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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

798<br />

der, Klaus Kleiser <strong>und</strong> AR Seyfried in Sachen KSK am 1. April 1996, in welcher<br />

RA Kullen ausweislich eines handschriftlichen Vermerks des AR Seyfried v.<br />

1. April 1996 (vgl. LO StA MA, 401 Js 3479/01, BMO, A7) gesagt haben soll:<br />

„Kullen ging auch auf das Gesellschaftsverhältnis ein, er riet MS u. KlKl sich als<br />

Gesellschafter der KSK zu bekennen, was wirtschaftlich <strong>und</strong> tatsächlich richtig<br />

sei! MS <strong>und</strong> KlKl sollten dies bedenken, man würde morgen entscheiden, wie<br />

man sich erklären will. Kullen wies auf das Problem der Schenkungsteuer hin,<br />

wenn plötzlich Neumann die Anteile tatsächlich hat.“ Offenbar ist der StA auch<br />

nicht der Inhalt eines wiederum gegen eine Treuhandschaft sprechenden Vermerks<br />

der BP KA v. 9. Mai 1996 (vgl. LO L1-014) über eine Besprechung mit<br />

Angelika Neumann bekannt geworden, in welchem festgehalten ist: „Frau N.<br />

fühlt <strong>und</strong> handelt als alleiniger Gesellschafter, Abhängigkeit nur bezüglich Großk<strong>und</strong>en<br />

FlowTex.“ Ob diese Gesichtspunkte in Besprechungen mündlich vorgetragen<br />

wurden, konnte im UA-FlowTex nicht geklärt werden.<br />

Eine zu erwartende Stellungnahme des verantwortlichen StA Müller am 10. Mai<br />

1996 zum aufgeworfenen Problem der Treuhandschaft bzw. faktischen Geschäftsführung<br />

ist den Vermerken der Finanzbehörde über die Besprechung am 10. Mai<br />

1996 nicht zu entnehmen, es wird in dem vorerwähnten Besprechungsvermerk<br />

des Prüfers Sake lediglich die Äußerung des StA Müller erwähnt, dass dieser beabsichtigt<br />

habe, das Verfahren an die StA Mannheim zuständigkeitshalber abzugeben.<br />

Nahe liegend wäre aber gewesen, die zweifelhafte Rolle <strong>von</strong> Neumann,<br />

Schmider <strong>und</strong> Kleiser bei der Fa. KSK zum einen im Hinblick auf die Selbstanzeige,<br />

zum anderen im Hinblick auf den am 25. April 1996 durch die BP KA-<br />

Stadt aufgekommenen Verdacht einer weiteren Steuerhinterziehung zugunsten<br />

FTS (= Schmider/Kleiser) oder KSK im Zusammenhang mit Rechnungen über<br />

15,9 Mio. DM durch staatsanwaltschaftliche Vernehmungen, also nicht allein<br />

durch steuerrechtliche Anfragen der BP abzusichern, da sich ein strafrechtlich zu<br />

führender Nachweis einer Treuhandschaft nicht auf § 159 AO (= Feststellungslast<br />

beim Treuhänder) stützen konnte. Derart hätte auch eine Gr<strong>und</strong>lage für die Frage<br />

der Wohnsitzzuständigkeit (§ 8 StPO) der Staatsanwaltschaft Mühlhausen oder<br />

Mannheim geschaffen werden können. Des Weiteren fehlt <strong>von</strong> StA Müller ein<br />

strafprozessualer Hinweis auf die Vorgehensweise bezüglich der im FA Weimar<br />

telefonisch eingegangenen anonymen Anzeige vom 25. April 1996, die ausweislich<br />

des Vermerks des Fahndungsprüfers Sake in der Besprechung am 10. Mai<br />

1996 ausdrücklich zur Sprache kam: „Hierzu wurde durch Herrn Conrad vorgetragen,<br />

daß am 25. April 1996 beim Finanzamt Weimar eine anonyme Anzeige<br />

einging, in der ausgesagt wurde, daß bei der KSK wesentlich mehr Maschinen<br />

verleast wurden als <strong>von</strong> der KSK hergestellt wurden. Auch wurde in der Anzeige<br />

mitgeteilt, daß durch die Geschäftsführerin Frau Neumann Akten vernichtet würden“<br />

(vgl. LO EF 4). Nach wie vor offen war, ob die in der Ermittlungsakte der<br />

StA Mühlhausen befindliche anonyme Anzeige v. 25. April 1996 (vgl. Sachakte<br />

360 Js 47452/96 der StA Mühlhausen, Bl. 21 f., in LO StA Mannheim 401 Js<br />

145/96, LO Nr. 001) überhaupt Gegenstand des Steuerstrafverfahrens anlässlich<br />

der Selbstanzeige sein sollte oder diesbezüglich ein neues Verfahren u. a. wegen<br />

Betrugs (als eigenständige prozessuale Tat) in das Js-Register hätte eingetragen<br />

werden sollen; zumindest hätte im Register auch der Verdacht auf Betrug eingetragen<br />

werden <strong>und</strong> das weitere Vorgehen diesbezüglicher Ermittlungen, insbesondere<br />

die Frage der Zuständigkeit der Polizei, geklärt werden müssen. Ausweislich<br />

eines Vermerks des FA Weimar v. 25. April 1996, hatte die telefonisch anonym<br />

eingegangene Anzeige folgenden Inhalt: „• lt. telefonischer Mitteilung vom<br />

25. April 1996 verleast o. g. Fa. Maschinen • lt. Unterlagen werden ca. 1.000 Maschinen<br />

verleast; tatsächlich sind aber nur 129 Maschinen hergestellt worden; d. h.<br />

Maschinen, die angeblich verleast werden, existieren nicht • Leasinggeber ist<br />

KSK Flo-Tex • Hersteller der Maschinen ist Fa. Doll <strong>und</strong> Eletary Geotechniker in<br />

Italien • Unterlagen wurden angeblich durch Geschäftsführerin Frau Neumann<br />

vernichtet • anonymer Anrufer hat zeitweilig Einblick in die Geschäftsunterlagen<br />

der KSK guided microtunneling techn gmbH gehabt • schriftliche Ausführungen<br />

werden durch anonymen Anrufer evtl. noch nachgereicht“ (vgl. Sachakte 360 Js<br />

47452/96 der StA Mühlhausen, Bl. 21 f.).

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