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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

2. Aussagen vor Gericht<br />

Wie bereits oben erwähnt, verweigerten alle Steuerbeamte unter Hinweis auf § 55<br />

StPO die Aussage als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss.<br />

In dem Zivilrechtsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe bezüglich des Staatshaftungsverfahrens<br />

der Insolvenzverwalter der FlowTex-Firmen gegen das Land<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sagten die Finanzbeamten Manfred Seyfried, Markus<br />

Schmidt, Volker Gaukel, Rolf Blum <strong>und</strong> Josef Gartner als Zeugen aus, obwohl sie<br />

auch in diesem Verfahren beim Landgericht Karlsruhe das Auskunftsverweigerungsrecht<br />

gemäß § 55 StPO in Anspruch hätten nehmen können.<br />

2.1. Manfred Seyfried<br />

Zum damaligen Kenntnisstand über eine anonyme Anzeige <strong>und</strong> dem dazu mit<br />

dem Finanzbeamten Siebler, <strong>von</strong> der Steuerfahndung, geführtes Telefongespräch<br />

erklärte der Zeuge am 9. Juni 2005 vor dem Landgericht Karlsruhe:<br />

„Ich gehe da<strong>von</strong>, dass der Verlauf des Telefongesprächs mit Herrn Siebler in<br />

seinem Vermerk richtig wiedergegeben wurde. Ich kann aus dem Gedächtnis<br />

lediglich sagen, dass es wohl so war, dass Herr Siebler mir eine anonyme Anzeige<br />

zur Kenntnis gegeben hat, wobei ich bei diesem Gespräch zum ersten Mal<br />

da<strong>von</strong> gehört habe, <strong>und</strong> dass er mich gefragt hat, ob ich mir darunter etwas<br />

vorstellen könnte. Daraufhin habe ich ihm wohl gesagt, dass die Horizontalbohrsysteme<br />

an Leasinggesellschaften verkauft <strong>und</strong> <strong>von</strong> der FTI zurückgeleast<br />

wurden, dass deshalb diese Angelegenheit meines Erachtens wohl keine steuerliche<br />

Komponente habe, sondern auf die Behauptung eines Betrugs hinauslaufe.<br />

So wie die Behauptung war, stellte sie in erster Linie einen Betrug dar <strong>und</strong><br />

was sie für steuerliche Konsequenzen hatte, war für uns zu diesem Zeitpunkt<br />

kein Gegenstand. Erst wenn es sich um einen Betrug handelt, müsste man dann<br />

sehen, welche steuerlichen Konsequenzen dies hätte.“<br />

Auf Nachfrage <strong>und</strong> Vorhalt konkretisierte der Zeuge seine Äußerung dahin gehend,<br />

dass die Finanzverwaltung ja bekanntlich alles besteuere, also auch Umsätze<br />

aus strafbaren Handlungen wie zum Beispiel Hehlerei. Hier ging es aber zunächst<br />

einmal um die Frage, ob überhaupt ein Betrug vorliege, bevor man Überlegungen<br />

anstelle, wie das zu besteuern sei.<br />

Ausdrücklich erklärte der Zeuge:<br />

„Man kann diese meine Äußerung nicht so verstehen, dass ich gewusst hätte,<br />

dass ein Betrug vorliegt. Es handelt sich vielmehr lediglich um die Aussage:<br />

Wenn die mir bekannt gegebene Schilderung stimmt, dann muss man an einen<br />

Betrug denken.“<br />

Auf die konkrete Nachfrage, ob ihm die Behauptung in der anonymen Anzeige<br />

nach den Umständen als möglicherweise zutreffend erschienen sei, ergänzte Herr<br />

Seyfried vor dem Landgericht Karlsruhe:<br />

„Dazu muss ich sagen, dass erstens es für mich neu war, mit einer solchen<br />

anonymen Anzeige konfrontiert zu werden <strong>und</strong> zweitens, dass auch der äußere<br />

Anschein, den wir hatten, diese Behauptung in dieser anonymen Anzeige nicht<br />

zu bestätigen schien. Wir waren ja bei FlowTex auf dem Firmengelände <strong>und</strong><br />

haben dort gesehen, dass es eine Werkstatt gab, dass dort Bohrsysteme waren<br />

<strong>und</strong> dass mit diesen gearbeitet bzw. an diesen montiert wurde. Wir haben auch<br />

in Betracht gezogen, dass es eine öffentliche Diskussion um den <strong>Baden</strong>-Airpark<br />

gab, sodass es uns denkbar erschien, dass jemand mit allen Mitteln den <strong>Baden</strong>-<br />

Airpark vermeiden wollte <strong>und</strong> dies der Hintergr<strong>und</strong> der anonymen Anzeige sein<br />

könnte. Schließlich war der Gedanke da, das könne doch gar nicht sein, denn<br />

die Bohrsysteme sind an namhafte Leasinggesellschaften <strong>und</strong> Banken verkauft<br />

bzw. finanziert worden, <strong>und</strong> es handelte sich um große Finanzierungen, <strong>und</strong> ich<br />

habe mir – vielleicht war meine Vorstellungswelt da etwas zu kleinbürgerlich –<br />

vorgestellt, dass es nicht so einfach sein kann, einen solchen Kredit zu bekommen.“<br />

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