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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

950<br />

Diese Frage lag nach Auffassung der Fraktionen der SPD <strong>und</strong> der GRÜNEN auf<br />

der Hand; leider konnte der Betriebsprüfer Seyfried, der über einen längeren Zeitraum<br />

im Firmengebäude der Fa. Flowtex tätig war, dazu nicht befragt werden, da<br />

er sich im Untersuchungsausschuss auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach<br />

§ 55 StPO berief.<br />

Fest steht jedoch, dass die wichtigen <strong>und</strong> detailreichen Feststellungen <strong>und</strong> Bek<strong>und</strong>ungen<br />

des Zeugen Krumes <strong>von</strong> der Steuerfahndung nicht weitergeleitet wurden,<br />

weshalb die Tatsache, dass die beiden bereits vorliegenden Anzeigen <strong>von</strong> dritter<br />

Seite aus bestätigt wurden, weder der Betriebsprüfung, noch den Staatsanwaltschaften<br />

in Mannheim <strong>und</strong> Karlsruhe noch der OFD bekannt wurde.<br />

Letztendlich sind die Fraktionen der SPD <strong>und</strong> der GRÜNEN der Auffassung, dass<br />

bei Zusammenführen aller Anzeigen <strong>und</strong> Hinweise bei den beiden Strafverfahren<br />

die betreffenden Ermittlungsverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />

nicht eingestellt worden wären; es muss vielmehr da<strong>von</strong> ausgegangen<br />

werden, dass weitere zielführende Ermittlungen (auch in Form <strong>von</strong> prozessualen<br />

Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen) bereits im Jahre 1996 angeordnet worden<br />

wären; dies hätte aller Voraussicht nach zu einer Aufdeckung des FlowTex-<br />

Betrugssystems geführt.

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