Firma KSK [...] in Ettlingen ausgestellt<br />

war. [...] Es bestehen Erkenntnisse darüber, dass die Maschinen, obwohl sie<br />

(durch die Firma La Maquinista de Levante) <strong>von</strong> der portugiesischen Firma erworben<br />

werden, sie in Ettlingen, Deutschland, aufgeladen <strong>und</strong> zum Sitz der Firma La<br />

Maquinista de Levante, SA, verbracht werden, dort zwei oder drei Tage verbleiben,<br />

auf dieselben Lastwagen aufgeladen <strong>und</strong> erneut nach Ettlingen, Deutschland,<br />

verbracht werden. Laut Papieren handelt es sich um neue <strong>und</strong> gebrauchte Maschinen.<br />

Unbeachtet dessen, ob der Kauf der Maschinen real ist, kommen <strong>und</strong> gehen<br />

sie letztlich <strong>von</strong> bzw. nach Ettlingen ...“(vgl. Vermerk des BKA v. 13. Juli 1999 in<br />

LO L2-007, welchem Anlagen beigefügt sind, in denen die fehlende Konformität<br />

der Lieferwege <strong>und</strong> Geldströme dargestellt ist [= 68 Mio. DM <strong>von</strong> KSK an Male<br />

für 360 HBS]; vgl. auch die Aussage des KHK Kriegeskorte, Apr. 22. UA-Sitzung<br />

S. 3 ff.).<br />

Nach Angaben des KHK Kriegeskorte in der 22. UA-Sitzung hatte das BKA <strong>von</strong><br />

der Nationalpolizei Spanien in einer Besprechung am 10. Juni 1999 in Madrid ferner<br />

mitgeteilt bekommen, dass bei den HBS Typenschilder ausgewechselt werden:<br />

„Die Spanier hatten inzwischen weitere Ermittlungen getätigt <strong>und</strong> festgestellt,<br />

dass die Maschinen, die <strong>von</strong> KSK zu La Maquinista verbracht wurden, dort<br />

nicht nur einfach abgestellt wurden, sondern dass an diesen Maschinen die Typenschilder<br />

ausgewechselt wurden, sodass also die Maschine A <strong>von</strong> Deutschland<br />

nach Spanien kam, die gleiche Maschine wieder zurückging, aber dann halt die<br />

Maschine B war, dass entsprechende Zollpapiere vorhanden waren – die damit

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