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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

564<br />

dem Hintergr<strong>und</strong> einer möglichen Rechtskraft nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft<br />

sämtliche Verfahren, die noch anhängig waren, möglicherweise zur<br />

Einstellung zu bringen. Eine solche Kommunikation sei vorbesprochen gewesen.<br />

Im Ergebnis sei es zu überhaupt keiner Verständigung gekommen. Im Gegenteil,<br />

es sei dazu gekommen, dass nach dem Urteil ein vorgesehenes Gespräch, mit dem<br />

noch ein Schlussstrich möglicherweise hätte gezogen werden können, nicht mehr<br />

stattgef<strong>und</strong>en habe, weil sich die Staatsanwaltschaft einer weiteren Mitwirkung<br />

verschlossen habe.<br />

Die Nachfrage, ob er sich das ihn betreffende Zitat, er habe behauptet, diese Vorgehensweise<br />

<strong>und</strong> auch eine Absprache seien zuvor abgestimmt gewesen, erklären<br />

könne, bejahte der Zeuge. Auf den Vorhalt, dass in dem Vermerk vom 7. Dezember<br />

2001 der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe festgehalten sei, dass Oberstaatsanwalt<br />

Jobski betont habe, er trete dieser Wortwahl entgegen, da sie nicht<br />

zutreffe, erklärte der Zeuge, er stehe zu dieser Vorgehensweise <strong>und</strong> dazu, dass das<br />

Bemühen um eine Absprache vorgesehen gewesen sei. Aber es habe keine Absprache<br />

gegeben. Mit Herrn Jobski habe er definitiv bestimmt keine Absprache zu<br />

einer Absprache getroffen. Wenn, dann habe er das mit Dr. Hofmann gemacht,<br />

möglicherweise sei es auch so gewesen, dass er gesagt habe, es sei mit der Kammer<br />

vorerörtert gewesen, dass sie kommen. In einer solchen Phase versuche man<br />

noch irgendwo bei einem Antrag <strong>von</strong> 12 ½ Jahren oder 12 Jahren 5 Monaten<br />

einen Weg zu finden, einen Dammbruch zu verhindern. Dann spreche man, man<br />

kommuniziere intensiv, aber setze nicht falsche Behauptungen in die Welt.<br />

Die Frage, ob es zutreffe, dass ein Zusammentreffen der Kammer, der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>und</strong> der Verteidigung, welches nach der Verkündung des Urteils habe<br />

stattfinden sollen <strong>und</strong> in dem habe besprochen werden sollen, ob die Komplexe<br />

„Romonta“ <strong>und</strong> „PowerDrill“ gemäß § 154 StPO eingestellt werden können, kurzfristig<br />

<strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft abgesagt worden sei, bejahte der Zeuge. Auf<br />

den Vorhalt, dass sich der Eindruck aufdränge, es habe zwischen den drei Rechtspflegeorganen<br />

Verteidigung, Richter, <strong>und</strong> Staatsanwaltschaft Sand im Getriebe<br />

gegeben, erwiderte der Zeuge, es habe keine Verständigung gegeben. Ob „Sand<br />

im Getriebe“ gewesen sei, wie dies der Fragesteller formuliere, das sei dessen Begriffswelt.<br />

Es habe keine Absprache, keine Verständigung gegeben. Das sei ganz<br />

normales Schicksal. Das sei professionelles Risiko, mit dem man leben müsse.<br />

Die Strafjustiz funktioniere in gewissem Umfange auch noch ohne Absprachen.<br />

Auf die Frage, ob er den Eindruck gehabt habe, dass es da Weisungen gegeben<br />

habe oder ob Herr Dr. Hofmann selbst plötzlich ein solches Gespräch nicht mehr<br />

gewünscht habe, antwortete der Zeuge, es habe verschiedene Gerüchte gegeben,<br />

auf die er nicht viel gebe. Er gehe immer noch <strong>von</strong> seinem Ansatz aus, dass diese<br />

unsägliche Geschichte mit der „Stuttgarter Vereinbarung“, die unverantwortlicherweise<br />

in die Welt gesetzt worden sei, hier das Gepräge gegeben habe. Sie<br />

habe es im Gr<strong>und</strong>e genommen für verschiedene Beteiligte in der Außendarstellung<br />

nicht mehr möglich gemacht, unbefangen in der strafprozessual zulässigen<br />

Art <strong>und</strong> Weise mit den übrigen Beteiligten zu kommunizieren.<br />

3. Matthias Schmider<br />

Der Zeuge erklärte, er wisse zu der so genannten „Stuttgarter Vereinbarung“ soviel<br />

wie alle, nämlich aus der Presse. Mehr wisse er auch nicht.<br />

Die Frage, ob es eine Vereinbarung über die Bedingungen seiner Untersuchungshaft<br />

gegeben habe, verneinte der Zeuge. Auf weitere Frage bestätigte er, dass er<br />

seit Dezember 2003 Freigänger sei.<br />

Auf die Frage, ob einmal über politische Einflussnahme auf die Ermittlungen gesprochen<br />

worden sei, erklärte der Zeuge „bei mir in keinster Weise“.<br />

Die Frage, ob er sich durch die Politik oder Administration in irgendeiner Weise<br />

geschützt oder in seinem Verhalten bestätigt gefühlt habe, verneinte der Zeuge.<br />

4. Angelika Neumann<br />

Die Zeugin Neumann führte aus, sie sei während der Hauptverhandlung in Sachen<br />

FlowTex in einer Verhandlungspause mit Herrn Manfred Schmider <strong>und</strong> ihrem

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