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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

oder Vernehmungen überhaupt wider Ihrer Anordnung durchführen. Ich darf<br />

Sie bitten, künftig solche Fragen in diesem unterschwelligen Ton mit diesen<br />

Vorwürfen zu unterlassen. Ich versichere, dass ich seit Ihrer Anordnung weder<br />

eine Vernehmung durchgeführt noch geplant habe. ...<br />

Zurück zu dem Ursprung Ihrer Misstrauensanfrage. Ich versichere Ihnen ...“<br />

erklärte der Zeuge, diesem Schreiben sei eine Besprechung bei der Kriminalpolizei<br />

vorausgegangen. Dort habe es schon Kommunikationsprobleme zwischen<br />

Dr. Hofmann <strong>und</strong> den Soko-Mitgliedern gegeben, weil sein Ton nicht derjenige<br />

gewesen sei, den man eigentlich als angemessen bezeichnen könne. Das habe<br />

schon angefangen, als er sie als „Horde Affen“ bezeichnet habe, die sich zusammenraufen<br />

müsse, um ein Verfahren zu bearbeiten. Das sei bei einigen schon<br />

ziemlich tief aufgestoßen, wenn man als „Horde Affen“ bezeichnet werde. Auf<br />

Vorhalt des Schreibens <strong>von</strong> Herrn Dr. Hofmann vom 17. Juli 2000, das dem Antwortschreiben<br />

<strong>von</strong> Herrn Nagel vorausging, im Auszug<br />

„Sehr geehrter Herr Nagel,<br />

entsprechend meiner im Rahmen der Soko-Besprechung geäußerten Bitte, vor<br />

der Vernehmung <strong>von</strong> Zeugen den zuständigen Dezernenten der StA Mannheim<br />

zu unterrichten, bin ich bisher lediglich <strong>von</strong> zwei Mitgliedern der Soko informiert<br />

worden. Eine Mitteilung Ihrerseits ist nicht erfolgt. Sind seit dem genannten<br />

Zeitpunkt Zeugen vernommen worden?“<br />

<strong>und</strong> dem weiteren Vorhalt, dass darin ja noch kein Misstrauen zu erkennen sei,<br />

führte der Zeuge aus, der Fragesteller müsse sehen, unter welchen Bedingungen<br />

so ein Schreiben gekommen sei. Das habe er ja bereits erklärt. Die Art <strong>und</strong> Weise,<br />

wie Dr. Hofmann das dargelegt habe, habe nur darauf abzielen sollen, unter Umständen<br />

die Möglichkeit zu haben, gegen die Soko-Mitglieder disziplinarisch vorzugehen.<br />

Der Zeuge führte weiter aus, dass die Arbeit der Soko nicht gewürdigt <strong>und</strong> anerkannt<br />

worden sei, <strong>von</strong> Seiten des Staatsanwalts sei nur Kritik gekommen, das Klima<br />

sei tot gewesen.<br />

Auf den Vorhalt, dass es in der Sache Dogmoch auch Differenzen gegeben habe –<br />

die Staatsanwaltschaft Mannheim habe in einem <strong>Bericht</strong> an die Generalstaatsanwaltschaft<br />

vom 30. Juli 2001 ihm als Soko-Leiter unzureichende Ermittlungen<br />

vorgeworfen –,<br />

„Die eigentliche kriminalistische Sachbearbeitung in Sachen Dogmoch oblag<br />

dem ehemaligen Soko-Leiter, Herrn EKHK Nagel. Dieser hat mit dem staatsanwaltschaftlichen<br />

Dezernenten kein umfassendes, die Ermittlungen absteckendes<br />

Gespräch geführt, sondern lediglich hin <strong>und</strong> wieder einzelne Punkte erörtert.<br />

Die Sachermittlungen vorangetrieben hat Herr Nagel nur ansatzweise.<br />

Von Anfang an gingen die Einschätzungen über die Tatbeiträge, die Dogmoch<br />

zugunsten der Hauptbeschuldigten Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser geleistet hat, weit<br />

auseinander.“<br />

erwiderte der Zeuge, er halte das für eine Unterstellung, weil er das Verfahren gar<br />

nicht fertig gemacht habe. Er habe einen Sachstandsbericht für die weitere Bearbeitung<br />

gefertigt, aber keinen Abschlussbericht vorgelegt. In anderem Zusammenhang<br />

hatte der Zeuge bereits ausgeführt, dass es ziemlich am Anfang der Ermittlungen<br />

plötzlich losgegangen sei mit Dogmoch. Dr. Hofmann habe dann bloß<br />

noch den Dogmoch im Kopf gehabt. Das, was die Soko zu dem Zeitpunkt gemacht<br />

habe, nämlich die Aufarbeitung <strong>von</strong> Luftnummern, das habe Dr. Hofmann<br />

nicht groß interessiert. Da habe es Manfred Schmider <strong>und</strong> Kleiser schon bald gar<br />

nicht mehr gegeben.<br />

Auf den Vorhalt, dass es Dienstaufsichtsbeschwerden der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim gegen ihn aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Äußerungen gegenüber der Presse zur Ermittlungsarbeit<br />

der Staatsanwaltschaft am Rande der Hauptverhandlung gegeben habe<br />

<strong>und</strong> zwar wegen Äußerungen am 16. Oktober 2001 gegenüber den „Badischen<br />

Neuesten Nachrichten“ <strong>und</strong> wegen seiner Angaben am 16. November 2001 gegenüber<br />

dem Journalisten Meinrad Heck, erklärte der Zeuge, Tatsache sei, dass<br />

der Abdruck, den die BNN gebracht habe, damals nicht richtig gewesen sei. Ver-<br />

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