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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

842<br />

Zweck sind die Unterlagen <strong>und</strong> Erkenntnisse über ein justizielles Rechtshilfeersuchen<br />

anzufordern“ (vgl. AV v. 13. Juli 1999 in LO L2-007). Ferner ist sehr<br />

fraglich, ob den Finanzbehörden das BKA-Gesetz, welches dem BKA im Bereich<br />

des Betruges keine eigene Ermittlungsbefugnisse einräumt, sondern diese bei den<br />

Landespolizeibehörden belässt (vgl. § 4 BKAG), bekannt war.<br />

Schließlich wird die – im Hinblick auf in Frage kommende Betrugsstraftaten unzuständige<br />

– Finanzbehörde auf weitere Veranlassungen der an den Besprechungen<br />

mit dem BKA ebenfalls teilnehmenden Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe<br />

Zoll/Polizei Karlsruhe (= GFG KA) vertraut haben. So hatte an der ersten<br />

Besprechung mit dem BKA am 15. Juli 1999 der Polizeibeamte EKHK Sassenhagen,<br />

GFG KA, teilgenommen, während bei der zweiten Besprechung am 28. September<br />

1999 dessen Kollege vom Zoll, ZAM Keitel, GFG KA, anwesend war. Allerdings<br />

soll nach Angaben des KHK Kriegeskorte in der 22. UA-Sitzung das Engagement<br />

der GFG KA sehr zurückhaltend gewesen sein: „Insbesondere die Feststellung<br />

der Spanier, dass Typenschilder ausgetauscht wurden, [...] war für die BP<br />

Karlsruhe ein Indiz dafür, dass irgendwo in diesem System Luftbuchungen durchgeführt<br />

werden, woraufhin ein Kollege der spanischen Polizei oder spanischen<br />

Zolls spontan damals geäußert hat, dass ja dann [...] es sich eigentlich nur um<br />

einen Betrug handeln könnte, wobei diese Aussage letztlich so im Raum stehen<br />

blieb, weil der Vertreter der Finanzermittlungsgruppe Karlsruhe als örtlich zuständiger<br />

Polizeidienststelle auch bei dieser Besprechung sich ziemlich zurückgehalten<br />

hat, was jetzt eigenes Engagement anging. Es war im Prinzip ein Erkenntnisaustausch<br />

zwischen Deutschland – dem Finanzamt Karlsruhe – <strong>und</strong> den Ermittlungsbehörden<br />

in Spanien <strong>und</strong> Portugal“ (vgl. Apr. 22. UA-Sitzung S. 18 f.;<br />

ähnlich ders. Apr. 22. UA-Sitzung S. 26). Demgegenüber war <strong>von</strong> KHK Kriegeskorte<br />

erwartet worden, dass „man den Sachverhalt auch polizeilich aufgreift<br />

[...] <strong>und</strong> [...] Kontakt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft aufnimmt“ (vgl.<br />

KHK Kriegeskorte, Apr. 22. UA-Sitzung S. 29).<br />

Geführte Ermittlungsverfahren gegen die an dem Vorgang beteiligten Beamten<br />

der GFG KA wurden zwischenzeitlich gem. § 170 II StPO aus tatsächlichen <strong>und</strong><br />

rechtlichen Gründen eingestellt, wobei in der Einstellungsverfügung betont wird:<br />

„Weder aus den Aktenvermerken des FA Karlsruhe-Stadt vom 17. September<br />

1999 <strong>und</strong> des BKA Wiesbaden vom 16. Juli 1999 noch aus der Vernehmung des<br />

Zeugen KHK Kriegeskorte vom 7. März 2002 ergibt sich mit der gebotenen Eindeutigkeit,<br />

dass Tatsachen, die den Schluss auf mögliche Betrugstaten nahe gelegt<br />

hätten, erörtert worden wären. [...] Indessen hielt der Zeuge KHK Kriegeskorte in<br />

seinem schriftlichen Vermerk vom 1. September 1999 über die vorangegangene<br />

Besprechung vom 28. September 1999 (...) als ‚Besprechungsergebnis‘ ausdrücklich<br />

fest: ‚Polizeiliche Maßnahmen sind derzeit nicht vorzunehmen‘. Die Besprechungsteilnehmer<br />

waren offenbar als Ergebnis der bislang gewonnenen gemeinsamen<br />

Erkenntnisse übereingekommen, dass Betrugstaten im Zusammenhang<br />

mit den Auslands-Geldtransfers zwar gr<strong>und</strong>sätzlich möglich erschienen, die<br />

Erkenntnisse zur Klärung der Frage, ob eher Betrugstaten oder eher Geldwäschedelikte<br />

(...) in Betracht zu ziehen seien, indessen nicht ausreichend seien“ (vgl.<br />

LO JM 410 E-27/00 Bd. XIV).<br />

Nicht geklärt werden konnte, warum eine Erkenntnisanfrage des BKA im Sommer<br />

1999 bei der GFG KA, ZAM Keitel, zur Person Matthias Schmider ergebnislos verlief,<br />

obwohl gegen Matthias Schmider ein rechtskräftiger Strafbefehl vom 2. April<br />

1998 vorlag (vgl. dazu die Angaben des KHK Kriegeskorte, Apr. 22. UA-Sitzung<br />

S. 5, 37 f.). Die betroffenen Beamten der GFG machten <strong>von</strong> dem ihnen zustehenden<br />

Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, konnten vor dem UA also zu dem Vorgang<br />

nicht befragt werden.<br />

ccc) Abwerbung des Betriebsprüfers durch Manfred Schmider<br />

Am Rande der Besprechungen mit dem BKA soll <strong>von</strong> AR Seyfried erwähnt worden<br />

sein, dass er <strong>von</strong> Manfred Schmider bei FlowTex eine Stelle angeboten bekommen<br />

habe. So ließ sich jedenfalls KHK Kriegeskorte in der Vernehmung vor<br />

der StA MA am 7. März 2002 ein: „Nochmals zu dieser Besprechung am 15. Juli<br />

1999 ... [...] In eine Kaffeepause erzählte uns damals Herr Seyfried [...], dass versucht<br />

worden sei – <strong>von</strong> der Firma FlowTex – ihn abzuwerben. Er habe ein entsprechendes<br />

Angebot erhalten“ (vgl. LO JM 410 E-27/00 Bd. IX; vgl. auch KHK

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