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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Döring <strong>und</strong> Herrn Hunzinger geführt haben. Auf Nachfrage, ob er zusätzliche Erkenntnisse<br />

gegenüber seiner früheren Aussage sehe, die heute vor dem Ausschuss<br />

zu referieren wären, entgegnete der Zeuge:<br />

„Was unser Verfahren anbetrifft, jedenfalls nicht. Es sind noch zusätzliche Ermittlungen<br />

durchgeführt worden. [...]<br />

[...] Am 20. Dezember 2004 schließlich ging eine Stellungnahme des Herrn<br />

Rechtsanwalts Prasser ein für seinen Mandanten Döring, in der ausgeführt<br />

wurde, dass der Herr Döring subjektiv die Wahrheit gesagt habe, in der bestritten<br />

wurde, dass diese grüne Unterstreichung der Ausführung über die<br />

Mehrwertsteuer in diesem Angebotsschreiben vom Herrn Dr. Döring stamme,<br />

in der spekuliert wurde, dass möglicherweise die Frau Dr. Haussmann Material<br />

sammle, um sich – wörtliches Zitat – „abzusichern“ gegenüber Dritten,<br />

wie ausgeführt wurde, gegenüber Herrn Dr. Döring. Ob jetzt dieses Material<br />

echt ist, oder ob das gefälscht sei, das wurde nicht vorgetragen, <strong>und</strong> es wurde<br />

nochmals bekräftigt, dass der Herr Dr. Döring immer <strong>von</strong> Umfragekosten über<br />

10.000 DM ausgegangen sei, jedenfalls zum Zeitpunkt seiner Aussage vor diesem<br />

Ausschuss, <strong>und</strong> auch der Auffassung gewesen sei, dass die Umfrage eben<br />

keine eigene Umfrage für das Wirtschaftsministerium oder für ihn gewesen sei,<br />

sondern eine Omnibusumfrage – so heißt das Ding wohl –, an die er sich habe<br />

anhängen können.<br />

Und es wurde nochmals vorgetragen, dass der Herr Dr. Döring eigentlich keine<br />

oder kaum eigene Erinnerungen an diese Vorgänge im Jahr 1999 gehabt<br />

habe, sondern sich im Wesentlichen immer auf das gestützt habe, was ihm im<br />

Ministerium anhand dort vorliegender Unterlagen – wir haben keine Unterlagen<br />

sichergestellt – oder aufgr<strong>und</strong> konkreter Informationen <strong>von</strong> Mitarbeitern,<br />

insbesondere <strong>von</strong> Frau Dr. Haussmann, im Jahr 2004, insbesondere auch<br />

vor seiner Vernehmung hier vor dem Ausschuss gesagt worden sei.<br />

[...] Es gab dann Erklärungen der Bereitschaft oder der möglichen Bereitschaft<br />

der Akzeptanz eines Strafbefehls seitens der Frau Dr. Haussmann durch<br />

ihren Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Bächle, der schließlich erklärte am<br />

25. Januar 2005, dass seine Mandantin einen Strafbefehl über sieben Monate<br />

Freiheitsstrafe auf Bewährung – Strafvollstreckung auf Bewährung ausgesetzt<br />

– <strong>und</strong> eine Geldbuße <strong>von</strong> 10.000 € akzeptiere oder akzeptieren werde, muss<br />

man sagen, aber im Hinblick auf die Wahrung ihrer Rechte zur Auskunftsverweigerung<br />

vor diesem Ausschuss zunächst einmal vorsorglich Einspruch einlegen<br />

werde <strong>und</strong> diesen zurücknehmen werde, wenn ihr eine Vernehmung durch<br />

diesen Ausschuss nicht mehr drohe. Sie wolle – das erschien uns eigentlich<br />

nachvollziehbar – eben sich ihrer Rechte nicht begeben.<br />

Es gab unsererseits auch ein persönliches Gespräch mit dem Rechtsanwalt<br />

Prasser über die Verfahrenserledigung in Sachen Dr. Döring, das wir zusammen<br />

geführt haben – also die Dezernentin <strong>und</strong> ich – mit dem Rechtsanwalt<br />

Prasser <strong>und</strong> in dem wir unsere Vorstellungen ungefähr dargestellt haben. Der<br />

Rechtsanwalt Prasser hat sich geäußert, sein Mandant – das hat er vorher<br />

schon gemacht – könne eigentlich keinen Strafbefehl akzeptieren, weder eine<br />

Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe. Er hat dann seine Erklärung etwas geändert<br />

<strong>und</strong> nachgefragt, ob vielleicht auch denkbar wäre eine Straffolge, die nicht<br />

im B<strong>und</strong>eszentralregister, die nicht in ein Führungszeugnis eintragungspflichtig<br />

sei, also eine Geldstrafe <strong>von</strong> maximal 90 Tagessätzen. Das haben wir abgelehnt.<br />

Und schließlich gab es Gespräche über die Akzeptanz eines Strafbefehls über<br />

eine Freiheitsstrafe <strong>von</strong> neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung<br />

ausgesetzt werden sollte, mit einer entsprechenden Geldbuße. Und da gab es<br />

dann schließlich im Januar die Erklärung des Herrn Rechtsanwalts – oder eine<br />

Erklärung des Herrn Rechtsanwalts Prasser –, die uns eigentlich zu der Annahme<br />

gebracht hat, dass dieser Strafbefehl möglicherweise akzeptiert werden<br />

könne, auch unter denselben Voraussetzungen wie bei Haussmann, also keine<br />

Befragung vor diesem Ausschuss, durch diesen Ausschuss droht mehr, <strong>und</strong><br />

auch unter der Voraussetzung, dass die weiteren Ermittlungsverfahren der<br />

Staatsanwaltschaften Karlsruhe <strong>und</strong> Mannheim eingestellt seien.<br />

[...]<br />

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