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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1150<br />

18<br />

Im Untersuchungsauftrag für den Untersuchungsausschuss Vorfälle in der<br />

Vollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim (<strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> Antrag Drucksache 7/3200)<br />

wurde gezielt gefragt, ob Personen, die Umgang mit den Gefangenen hatten<br />

oder mit Kontrollmaßnahmen beauftragt waren, ein Fehlverhalten vorzuwerfen<br />

war (vgl. Nr. 1 d des Auftrags). Ferner wurde dem Untersuchungsausschuss<br />

aufgegeben zu untersuchen, ob ein Versagen der politischen oder<br />

organisatorischen Führung des Justizministeriums oder der Landesregierung<br />

damals vorlag (vgl. Nr. 2 des Auftrags). Obwohl der Untersuchungsausschuss<br />

daher nicht völlig frei war in seiner Entscheidung, ob er im <strong>Bericht</strong> eine<br />

Äußerung über persönliche Verfehlungen abgeben will, hat er keine Person als<br />

Betroffenen festgestellt. Es reichte ihm bei der Prüfung der Frage die Annahme<br />

aus, dass er sich im <strong>Bericht</strong> dazu möglicherweise äußern muss, ob die im<br />

Auftrag genannten Personen sich fehlsam verhalten haben. Die Entscheidung,<br />

ob sich daraus die Notwendigkeit einer Bemerkung im <strong>Bericht</strong> dergestalt ergibt,<br />

dass potentielles Fehlverhalten des Aufsichts- <strong>und</strong> Kontrollpersonals als persönliche<br />

Verfehlungen zu bewerten sind, stellte er zunächst zurück, hat aber<br />

nach Abwicklung der jeweiligen Beweisabschnitte die Frage nicht förmlich entschieden.<br />

Es kam zu keiner Feststellung eines Betroffenen <strong>und</strong> er sah da<strong>von</strong><br />

auch ab, den damaligen Justizminister oder ein anderes Mitglied der damaligen<br />

Landesregierung zu Betroffenen zu erklären (vgl. Drucksache 7/3200, S. 6;<br />

Erklärung des damaligen Untersuchungsausschussvorsitzenden im <strong>Landtag</strong>,<br />

Plenarprotokoll 7/45, S. 2946).<br />

In einem weiteren Untersuchungsverfahren, nämlich des Untersuchungsausschusses<br />

„Unabhängigkeit <strong>von</strong> Regierungsmitgliedern <strong>und</strong> Strafverfolgungsbehörden“<br />

(vgl. <strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschlussempfehlung</strong> Drucksache<br />

10/6666), der die Amtsführung des damaligen Ministerpräsidenten Lothar Späth<br />

zu einem wesentlichen Gegenstand hatte, wurde die Frage des Betroffenenstatus<br />

erst gar nicht erörtert.<br />

Insgesamt zeigt sich, dass sich die parlamentarische Praxis der Untersuchungsausschüsse<br />

mit der Rechtsfigur des Betroffenen schwer tut <strong>und</strong><br />

wegen der damit verb<strong>und</strong>enen rechtlichen <strong>und</strong> verfahrensmäßigen

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