09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Betriebsprüfung erhalten habe, <strong>und</strong> ob sich diese Einschätzung insbesondere hinsichtlich<br />

der Seriosität im Laufe der Prüfung verändert habe, erklärte Herr<br />

Seyfried als Zeuge:<br />

„[...] Für mich war er eben ein großer Unternehmer <strong>und</strong> ich hatte eigentlich<br />

keine Zweifel an seiner Seriosität. Was die Frage des angeblich vorgetäuschten<br />

Raubüberfalls anbelangt, so habe ich ihm so etwas gefühlsmäßig eigentlich<br />

nicht zugetraut, auch nicht die Luftgeschäfte, wie sie in den anonymen Anzeigen<br />

beschrieben waren. Für uns war das einfach unvorstellbar, insbesondere<br />

im Hinblick auf die Größe des Unternehmens, im Hinblick auf <strong>Baden</strong>-Airpark,<br />

Romonta, Friatec <strong>und</strong> ich muss mich, nach den heutigen Erkenntnissen, einfach<br />

in die lange Reihe derjenigen einreihen, die sich insoweit haben täuschen<br />

lassen. Wenn ich gefragt werde, ob nicht die Erkenntnisse bei Matthias Schmider<br />

nun dazu geführt haben, dass man Manfred Schmider noch mal mit anderen<br />

Augen angesehen hat, so meine, dass ich es als Betriebsprüfer gewohnt bin,<br />

mich <strong>von</strong> Vorurteilen freizumachen, wie ich mich auch <strong>von</strong> Neidgefühlen hinsichtlich<br />

der überprüften Personen oder Firmen freimachen muss.“<br />

Zu den Wirtschaftsprüfertestaten, die die Existenz der 45 HBS im Ausland testierten,<br />

nahm Herr Seyfried im Rahmen seiner Zeugenaussage wie folgt Stellung:<br />

„Die Wirtschaftsprüfertestate gingen dann bei uns ein. Wir haben diese Testate<br />

lediglich entgegengenommen, <strong>und</strong> sie dann weitergeleitet. Nach Anweisung unseres<br />

Sachgebietsleiters Herr Blum sollten wir sie an die Steuerfahndung weiterleiten,<br />

weil wir uns lediglich als Mittler insoweit gesehen haben, <strong>und</strong> es Aufgabe<br />

der Steuerfahndung war, diese Unterlagen auszuwerten. Anhaltspunkte<br />

dafür, dass diese Testate falsche Angaben enthielten, sind mir nicht aufgefallen.<br />

Ich kann auch heute nicht mehr sagen, ob ich bemerkt habe, dass ein System<br />

nicht bestätigt worden ist. Die Gefahr eines Verwertungsverbots, auf die<br />

uns wie bereits mehrfach erwähnt Herr Schmidt hingewiesen hatte, war für uns<br />

der ausschlaggebende Gesichtspunkt, dass wir da<strong>von</strong> abgesehen haben, die Testate<br />

selbst zu überprüfen <strong>und</strong> sie lediglich an die Steuerfahndung weitergegeben<br />

haben.“<br />

An eine verwaltungsinterne Besprechung vom 5. Februar 1997 erinnerte sich der<br />

Zeuge im Rahmen seiner Aussage vor dem Landgericht hinsichtlich der hier relevanten<br />

Punkte noch wie folgt:<br />

„Der so genannte Vorverkauf ist, soweit ich mich erinnern kann, nicht als strafrechtliches<br />

Problem erörtert, nach meiner Erinnerung bei der Besprechung<br />

überhaupt nicht erörtert worden. Ich glaube auch nicht, dass die hohe Gewinnspanne,<br />

das heißt die Differenz zwischen Herstellungskosten <strong>und</strong> Verkaufspreisen,<br />

als strafrechtliches Problem erörtert wurde. Eine solch hohe Gewinnspanne<br />

stellte auch für uns nichts Außergewöhnliches dar. Die Frage der Systemüberprüfung<br />

wurde allgemein wohl nochmals dargestellt.“<br />

Für den <strong>von</strong> ihm gefertigten Betriebsprüfungsbericht in Sachen KSK erklärte Herr<br />

Seyfried im unmittelbaren Anschluss an die obigen Einlassungen:<br />

„[...] Wenn mir dies vorgehalten wird, so mag es wohl sein, dass mit „Gr<strong>und</strong>satzdiskussion“<br />

die Frage der steuerlichen Anerkennung der Mietkostenübernahme<br />

gemeint war. Ich muss daher sagen, dass mir dies nicht mehr als Problem<br />

geläufig war <strong>und</strong> ich heute keine Erinnerung mehr daran habe, dass wir<br />

das diskutiert haben. Zu unserer Vorlage kann ich nur sagen, dass es hinsichtlich<br />

des Systemnachweises eben nach wie vor auf die <strong>von</strong> Rechtsanwalt Kullen<br />

angesprochene Argumentation hinauslief, wenn die Systeme heute vorhanden<br />

sind, dann müssten sie auch im Prüfungszeitraum vorhanden gewesen sein.<br />

Dass dies möglicherweise aus heutiger Sicht nicht optimal formuliert wurde,<br />

mag sein. [...]“<br />

517

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!