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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

954<br />

Die Beweisaufnahme konnte letztendlich den aus der Aktenlektüre entstandenen<br />

Eindruck nicht entkräften, dass die baden-württembergischen Behörden in einer<br />

Art vorauseilendem Gehorsam im Hinblick auf die kommunale Bedeutung <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider im Jahr 1996 <strong>und</strong> 1997 eine Art „Beißhemmung“ entwickelt<br />

hatten; die zögerliche Haltung der Behörden <strong>und</strong> Entscheidungsträger in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> beruht dabei auf der Abwägung, dass auch „Zwangsmaßnahmen im<br />

Ergebnis nichts bringen könnten“, der dadurch eintretende Schaden letztendlich<br />

aber erheblich wäre.<br />

Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass der <strong>von</strong> den thüringischen Behörden<br />

anvisierte Weg letztendlich dazu geführt hätte, dass das Betrugsystem bereits im<br />

Jahre 1996 aufgedeckt worden wäre, insbesondere vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass<br />

auch gravierende weitere Anhaltspunkte in Form <strong>von</strong> Hinweisen <strong>und</strong> Anzeigen<br />

vorlagen, welche eindeutig auf das Betrugsystem hingewiesen haben.

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