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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

mir nicht vorstellen, dass Schmider mir das gesagt hätte, wenn Kleiser tatsächlich<br />

nicht informiert gewesen wäre, da er somit Gefahr gelaufen wäre, dass ich<br />

im Bedarfsfall tatsächlich einmal zu Kleiser Kontakt aufgenommen hätte <strong>und</strong><br />

ihm <strong>von</strong> der Sache möglicherweise erzählt hätte.<br />

Als Schenk <strong>und</strong> ich mit der Beute zu mir nach Hause kamen, war meine Frau<br />

noch nicht wieder zurückgekehrt. Schenk hat aus seinen Hosentaschen die<br />

Sachen herausgenommen, die er offensichtlich aus dem Tresor mitgenommen<br />

hatte. Er wollte die Sachen unter uns aufteilen. Ich habe ihm gesagt, dass ich<br />

da<strong>von</strong> nichts haben möchte. Daraufhin hat er den gesamten Schmuck behalten.<br />

Mir war an diesem Tag einfach daran gelegen, dass Schenk möglichst schnell<br />

meine Wohnung verlässt <strong>und</strong> in die Pfalz zurückkehrt, weil Schmider zwischenzeitlich<br />

plangemäß die Polizei verständigt haben müsste <strong>und</strong> möglicherweise<br />

eine Ringfahndung ausgelöst würde. Da wir uns nicht einig werden<br />

konnten, wie die Teppiche zwischen uns aufgeteilt wurden, weil uns zum Teil<br />

dieselben Teppiche gut gefallen haben, haben wir um die Teppiche gewürfelt.<br />

Ich habe zwei Teppiche bekommen <strong>und</strong> Schenk meiner Erinnerung nach auch<br />

zwei oder drei Teppiche. Die Pelze hat auch alle Schenk mitgenommen. Wenn<br />

Schenk angibt, dass ich für meine Frau einen Persianer zurückbehalten hätte,<br />

so ist das nicht zutreffend. Ich kann mir nicht erklären, wie er darauf kommt.<br />

Wir haben die Pelze überhaupt nicht mit hinauf genommen in meine Wohnung,<br />

sondern nur die Teppiche. Was den Schmuck angeht, so habe ich Schenk gesagt,<br />

dass er mir gelegentlich mal ein Schmuckstück für meine Frau geben könne,<br />

wobei ich allerdings nicht ein Schmuckstück aus der Schmider-Beute gemeint<br />

habe, sondern ein anderes Stück.<br />

Einige Zeit später hat meine Frau <strong>von</strong> Schenk das Schmetterlingscollier erhalten,<br />

das wir dann bei dem Goldschmied in Gaggenau umarbeiten ließen. Meine<br />

Frau wusste überhaupt nicht, was es mit diesem Schmuckstück auf sich hatte.<br />

Auch ich wusste nicht, dass es sich um ein Schmuckstück <strong>von</strong> Schmider gehandelt<br />

hat. Ich war bei dieser Übergabe des Schmetterlingscolliers <strong>von</strong> Schenk an<br />

meine Frau überhaupt nicht anwesend. Aus der Erzählung <strong>von</strong> meiner Frau<br />

weiß ich, dass sie Schenk gefragt hat, was das Collier kosten soll. Schenk habe<br />

ihr darauf geantwortet, er würde sich mit dem Karl darüber schon einig werden.<br />

Er hat ihr damit zum Ausdruck bringen wollen, dass er sich mit mir über<br />

den Preis einigen will. In der Folgezeit kam Schenk dann allerdings nicht mehr<br />

zu uns. Er war festgenommen worden wegen einer anderen Sache.<br />

Ich möchte hier noch ergänzen, dass ich eine Waffe auf dem Boden im Wohnhaus<br />

Schmider habe liegen sehen. Diese Waffe lag in der Eingangsdiele in der<br />

Nähe der Haushälterin auf dem Boden, als ich damit beschäftigt war, die Teppiche<br />

einzupacken. Wem diese Waffe gehörte, ob Schenk sie mitgebracht hatte<br />

oder ob sie Schmider gehörte, weiß ich nicht.“<br />

Am folgenden Tag, 19. März 1996, erschien Karl Hermann Schöntag erneut bei<br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> gab folgende Erklärung ab:<br />

„Meine Rechte als Beschuldigter sind mir, wie bereits gestern erwähnt, hinlänglich<br />

bekannt. Ich möchte einen Punkt aus meiner gestrigen Vernehmung klarstellen.<br />

Es geht dabei darum, dass Kleiser über die Sache Bescheid gewusst habe.<br />

Dem Beschuldigten wird daraufhin der 4 Absatz auf S. 10 des Vernehmungsprotokolls<br />

vom 18. März 1996 vorgelesen. Er erklärt darauf:<br />

So wie es in dem Vernehmungsprotokoll aufgenommen worden ist, habe ich es<br />

gestern gesagt. Nach reiflicher Überlegung bin ich aber zu dem Schluss gekommen,<br />

dass ich da etwas durcheinander gebracht habe. Vielmehr war es folgendermaßen:<br />

Schmider hat zu mir einmal gesagt, dass ich in einem dringenden Fall,<br />

sozusagen wenn Not am Mann ist, <strong>und</strong> er nicht erreichbar sei, mich auch an<br />

Herrn Kleiser wenden könne. Herr Kleiser wisse, wo er – Schmider – zu erreichen<br />

sei <strong>und</strong> könne Schmider benachrichtigen da<strong>von</strong>, dass ich mich gemeldet<br />

habe. Zu diesem Zweck hat er mir erklärt, ich solle mich melden als ein Kaufinteressent<br />

für einen seiner Fahrzeuge, einen Oldtimer (schwarzer Mercedes Benz).<br />

Der Beschuldigte wird eindringlich auf den erheblichen Unterschied zwischen<br />

seiner gestrigen Einlassung <strong>und</strong> seinen heutigen Angaben zu diesem Punkt hingewiesen.<br />

Er erklärt hierzu:<br />

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