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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

818<br />

Maschinenpool der Gesellschaft <strong>und</strong> bei den Service-Unternehmen 104 LKW-<br />

Systeme <strong>und</strong> 630 Bohr-Systeme in Shelter-Bauweise [...] im Einsatz bei weiter<br />

expansivem Geschäftsvolumen“ (vgl. LO I-491). Da die <strong>Bericht</strong>e des Wirtschaftsprüfers,<br />

die sich ohnehin nicht nur auf zwei, sondern auf alle Servicegesellschaften<br />

bezogen, nicht den Prüfungszeitraum der Betriebsprüfung (= die Jahre<br />

90/91 bis 93) betrafen, waren sie der BP zum damaligen Zeitpunkt wohl nicht<br />

bekannt (jedenfalls ergibt sich aus dem Regierungsbericht, dort S. 83, lediglich,<br />

dass der ergänzende Sonderbericht Leasing des Wirtschaftsprüfers Rohner der BP<br />

bekannt war). Dennoch lässt sich mit den Wirtschaftsprüfungsberichten aufzeigen,<br />

dass auch der testierende Wirtschaftsprüfer keine Zweifel an einem vorhandenen<br />

Markt für die neuartige Bohrtechnik hatte, dieser vielmehr sogar <strong>von</strong> einem<br />

„weiter expansivem Geschäftsvolumen“ ausging. Die Finanzbehörde hätte bei<br />

Kenntnis dieser <strong>Bericht</strong>e die Plausibilität der Erklärung des Manfred Schmider,<br />

„man (wolle) beim Marktaufbau nicht nur ‚kleckern‘, sondern ‚klotzen‘ (...)“, sogar<br />

noch weniger in Zweifel ziehen können.<br />

Schließlich erging in der Besprechung am 20. Mai 1996 <strong>von</strong> der OFD KA der Auftrag<br />

an die Prüfer, die Existenz der Bohrsysteme bei FlowTex bezogen auf den<br />

Prüfungszeitraum 1991 bis 1993 zu überprüfen, wobei eine nochmalige eingehende<br />

Plausibilitätsprüfung der <strong>von</strong> Schmider vorgetragenen Einlassungen unter besonderer<br />

Berücksichtigung der in der 1. <strong>und</strong> bereits in der 2. BP gewonnenen Erkenntnisse<br />

scheinbar nicht stattfand (vgl. zu den Erkenntnissen aus der 1. u. 2. BP<br />

den AV AR Meier v. 20. Mai 1996 in LO L2-015). Der Ermittlungsansatz einer<br />

Überprüfung der inländischen Lieferfirmen, die ja letztlich nur die ohnehin für<br />

korrekt gehaltene Dahn-Liste hätte bestätigen können, wurde offensichtlich verworfen,<br />

also das vorgetragene Argument <strong>von</strong> Einkäufen der Systeme in bar im<br />

Ausland nicht für unschlüssig gehalten.<br />

Eine zweckmäßige Abstimmung der weiteren seitens der Finanzbehörde vorgesehenen<br />

steuerlichen Ermittlungen mit der StA MA (Dezernentin Krenz) als Herrin<br />

des Strafverfahrens anlässlich der Selbstanzeige hat es nicht gegeben, obwohl<br />

das dortige Ermittlungsverfahren, das auch die anonyme Anzeige v. 25. April<br />

1996 <strong>und</strong> damit die Frage der Existenz der Bohrsysteme zum Gegenstand hatte,<br />

der BP, Steufa <strong>und</strong> OFD KA bekannt waren. Aus einem Vermerk der Steufa v.<br />

20. Mai 1996 über die Besprechung in der OFD KA ergibt sich darüber hinaus,<br />

dass auch schon Kenntnis vom Eingang einer anonymen ähnlich lautenden Anzeige<br />

bei der StA KA bestand (vgl. LO L2-015; Eingang des Vorermittlungsauftrags<br />

der StA KA bei der Steufa aber erst am 29. Mai 1996), sodass auch eine Abstimmung<br />

des in der OFD verabredeten weiteren Vorgehens mit der StA KA sinnvoll<br />

gewesen wäre.<br />

ddd) Persönliche Bekanntschaft eines Referenten der OFD KA zu Dr. Klaus<br />

Kleiser<br />

Neben der Diskussion des weiteren Vorgehens durch die BP wurde <strong>von</strong> dem damaligen<br />

Referenten in der OFD KA, RD Vetter, in der Besprechung am 20. Mai<br />

1996 gegenüber dem ebenfalls anwesenden Dienstvorgesetzten AD Schutter offen<br />

gelegt, dass er (= RD Vetter) Dr. Kleiser „persönlich kenne“ <strong>und</strong> „duze“, er<br />

aber den persönlichen Kontakt bis zum Abschluss der Ermittlungen in 96, 97 unterbrechen<br />

bzw. zurücknehmen werde (vgl. AV des RD Vetter v. 23. Juni 2000 in<br />

LO Nr. 007, StA MA 401 Js 22627/01, Bl. 16 f. <strong>und</strong> die zeugenschaftliche Vernehmung<br />

RD Vetter bei der StA MA v. 19. Februar 2002 in LO JM 410 E-27/00<br />

Bd. IX sowie die Aussage RD Vetter, Apr. 18. UA-Sitzung S. 51, 55, 56 ff., 91 ff.<br />

mit Hinweis darauf, dass die Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf die Überprüfung<br />

der Existenz der Systeme ohnehin bei der StA <strong>und</strong> nicht der OFD lag; vgl.<br />

zur persönlichen Bekanntschaft <strong>von</strong> RD Vetter zu Dr. Kleiser auch die Aussage<br />

OAR Michel, Apr. 20. UA-Sitzung S. 26).<br />

Eine sinnvoll scheinende Übertragung des Aufgabenbereichs des RD Vetter im<br />

Zusammenhang mit dem Fall FlowTex auf einen anderen Referenten wegen möglicher<br />

Befangenheit unterblieb. Allerdings wurde <strong>von</strong> AD Schutter deutlich gemacht,<br />

dass er keine alleinigen Entscheidungen des RD Vetter in Sachen FlowTex<br />

wünsche. AD Schutter sagte insoweit in der 18. UA-Sitzung (Apr. S. 129): „... er<br />

hat mich auf die Beziehung zu Herrn Dr. Kleiser hingewiesen <strong>und</strong> meine Antwort<br />

war wie in allen diesen Fällen: Bitte halten sie sich zurück, d. h. keine einsamen

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