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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

cc) Erklärung <strong>von</strong> Schmider, Kleiser <strong>und</strong> Neumann v. 5. Juni 1996<br />

Als schließlich auf Veranlassung der BP (vgl. Vermerk v. 3. Juni 1996 in LO L1-<br />

014) in einer – schon <strong>von</strong> der Formulierung her zweifelhaften – schriftlichen Erklärung<br />

<strong>von</strong> Schmider, Kleiser, Neumann vom 5. Juni 1996 eine Treuhandschaft<br />

<strong>und</strong> Gesellschafterstellung des Manfred Schmider <strong>und</strong> Klaus Kleiser verneint<br />

wurde (vgl. LO L2-010), gingen alle an dem Verfahren beteiligten Behörden in<br />

Thüringen <strong>und</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>von</strong> einer alleinigen Geschäftsführer- <strong>und</strong><br />

Gesellschafterstellung der Angelika Neumann aus.<br />

Die noch in der Besprechung am 10. Mai 1996 <strong>von</strong> der BP vorgetragenen Indizien,<br />

die auch für das Vorliegen einer Treuhandschaft im Hinblick auf die Gesellschaftsanteile<br />

bei der KSK GmbH oder faktischen Geschäftsführung hätten sprechen können,<br />

wurden anscheinend nicht als überwiegend gewertet oder aber nicht mehr<br />

berücksichtigt. Eine deutlichere Betonung der Anzeichen für eine mögliche faktische<br />

Geschäftsführung des Manfred Schmider bei der KSK GmbH findet sich erst<br />

wieder in dem, einen Anfangsverdacht begründenden Aktenvermerk der BP Karlsruhe<br />

„Verdacht auf Betrug“ v. 3. Februar 2000 (vgl. LO L2-018): „Manfred Schmider<br />

[...] muß als der Kopf <strong>und</strong> Finanzier der Gruppe bezeichnet werden. Ohne seine<br />

Zustimmung sind finanzielle Transaktionen in der Flowtex GmbH/KG <strong>und</strong> der<br />

KSK GmbH nicht möglich. Hierbei kann <strong>von</strong> der BP die Aussage getroffen werden,<br />

daß Anweisungen gegenüber der KSK GmbH <strong>und</strong> deren GF Frau Angelika Neumann,<br />

egal ob Gesellschafterstellung oder nicht, befolgt werden. Die Finanzgespräche<br />

mit den Banken wurden nach Kenntnis der BP initiiert <strong>und</strong> durchgeführt<br />

<strong>von</strong> Manfred Schmider. Er wird auch im Außenverhältnis als ‚der Unternehmer‘ der<br />

Firmengruppe angesehen.“ Bezüglich der Gesellschafterstellung des Manfred<br />

Schmider bei der KSK GmbH ging die Finanzbehörde ausweislich des Vermerks v.<br />

3. Februar 2000 aber nach wie vor da<strong>von</strong> aus, dass dieser bis zur Offenlegung der<br />

Treuhandschaft am 12. Mai 1997 nicht Gesellschafter der KSK GmbH war, vielmehr<br />

wurde als Inhaberin der KSK GmbH ausschließlich Angelika Neumann bezeichnet.<br />

Die Frage, ob Angelika Neumann Anteile an der KSK GmbH treuhänderisch<br />

für Manfred Schmider hielt, schien für die Finanzbehörde somit selbst unmittelbar<br />

vor Inhaftierung des Manfred Schmider noch nicht nachweisbar zu sein.<br />

dd) Einstellung des Verfahrens gegen Schmider <strong>und</strong> Kleiser am 24. Juni 1997<br />

durch die StA Mannheim<br />

Die 1996 bei den Strafverfolgungsbehörden noch vorherrschende Schlussfolgerung<br />

einer Geschäftsführerstellung nur der Angelika Neumann bei der KSK<br />

GmbH hatte dann am 24. Juni 1997 eine Einstellung des Strafverfahrens bei der<br />

StA MA gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Klaus Kleiser anlässlich der Selbstanzeige<br />

v. 5. Februar 1996 zur Folge. Allerdings fanden in der Einstellungsverfügung der<br />

StA MA v. 24. Juni 1997 die anonyme telefonische Anzeige v. 25. April 1996<br />

oder die Ende April 1996 <strong>von</strong> der BP KA-Stadt entdeckten strafrechtlich relevanten<br />

„Proforma“-Ausgangsrechnungen der FT-Service GmbH & Co KG Ettlingen<br />

an die KSK GmbH in Höhe <strong>von</strong> 15,9 Mio. DM (vgl. den Aktenvermerk des AR<br />

Seyfried v. 25. April 1996 in der Sachakte der StA MA, 609 Js 145/96, Bl. 121)<br />

keine Beachtung (vgl. dazu den Vermerk des JM v. 13. März 2002 in LO JM 410<br />

E-27/00 Bd. VIII), obwohl sie ebenfalls Gegenstand des Ermittlungsverfahrens<br />

geworden waren <strong>und</strong> im Hinblick auf die „Proforma“-Rechnungen noch nicht ermittelt<br />

worden war, ob bei der FT-Service GmbH Betriebseinnahmen verschleiert<br />

oder bei der KSK GmbH Betriebsausgaben in Millionenhöhe fingiert worden waren.<br />

Eine diesbezügliche notwendig scheinende Einleitung eines Steuerstrafverfahrens<br />

gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser betreffend die FT-Service<br />

GmbH & Co KG hatte es durch die StA MA nicht gegeben; auch die BP ging<br />

offenbar nur <strong>von</strong> einem strafbaren Verhalten <strong>von</strong> Verantwortlichen der KSK<br />

GmbH aus (vgl. dazu die handschriftliche Gesprächsnotiz des AR Seyfried v.<br />

25. April 1996 in LO JM 410 E-27/00 Bd. X: „Information, daß Frau Neumann<br />

die Verantwortung nach eigenen Auskünften 100% allein trägt“; im Hinblick auf<br />

die KSK GmbH war das Verfahren wegen ESt <strong>und</strong> USt für das Jahr 1993 bereits<br />

gegen Schmider <strong>und</strong> Kleiser eingeleitet; vgl. zur strafrechtlichen Würdigung ferner<br />

den AV des JM v. 9. August 2001 in LO JM 410 E-27/00 Bd. IV, wonach bezüglich<br />

der Rechnungen der FTS auch eine mögliche Beihilfe <strong>von</strong> Schmider <strong>und</strong><br />

Kleiser zur Steuerhinterziehung bei der KSK zu prüfen gewesen wäre).<br />

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