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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

372<br />

ges oder übereinstimmendes Ergebnis gewesen, dass die Sache nach Mannheim<br />

abgegeben werde, <strong>und</strong> zwar <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft direkt an die andere<br />

Staatsanwaltschaft. Nachdem sich dies herausgestellt habe, sei die Sache für sie<br />

erledigt gewesen. Mit weiteren Ermittlungen in dieser Sache sei sie nicht beschäftigt<br />

gewesen.<br />

Auf Frage, ob über die Abgabe des Verfahrens nach Mannheim eine Diskussion<br />

stattgef<strong>und</strong>en habe, sagte die Zeugin Gräber, eine Diskussion sei es sicher nicht<br />

gewesen. Soweit sie sich erinnere, seien die ganzen Argumente pro <strong>und</strong> contra abgewogen<br />

worden, aber nicht im Sinne einer streitigen Auseinandersetzung, die<br />

habe nicht stattgef<strong>und</strong>en. Auf Frage, ob sie den Eindruck gehabt habe, dass es bei<br />

der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, das Verfahren abzugeben,<br />

Dissens mit den Finanzbeamten gab, erklärte die Zeugin Gräber, wenn jemand<br />

damit nicht einverstanden gewesen sein sollte, habe er das zurückgehalten. Es habe<br />

niemand offenk<strong>und</strong>ig seinen Unwillen gezeigt, dass die Sache nach Mannheim<br />

kam. Zur Frage allgemein, ob es zwischen der Betriebsprüfung <strong>und</strong> der Steuerfahndung<br />

in Karlsruhe <strong>und</strong> den Kollegen in Thüringen unterschiedliche Ermittlungsansätze<br />

gegeben habe, führte die Zeugin Gräber aus, dass es vor der Besprechung<br />

am 10. Mai 1996 viele Vorbesprechungen gegeben habe. An diesen<br />

Gesprächen sei sie nicht beteiligt gewesen. Sie könne dazu nichts sagen.<br />

Nach Angaben der Zeugin Gräber sei es nicht zutreffend, dass sie damals die Kollegen<br />

aus Thüringen „bekniet haben, die Finger <strong>von</strong> dieser Vorzeigefirma zu lassen“,<br />

wie sie dies zwei, drei Jahre später im „Spiegel“ gelesen habe. Zu weiteren<br />

Presseveröffentlichungen, die lauteten, die Kollegen aus dem Südwesten hätten<br />

vor einer härteren Gangart gewarnt <strong>und</strong> die Firma habe beste Beziehungen in die<br />

Politik, sagte die Zeugin Gräber, dieser Satz sei <strong>von</strong> ihr nicht gesagt worden, <strong>und</strong><br />

sie habe keine Erinnerung daran, dass dieser Satz in dieser Form gefallen sei. Sie<br />

habe auch nicht gehört, dass Beamte aus Karlsruhe die Herren Schmider <strong>und</strong><br />

Kleiser als kommunale Größen mit Beziehungen zur Politik beschrieben haben<br />

<strong>und</strong> deshalb eben Zurückhaltung geboten sei. Auch bei der Frage der Erwägungen,<br />

welche zur Abgabe des Verfahrens nach Mannheim geführt haben, sei es<br />

nicht so gewesen, dass sie dort gewesen seien <strong>und</strong> gesagt haben, der Vorzeigefirma<br />

solle nichts passieren, sondern die Sache sei ja nicht eingestellt worden, sie<br />

sei nur an eine andere Staatsanwaltschaft in einem anderen B<strong>und</strong>esland abgegeben<br />

worden. Man habe überhaupt nicht darauf hingewirkt, dass da nichts passieren<br />

soll.<br />

Die Zeugin wurde gefragt, ob der Gesprächsablauf vielleicht so gewesen sei, dass,<br />

nachdem man die Thüringer da<strong>von</strong> überzeugt habe, dass man da besser nichts<br />

mache durchsuchungsmäßig, es denen leichter gefallen sei, zu sagen: Ja dann<br />

macht auch das ganze Verfahren in Mannheim. Nach Aussage der Zeugin Gräber<br />

war zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, dass man die Sache nicht ernst nehme<br />

oder, wie immer wieder in der Presse zu lesen sei, dass man die Finger <strong>von</strong> der<br />

Vorzeigefirma lasse. Das sei auf gar keinen Fall so gewesen.<br />

Der Zeugin wurde der Aktenvermerks der Steufa Karlsruhe-Durlach <strong>von</strong> 30. April<br />

1996, Herr Siebler, (Anlage 5) vorgehalten. Die Zeugin bestätigte, dass der Aktenvermerk,<br />

welcher nachrichtlich an die StraBu-Stelle im Hause gerichtet war, ihr in<br />

Kopie vorliege. Wörtlich wurde der Zeugin vorgehalten:<br />

Aber ein eigenständiges Handeln sei jetzt nicht mehr möglich. Ich brachte<br />

meine Bedenken gegen ein überschnelles <strong>und</strong> unbedachtes Handeln ohne klare<br />

Abstimmung mit uns zu Ausdruck. ...<br />

Außerdem ist darüber zu sprechen, welche Folgen sich daraus ergeben, dass<br />

bei einer <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft durchgeführten DS keine wesentlichen<br />

Beweismittel gef<strong>und</strong>en werden. ...<br />

Überdies sind dann der BP mögliche Prüfungswege <strong>und</strong> weitere Mittel abgeschnitten,<br />

die sie gegenwärtig noch hatten. Bedacht werden sollte auch, inwieweit<br />

eine Verhaftung nähere Aufklärung bringen kann.<br />

Auf Frage, ob diese Aktenvermerk Gr<strong>und</strong>lage einer Besprechung gewesen sei,<br />

führte die Zeugin Gräber aus, da<strong>von</strong> gehe sie aus. Natürlich habe sie mit Herrn<br />

Siebler <strong>und</strong> Herrn Schmidt gesprochen. Aber wann diese Besprechung gewesen<br />

sei, könne sie nicht sagen. Im Übrigen enthalte der Aktenvermerk nichts anderes

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