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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

418<br />

es eigentlich ginge, weil der Schwerpunkt, der sich abgezeichnet hat, mehr in<br />

Richtung „KSK“ <strong>und</strong> „FlowTex“ ginge <strong>und</strong> er ja in der zweiten Betriebsprüfung<br />

nur den Bereich PowerDrill geprüft hatte.<br />

Des Weiteren erklärte der Zeuge, dass der Betriebsprüfer, Herr Seyfried, nach der<br />

ersten Besprechung am 15. Juli 1999 die IZA angeschrieben habe <strong>und</strong> über sämtliche<br />

Firmen, die in den dortigen Vermerken benannt worden sind, Wirtschaftsauskünfte<br />

eingeholt <strong>und</strong> diese dann, da sie schon vor dem 28. September 1999 da<br />

waren, zusammengefasst <strong>und</strong> dem Zeugen auch insgesamt übergeben. Hinsichtlich<br />

der hier „bedeutendsten“ Firma, die Firma „La Maquinista“, habe die Auskunft<br />

der IZA ergeben, dass diese Firma erst ab 1999 nennenswerte Umsätze<br />

tätigt <strong>und</strong> die anderen beiden Firmen in Portugal <strong>und</strong> in Gibraltar nur mehr oder<br />

weniger fragwürdig gewesen seien laut der Wirtschaftsauskunft der IZA.<br />

Auf die Vernehmung weiterer zu diesem Punkt des Untersuchungsauftrags genannter<br />

Zeugen wurde verzichtet, weil zum einen die Zeugen schon im Vorfeld<br />

erklärten, <strong>von</strong> ihrem auch jetzt noch bestehenden Auskunftsverweigerungsrecht<br />

gemäß § 55 StPO Gebrauch zu machen, <strong>und</strong> zum anderen, weil man sich <strong>von</strong> den<br />

anderen Zeugen, die sich nicht auf § 55 StPO berufen konnten, keine neuen Erkenntnisse<br />

versprach, da zu diesem Punkt des Untersuchungsauftrags schon die<br />

Kollegen dieser Zeugen ausführlich Stellung genommen haben.

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