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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

942<br />

ANGESCHLOSSEN<br />

I. Abweichende Bewertung der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD<br />

<strong>und</strong> der Fraktion GRÜNE<br />

1. Untersuchungsgegenstand A. I. 1.<br />

Eingestellte Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen<br />

Manfred Schmider wegen des Verdachts einer Beteiligung an dem Raubüberfall<br />

im Mai 1986:<br />

a) Vorbemerkungen<br />

In den Jahren 1986 bis 2002 führte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungsverfahren<br />

gegen Manfred Schmider wegen des Verdachts der Beteiligung an<br />

einem Raubüberfall im Mai 1986 auf das Anwesen <strong>von</strong> Manfred Schmider. Ein<br />

fingierter, d. h. <strong>von</strong> Manfred Schmider in Auftrag gegebener Überfall konnte jedoch<br />

nie nachgewiesen werden, weshalb die Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO<br />

mangels Tatverdacht eingestellt wurden.<br />

Manfred Schmider wurde insbesondere <strong>von</strong> den ermittelnden Polizeibehörden als<br />

Initiator des Raubüberfalls <strong>und</strong> eines Versicherungsbetruges verdächtigt. Jedoch weder<br />

die Geständnisse der Mittäter Gerhard Schenk <strong>und</strong> Karl Schöntag noch zahlreiche<br />

<strong>von</strong> der Polizei aufgedeckte Ungereimtheiten genügten der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe einen hinreichenden Tatverdacht zur Anklageerhebung anzunehmen.<br />

Die Zeugenaussagen der unmittelbar am Tatgeschehen Beteiligten waren <strong>von</strong> Erinnerungslücken<br />

geprägt, weil der Überfall 15 Jahre zurücklag. Allerdings war es<br />

auch nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses zu klären, ob der Raubüberfall<br />

echt oder fingiert war. Vielmehr sollte <strong>und</strong> musste geklärt werden, ob <strong>und</strong> inwieweit<br />

die Prominenz <strong>von</strong> Manfred Schmider, der im Jahr 1996 presseöffentlich als<br />

der kapitalkräftigste Investoreninteressent <strong>und</strong> Vorzeigeunternehmer auftrat, bei<br />

der Verfahrenserledigung eine Rolle spielte.<br />

Der damalige Abschluss des Verfahrens, insbesondere der Verfahrensablauf gibt<br />

in diesem Zusammenhang Anlass zu Beanstandungen:<br />

b) Polizeiliche Ermittlungen<br />

Insbesondere die Ermittlungen des Ersten Kriminalhauptkommissars (EKHK)<br />

Nagel geben Anlass, die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong><br />

auch die Handlungsweise zu hinterfragen, da zahlreiche Indizien zu Lasten Manfred<br />

Schmiders festgestellt wurden.<br />

Herr Nagel hat als Leiter der SOKO FlowTex im Jahr 2000 nach der Verhaftung der<br />

FlowTex-Verantwortlichen im Rahmen der Überprüfung der Vorgeschichte <strong>und</strong> des<br />

Verdachts der Beteiligung am Raubüberfall folgende Feststellungen getroffen:<br />

1. Manfred Schmider hat noch unmittelbar vor dem Raubüberfall bei der für die<br />

Regulierung zuständigen Haftpflichtversicherung Allianz zahlreiche Schmuckstücke<br />

nachversichern lassen <strong>und</strong> sich bei der Versicherung erk<strong>und</strong>igt, wo der<br />

Safeschlüssel aufzubewahren ist damit der Versicherungsschutz gewährt wird.<br />

2. Die Mittäter Gerhard Schenk <strong>und</strong> Karl Schöntag haben sich schon vor der Tat<br />

mit Manfred Schmider getroffen.<br />

3. Manfred Schmider konnte über einen Unimog als Tatwerkzeug verfügen.<br />

4. Karl Schöntag kannte die Einrichtung des Büros des Manfred Schmider.<br />

5. Die Hausangestellte, Frau Birgit Backenstoß, war bei dem Überfall allein zu<br />

Hause, obwohl dies selten vorkam; üblicherweise war auch die Ehefrau <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider, Inge Schmider, anwesend.<br />

6. Die Täter haben zwei Handschellen bei sich geführt, als wüssten sie bereits,<br />

dass sich nur zwei Personen im Haus befinden.

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