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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

der Steuereinnahmen <strong>von</strong> FlowTex jemals Thema war. Vielmehr war Gegenstand<br />

der Besprechungen, ob <strong>und</strong> wie der Nachweis der Existenz der Bohrsysteme <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider erbracht werden könnte. Von Manfred Schmider wird zudem<br />

verkannt, dass die Entscheidung über das mögliche „Hochnehmen“ der FlowTex-<br />

Gruppe nicht bei der OFD Karlsruhe lag, sondern staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren<br />

in Karlsruhe, Mannheim <strong>und</strong> Mühlhausen anlässlich der Selbstanzeige<br />

Neumann <strong>und</strong> anonymen Anzeigen seit Februar 1996 anhängig waren, die<br />

Finanzbehörde also gerade keine Verfahrensherrschaft <strong>und</strong> damit keinerlei Entscheidungsbefugnis<br />

im Strafverfahren hatte.<br />

Auch Vernehmungen der 1996, 1997 mit dem Fall befassten Staatsanwälte <strong>und</strong><br />

Steuerfahnder konnten den <strong>von</strong> Manfred Schmider erhobenen Vorwurf nicht erhärten.<br />

Sowohl der erstmalig 1996 mit dem Fall befasste Dezernent Müller-<br />

Wolfsen der StA Mühlhausen, der <strong>von</strong> der geplanten Durchsuchung betreffend<br />

Angelika Neumann als Verantwortliche der KSK GmbH im Mai 1996 absah <strong>und</strong><br />

stattdessen das Verfahren an die StA MA abgab, als auch die sodann 1996/1997<br />

mit dem Vorgang befasste Dezernentin StA’in Krenz der StA MA wie auch der<br />

schließlich ab 1997 für den Fall zuständige StA Denk der StA Mühlhausen, der<br />

Durchsuchungen bei KSK veranlasste, sagten vor dem UA aus, in ihren Entscheidungen<br />

nicht beeinflusst worden zu sein. So äußerte Müller-Wolfsen in der<br />

7. UA-Sitzung: „Diskussionen erfolgen insofern auch nicht, als dass wir Herr<br />

des Ermittlungsverfahrens sind <strong>und</strong> entscheiden, wann das Verfahren abzugeben<br />

ist oder nicht“ (vgl. Apr. 7. UA-Sitzung S. 119). Ebenso sagte StA Müller-Wolfsen<br />

in der Vernehmung vor der StA MA am 19. Juni 2002 aus: „Eine Einflussnahme<br />

innerdienstlich oder <strong>von</strong> außen ist nicht erfolgt. [...] Ich kann mich nicht<br />

erinnern, ob anlässlich der Abgabe Vorgespräche mit den Kollegen der StA<br />

Mannheim geführt worden sind. Ich kann mich auch an keine späteren Gespräche<br />

mit der Sachbearbeiterin, Frau Krenz, erinnern. Ich kann mich nicht erinnern,<br />

dass ich in dieser Zeit mit der OFD Karlsruhe, dem Finanzamt Karlsruhe-Stadt,<br />

der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach bzw. der StA Karlsruhe telefoniert<br />

habe“ (vgl. LO GStA KA Js 15/01 Bd. IV Bl. 1655 ff.; derart klar derselbe<br />

auch vor dem UA, vgl. Apr. 23. UA-Sitzung S. 41 ff.). Ähnlich äußerte sich<br />

die Zeugin Krenz in der 20. UA-Sitzung auf die Frage, ob sie während des Ermittlungsverfahrens<br />

<strong>von</strong> dritter Seite angerufen worden sei: „Der einzige Anruf,<br />

den ich bekommen habe, war der <strong>von</strong> dem Herrn Walz (Anm.: OStA Walz <strong>von</strong><br />

der GStA KA, der u. a. für die Rückstandsberichte zuständig war). [...] Das war<br />

aber der einzige Anruf. Also mehr ist da nicht gelaufen“ (vgl. Apr. 20. UA-Sitzung<br />

S. 216 f.). OStA Denk gab vor dem UA auf ausdrückliche Frage einer möglichen<br />

Beschwerde der OFD KA bei der StA Mühlhausen vor oder nach der<br />

Durchsuchung im März 1997 an, dass er <strong>von</strong> einer Beschwerde der OFD KA bei<br />

der StA Mühlhausen oder GStA Erfurt im Zusammenhang mit der Durchsuchung<br />

nichts wisse <strong>und</strong> ihm der Name RD Konrad Vetter unbekannt sei (vgl.<br />

OStA Denk Apr. 23. UA-Sitzung S. 37: „Der Name sagt mit jetzt nichts. [...] Ich<br />

kann mich nicht erinnern, dass im Zusammenhang mit den Durchsuchungen da<br />

ein Anruf kam, in dem sich Behörden aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> beschwert hätten<br />

über die Durchführung der Durchsuchung.“). Auch ORR Conrad, seinerzeit<br />

Sachgebietsleiter der mit dem Fall befassten Steufa beim FA Erfurt, erklärte in<br />

der 7. UA-Sitzung, bei seinen Entscheidungen nicht beeinflusst worden zu sein:<br />

„In Thüringen gab es zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf unsere Ermittlungen seitens<br />

der OFD, des Ministeriums oder der Amtsleitung. [...]. Also (auch) aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

– OFD oder Ministerium – bin ich zu keinem Zeitpunkt <strong>von</strong><br />

irgendeiner Person mal kontaktiert oder angesprochen worden. Ich würde es im<br />

Übrigen auch für sehr ungewöhnlich halten, wenn mich als kleinen Sachgebietsleiter<br />

im Finanzamt Erfurt das baden-württembergische Finanzministerium angerufen<br />

hätte <strong>und</strong> gebeten hätte, <strong>von</strong> weiteren Ermittlungen abzusehen. Das<br />

kann ich mir nicht vorstellen“ (APr. 7. UA-Sitzung S. 40, 41). Eine zuvor am<br />

18. April 2002 <strong>von</strong> ORR Conrad gegenüber RA Kullen zum Thema FlowTex<br />

angeblich gemachte Äußerung, „in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gibt es schon komische<br />

Leute“ (vgl. dazu den Vermerk der LPD KA v. 22. April 2002 über ein Gespräch<br />

mit RA Kullen zu dessen Besuch im FA Erfurt am 18. April 2002 in LO<br />

JM 410 E-27/00 Bd. XII), verliert daher gegenüber der späteren am 24. Juli<br />

2002 unter Wahrheitspflicht gemachten Angabe vor dem Untersuchungsausschuss<br />

an Beweiswert, soweit der Wiedergabe der Äußerung des ORR Conrad<br />

durch RA Kullen angesichts des kaum aussagekräftigen, vagen Inhalts überhaupt<br />

irgendein Beweiswert zukommen kann.<br />

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