09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1016<br />

Oberstaatsanwalt Arnold <strong>und</strong> Staatsanwältin Smid, die als einzige außer Frau<br />

Richterin am Landgericht Krenz kurzzeitig mit dem Verfahren befasst waren, haben<br />

in ihren Vernehmungen beim Generalstaatsanwalt in Karlsruhe am 12. März<br />

2002 bzw. am 4. März 2002 (ergänzt mit Schreiben vom 12. März 2002) jeweils<br />

verneint, die Akten gegenüber deren Zustand bei ihrem Eingang in Mannheim<br />

verändert zu haben. Oberstaatsanwalt Arnold beharrt auf seiner Erinnerung, bereits<br />

damals seinen handschriftlichen Vermerk lose beigefügt zu haben.<br />

Die Ermittlungen hierzu in dem beim Generalstaatsanwalt in Karlsruhe geführten<br />

Verfahren Js 15/01 dauern an.<br />

– welche Maßnahmen mit welchem Ergebnis die Steuerbehörden des Landes<br />

in diesem Zusammenhang eingeleitet haben, mit wem sie sich jeweils abgestimmt<br />

haben <strong>und</strong> wer da<strong>von</strong> unterrichtet worden ist;<br />

Vgl. hierzu A. II. 4. a), Seite 71.<br />

3. ob <strong>und</strong> ggf. welche finanziellen Zuwendungen oder geldwerten Leistungen Beamten<br />

der baden-württembergischen Steuerverwaltung, die mit der Sache<br />

FlowTex befasst waren, angeboten wurden <strong>und</strong> inwieweit Zuwendungen <strong>von</strong><br />

diesen Beamten angenommen wurden;<br />

Laut <strong>Bericht</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim sind die Ermittlungen zu dem in<br />

den Angaben des Amtsrats Krumes (vgl. A. II. 1., Seite 39) erwähnten angeblichen<br />

6-wöchigen Karibikurlaub eines Betriebsprüfers bislang ergebnislos verlaufen.<br />

Die Angaben konnten bis zum heutigen Tage nicht verifiziert werden.<br />

Allerdings steht der Betriebsprüfer Seyfried aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Zeugenangaben sowie<br />

weiterer im Rahmen des Verfahrens 401 Js 3479/01 erlangter Erkenntnisse in Verdacht,<br />

er habe <strong>von</strong> Manfred Schmider einen Laptop im damaligen Wert <strong>von</strong><br />

5.626,87 DM gegen einen symbolischen Betrag „in Höhe zwischen 50 DM <strong>und</strong><br />

100 DM erhalten“. Darüber hinaus steht er in Verdacht, <strong>von</strong> Manfred Schmider als<br />

Verantwortlichem der FlowTex-Firmengruppe bzw. <strong>von</strong> sonstigen Personen der Geschäftsleitung<br />

der FlowTex-Firmengruppe Geldmittel zur Anschaffung eines Fahrzeugs<br />

VW Golf im Jahr 1998/1999 entgegengenommen zu haben. Die Ermittlungen<br />

sind insoweit jedoch noch nicht abgeschlossen. Dem Verteidiger des Beschuldigten<br />

wurde im Hinblick auf § 147 Abs. 2 StPO noch keine Akteneinsicht gewährt.<br />

4. wie die Zusammenarbeit der Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mit<br />

den Behörden des Landes Thüringen in der Sache FlowTex bislang im Einzelnen<br />

abgelaufen ist <strong>und</strong> wer zu welchem Zeitpunkt da<strong>von</strong> Kenntnis hatte, insbesondere<br />

– ob es im Zusammenhang mit den unterschiedlichen <strong>und</strong> wechselnden Zuständigkeiten<br />

der Behörden <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>und</strong> Thüringen im Fall<br />

FlowTex zu unterschiedlichen Auffassungen über die Ermittlungsziele, die<br />

Vorgehensweise <strong>und</strong> die Zuständigkeit gekommen ist;<br />

– ob <strong>und</strong> ggf. zu welchen Fehlern <strong>und</strong> Ungereimtheiten es bei der gegenseitigen<br />

Information einschließlich der Aktenversendung zwischen den Behörden<br />

<strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>und</strong> Thüringen gekommen ist;<br />

– ob <strong>und</strong> ggf. welche Äußerungen <strong>von</strong> baden-württembergischen Beamten gegenüber<br />

ihren thüringischen Kollegen gemacht worden sind mit dem Ziel,<br />

die thüringischen Behörden <strong>von</strong> den geplanten Maßnahmen im Fall Flow-<br />

Tex abzubringen <strong>und</strong> mit wem ggf. diese Äußerungen der baden-württembergischen<br />

Beamten abgestimmt gewesen sind;<br />

– ob die thüringischen Behörden nach den Gesprächen mit baden-württembergischen<br />

Kollegen <strong>von</strong> ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen im Zusammenhang<br />

mit den Verdachtsanzeigen gegen FlowTex abgesehen haben<br />

<strong>und</strong> welche Gründe dafür maßgeblich waren;<br />

– was die Gründe dafür gewesen sind, dass die thüringischen Behörden beim<br />

Fall FlowTex auch in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Durchsuchungen vorgenommen<br />

haben, ohne die Behörden in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> darüber zu informieren;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!