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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

150<br />

Auf weitere Frage, ob es nicht ein richtiger Weg gewesen wäre, nachdem Petzold<br />

ja mit den Ermittlungen beschäftigt war beim Raubüberfall, dass er auch informiert<br />

werde über die anderweitigen Ermittlungen gegen Schmider, sagte der Zeuge<br />

Armbrust, diese Anzeige beinhalte ja einen großen Millionenbetrug in Höhe<br />

<strong>von</strong> ca. 700 Millionen DM. Er wüsste nicht, was Petzold mit dieser Geschichte<br />

groß hätte angestellt. Er hätte eine Hausdurchsuchung bei FlowTex gemacht, dabei<br />

wäre wahrscheinlich nicht viel herausgekommen.<br />

Wenn man so was auf die Schnelle zur Erhärtung eines Anfangsverdachts prüfen<br />

wolle, müsse man die Spezialisten ranlassen, man habe sich vorgestellt, wenn die<br />

Finanzbehörde sich mit der Sache befasse, die müsse den Laden ja kennen, die<br />

haben ihre Betriebsprüfer ja dort. Weiter habe die Finanzbehörde über ihre Steuerfahndung<br />

die Möglichkeit, in wirtschaftlicher Hinsicht den Anfangsverdacht abzuchecken.<br />

Zum Abschlussgespräch mit dem Kriminalbeamten Nagel schilderte der Zeuge,<br />

dass ein solches Gespräch außergewöhnlich sei. Er könne sich nicht erinnern,<br />

dass er sonst jemals ein solches Abschlussgespräch gehabt habe. Der Gr<strong>und</strong> sei<br />

gewesen, dass Nagel schon viele Monate vorher seinen Sachstandsbericht abgegeben<br />

hatte, dass er über die zwischenzeitlich <strong>von</strong> Frau Scheck durchgeführten Ermittlungen<br />

nichts gewusst habe. Weiter habe er aus seinem Aktenstudium den<br />

Eindruck gehabt, dass es damals zu dieser Frustration bei Petzold möglicherweise<br />

deshalb gekommen sei, weil dieser plötzlich aus der Zeitung erfahren habe, das<br />

Verfahren sei eingestellt, ohne <strong>von</strong> den monatelangen Nachermittlungen der Frau<br />

Scheck überhaupt etwas erfahren zu haben. Das sei dann auch der Gr<strong>und</strong> gewesen,<br />

wieso man sich kurzgeschlossen habe mit Herrn Nagel.<br />

Auf Nachfrage, wie der Verlauf des Gesprächs denn gewesen sei, schilderte der<br />

Zeuge Armbrust, man habe über einzelne Dinge gesprochen, wobei Schwerpunkt<br />

– für Herrn Nagel merkwürdigerweise – der Unimog gewesen sei. Dem habe Herr<br />

Nagel einen großen Beweiswert beigemessen, dass er den ausfindig gemacht habe.<br />

Auf Nachfrage, ob Einigkeit im Ergebnis erzielt worden sei, sagte der Zeuge,<br />

das sei nicht der Fall gewesen, Herr Nagel sei dabei geblieben, dass der Unimog<br />

doch ein wesentlicher Beweisbaustein sei. Bestimmt die Hälfte des Gesprächs habe<br />

sich um Mannheim gedreht, wo er sich über die Vorgehensweise der Kollegen<br />

in Mannheim in relativ negativer Weise ausgelassen habe.<br />

Der Zeuge begründete sein Unverständnis zur Sichtweise des EKHK Nagel im<br />

Hinblick auf die Bedeutung des Unimogs damit, dass dieses großrädrige Geländefahrzeug<br />

mit hoher Ladekante für die Verladung eines schweren Tresors sehr unpraktisch<br />

sei <strong>und</strong> Manfred Schmider durchaus die Möglichkeit gehabt habe, ein<br />

anderes Fahrzeug anzumieten.<br />

Der Zeuge Armbrust äußerte sich ferner zur Glaubwürdigkeit des Gerhard Schenk<br />

<strong>und</strong> berichtete, dass dieser schon einmal eine Lebensbeichte zu einem anderen<br />

Raubüberfall in Kaiserslautern abgegeben habe <strong>und</strong> dabei drei Mittäter so erheblich<br />

belastet habe, dass diese in Untersuchungshaft genommen worden seien <strong>und</strong><br />

Anklage erhoben worden sei. Bemerkenswert sei aber, dass nur Gerhard Schenk<br />

verurteilt worden sei, während die anderen <strong>von</strong> ihm belasteten Mittäter vom LG<br />

Kaiserslautern freigesprochen worden seien.<br />

Auch wurde vom Zeugen Armbrust im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der<br />

Aussage des Karl-Heinz Schöntag bemängelt, dass dieser erst zwei Monate nach<br />

der Vernehmung des Gerhard Schenk gehört wurde. Er bezeichnete diese Vorgehensweise<br />

als taktisch nicht sehr klug, da es immer Möglichkeiten gebe, aus<br />

dem Gefängnis heraus andere zu informieren.<br />

Auf Frage, ob er auch einmal eine Meldeauflage durchgeführt habe, bei der sich<br />

der Beschuldigte Manfred Schmider persönlich bei ihm melden musste, sagte der<br />

Zeuge Armbrust, nein, das habe er nicht gemacht, das habe auch er außergewöhnlich<br />

gef<strong>und</strong>en. Er sei damals in der Nachbarabteilung gewesen <strong>und</strong> habe den<br />

Schmider durchs Haus laufen sehen, praktisch bei ihnen als beschuldigten Verbrecher,<br />

<strong>und</strong> dann zwei St<strong>und</strong>en später irgendwo im Rathaus oder sonst wo, wo er<br />

zugange gewesen war, was man in der Zeitung gelesen hat. Das sei für ihn sehr<br />

humorvoll gewesen.

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