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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

266<br />

bene Verfahren habe sie an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe berichtet.<br />

Von dort habe sie Herr Walz angerufen <strong>und</strong> gefragt, ob sie denn wisse, dass in<br />

Pforzheim auch noch ein Verfahren gegen Rechtsanwalt S. anhängig sei. Dies habe<br />

sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst. Sie habe sich dann die Akten <strong>von</strong><br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, kommen lassen <strong>und</strong> sei<br />

damals der Meinung gewesen, das passe noch zu dem Komplex Neumann <strong>und</strong> habe<br />

daraufhin die Akten nach Erfurt geschickt. Erst dann habe sie sich an den<br />

Herrn Schmidt <strong>von</strong> der Steuerfahndung in Karlsruhe-Durlach gewandt. Da habe<br />

sie auch nichts erfahren, was sie zu einem sofortigen Tätigwerden veranlasst habe.<br />

Da sie das Verfahren gerne habe abschließen wollen, habe sie <strong>von</strong> der Steuerfahndung<br />

Karlsruhe-Durlach dann noch mal die Verantwortlichkeit abklopfen lassen.<br />

Die Steuerfahndung habe ihr die Verantwortlichkeit noch mal bestätigt. Da<br />

es deren Aufgabe gewesen sei, dieses Gefüge abzuklopfen, habe sie Herrn<br />

Schmidt gebeten, das sei wohl im Juni 1997 gewesen, ihr das Ergebnis seiner Arbeit<br />

als Vermerk zukommen zu lassen. Anschließend habe sie das Verfahren eingestellt<br />

<strong>und</strong> dies dann auch der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe berichtet.<br />

Auf die Frage, wie sie möglichen anderen Straftaten, insbesondere dem Kreditbetrug<br />

nachgegangen sei, führte die Zeugin aus, sie sei dem überhaupt nicht nachgegangen,<br />

weil sich aus ihrer Erinnerung für sie damals keine Ermittlungsansätze in<br />

dieser Richtung ergeben haben. Sie habe das als Steuerstrafverfahren bekommen.<br />

Also, es gebe da wohl einen Vermerk, aus dem sich Ansätze ergeben haben.<br />

Einen Vermerk dieser Art habe sie damals nicht bei den Akten gehabt. Es sei auch<br />

niemand <strong>von</strong> außen <strong>von</strong> den Fahndern auf sie zugekommen, der diese Ermittlungsansätze<br />

eröffnet habe.<br />

Auf den Vorhalt, dass sich ihr doch die Überlegung habe aufdrängen müssen, was<br />

hinter der rein steuerstrafrechtlichen Geschichte stehe, erwiderte die Zeugin, also<br />

es sei ein Steuerverfahren gewesen. Sie habe keinen Ansatz gehabt für eine andere<br />

Straftat. Das hätte sie nämlich veranlasst, gleich zu Beginn der Sache die Ermittlungen<br />

aufzuteilen, weil normalerweise die Steuerfahndung ja keine anderen<br />

Straftaten mit ermittle. Aber wenn man keine Ansätze finde, dann bleibe das Verfahren<br />

bei der Steuerfahndung.<br />

Auf nochmaligen Vorhalt, warum sie sich bei Abschluss des Verfahrens nicht gefragt<br />

habe, wozu diese ganzen Steuergeschäfte betrieben worden seien, antwortete<br />

die Zeugin, sie habe doch die Steuerfahndung Durlach gehabt. Wenn diese Herren<br />

zu ihr gekommen seien <strong>und</strong> gesagt haben: „Schmider <strong>und</strong> Kleiser, im Moment ist<br />

nichts nachzuweisen“ – –. Sie habe zum damaligen Zeitpunkt nicht gewusst, dass<br />

es da irgendwelche Ermittlungen gegeben habe. Sie gehe aber da<strong>von</strong> aus, wenn<br />

sie Fahnder habe, dass die der bearbeitenden Staatsanwältin natürlich auch was<br />

sagen. Sie könne ja nicht wissen, was die tun.<br />

Auf den im späteren Verlauf der Vernehmung in diesem Zusammenhang gemachten<br />

Vorhalt, dass ja irgendwo das Spiel nicht aufgehe, wenn sich die Staatsanwaltschaft<br />

auf die Steuerfahndung verlasse <strong>und</strong> umgekehrt, sagte die Zeugin, es sei<br />

einfach so, wenn eine Sache brisant sei <strong>und</strong> wenn da irgend etwas zu machen sei,<br />

dann laufe es normalerweise so, dass die Fahnder bei dem sachbearbeitenden<br />

Staatsanwalt vor der Tür stehen <strong>und</strong> sagen: „Hier, da ist das. Das liegt auf dem<br />

Tisch.“ Wenn der Fahnder in dem Fall eben nur vier schmale Bändchen überreiche,<br />

sei das einfach total unüblich.<br />

Auf die Frage, ob sie ausschließen könne, dass <strong>von</strong> der Steuerfahndung irgendwelche<br />

Hinweise auf allgemeine Delikte ihr gegenüber gemacht worden seien,<br />

antwortete die Zeugin, das könne sie wirklich ausschließen. Sie habe mit dem<br />

Herrn Schmidt, den sie auch gut kenne, vertrauensvoll zusammengearbeitet. Sie<br />

habe ihn auf Tagungen vorher gesehen. Sie habe mit ihm telefoniert <strong>und</strong> gesagt:<br />

„Hören Sie zu, ich habe das Verfahren. Darum <strong>und</strong> darum geht es mir. Schauen<br />

Sie bitte.“ Die Steuerfahndung habe ja die Betriebsprüfer. Die seien ja viel näher<br />

an der Sache dran. Und dann seien die im Juni zu ihr ins Büro gekommen zu dritt.<br />

Darüber habe sie sich gew<strong>und</strong>ert.<br />

Auf die weitere Frage, warum sie die Steuerstrafakten nicht beigezogen habe, obwohl<br />

sie <strong>von</strong> dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle Schmidt in einem<br />

Schreiben vom 14. Mai 1996 auf Vorermittlungen durch die Steuerfahndung hingewiesen<br />

worden sei, führte die Zeugin aus, dass sie sich nicht mehr daran erinnere,<br />

was in diesen Vermerken stehe. Sie könne nur sagen, wenn es in der Regel

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