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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

90<br />

2. Wiederaufnahme der Ermittlungen im Jahr 1995 <strong>und</strong> Einstellung des<br />

Verfahrens 1996<br />

2.1. Mario Petzold<br />

Kriminalhauptkommissar Mario Petzold ermittelte <strong>von</strong> 1986 bis 1995 im Raubüberfall<br />

auf Manfred Schmider. Herr Petzold gab als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss<br />

an, man habe nach der Tat schnell Kontakt zur Allianz Versicherung<br />

aufgenommen <strong>und</strong> festgestellt, dass Schmider wenige Tage vor dem<br />

Überfall Schmuck in erheblichem Umfang nachversichert hat. Weiter habe er sich<br />

in diesem Zusammenhang erk<strong>und</strong>igt, wie er den zweiten Tresorschlüssel aufbewahren<br />

musste. Am Wochenende vor dem Überfall habe er noch um die 150.000 DM<br />

vom Geschäftskonto abgehoben <strong>und</strong> in den Tresor gelegt. Weiter habe man festgestellt,<br />

dass am Tattag außer der Haushälterin niemand sonst im oder um das Haus<br />

gewesen sei.<br />

Wenige Tage nach der Tat habe man durch Herrn Schmider <strong>und</strong> die Haushälterin,<br />

Frau Backenstos, Phantombilder fertigen lassen. Frau Backenstos sei dabei in der<br />

Lage gewesen, ein Bild zu erstellen, was, wie sich später herausgestellt habe, den<br />

einen Täter, den Schenk, genauestens gezeigt habe. Nach der Beschreibung des<br />

Herrn Schmider sei der zweite Täter 1,95 m groß gewesen <strong>und</strong> habe die Figur<br />

eines Body Builders gehabt.<br />

Erste Hinweise auf Gerhard Schenk als einen der Täter habe dann die Darstellung<br />

des Falles in der Fernsehsendung „XY-Ungelöst“ erbracht. Ein Kollege der Kriminalpolizei<br />

in Neustadt/Weinstraße habe Schenk auf dem veröffentlichten Phantombild<br />

erkannt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung der geschiedenen Ehefrau des<br />

Schenk habe man in einem Zimmer unter dem Dach einen Teppich, einen Seiden-<br />

Kayseri, gef<strong>und</strong>en. Ein Gutachter habe diesen Teppich als aus dem Raubüberfall<br />

<strong>von</strong> Ettlingen stammend erkannt.<br />

Ein weiterer Hinweis aufgr<strong>und</strong> der „XY-Sendung“ sei <strong>von</strong> einem Juwelier gekommen,<br />

welcher ein Schmetterlingscollier für Frau Schöntag umgearbeitet habe.<br />

Zur Herkunft des Schmucks habe Frau Schöntag angegeben, dass sie dieses <strong>von</strong><br />

Herrn Schenk erhalten habe, welcher zeitweise im gleichen Haus eine Wohnung<br />

gehabt habe. Sie habe sich während der Abwesenheit Schenks um diese Wohnung<br />

gekümmert, dafür habe er ihr das Collier geschenkt.<br />

Der Zeuge Petzold führte weiter aus, als er damals die Wohnung <strong>von</strong> Schöntag<br />

betreten habe, sei er nicht auf die Idee gekommen, dass dieser der gesuchte Täter<br />

sei. Schließlich habe er damals noch nach einem 1,95 m großen Body-Builder gesucht.<br />

Es sei dann bis zum Jahre 1995 Ruhe in diesem Fall gewesen, als man eine Mitteilung<br />

bekommen habe, <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, wonach<br />

Schenk ein Geständnis auch im Falle Schmider abgeben wolle. Er sei dann mit<br />

dem Kollegen Mayer nach Diez gefahren <strong>und</strong> habe Schenk ausführlich vernommen.<br />

Fazit der Vernehmung sei gewesen, dass Initiator der ganzen Sache Herr<br />

Schöntag gewesen sei, der Schmider gekannt haben soll, wobei es auch Zweifel<br />

gab an der Aussage des Schenk. Die Zweifel habe es deshalb gegeben, weil bei<br />

einer Durchsuchung der Zelle des Schenk eine Kopie der Akten, welche dieser<br />

<strong>von</strong> seinem Anwalt bekommen habe, gef<strong>und</strong>en wurde. Also habe Schenk schon<br />

gewusst, was Aktenlage gewesen sei.<br />

Nach der Vernehmung des Schenk habe man bei Schöntag eine erneute Hausdurchsuchung<br />

durchgeführt <strong>und</strong> Schöntag vorläufig festgenommen. Dieser habe<br />

klipp <strong>und</strong> klar gesagt, dass er ohne Anwalt keine Angaben machen werde. Er habe<br />

Schöntag gesagt, dass Schenk ein Geständnis abgelegt habe, worauf Schöntag erwidert<br />

habe, das glaube er nicht. Auf Bitten Schöntags habe er dann den Anwalt,<br />

Herr Rehm, verständigt. Dieser sei gegen 20.00 Uhr erschienen, er habe Herrn<br />

Rehm die Lage geschildert, dass es darum gehe, wenn Herr Schöntag die Aussage<br />

verweigere, dann stehe im Prinzip die Aussage des Herrn Schmider, <strong>und</strong> das sei<br />

der Tatbestand des schweren Raubes. Wenn Herr Schöntag nichts dazu sage, dann<br />

sei es keine Frage, dann gehe er morgen in Untersuchungshaft. Nachdem der Anwalt<br />

ihm gesagt habe, Herr Schöntag glaube nicht, dass Schenk ein Geständnis<br />

abgelegt habe, habe er zu Herrn Rehm gesagt, ich zeige ihnen die Vernehmung,<br />

das Geständnis des Herrn Schenk.

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