09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Die Betriebsprüfung in Karlsruhe sei hingegen der Auffassung gewesen, dass<br />

es besser sei, damit nur zu drohen. Die Front aus Karlsruhe sei geschlossen<br />

gegen Durchsuchungsmaßnahmen gewesen. Er habe auch schon in vorhergehenden<br />

Besprechungen den Eindruck gehabt, dass die Steuerfahndung in<br />

Karlsruhe sie für übereifrig hielten. Die Steuerfahndung in Karlsruhe habe<br />

geäußert, Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser seien kommunale Größen. Es hingen auch<br />

der <strong>Baden</strong>-Airport <strong>und</strong> einige Politiker in dieser Sache. Man solle daher erst<br />

den Weg der Betriebsprüfung abwarten.<br />

Auf Frage, ob er diese Angaben des Zeugen S. bestätigen könne, sagte der Zeuge<br />

Gartner, dass in Besprechungen es ja so sei, dass vieles erörtert werde. Aber an so<br />

etwas könne er sich nicht erinnern. Er könne sich nicht vorstellen, dass <strong>von</strong> einem<br />

der Beteiligten so etwas gesagt worden sei. Sie als Betriebsprüfer seien mit<br />

Durchsuchungen oder Fahndungen nicht betraut <strong>und</strong> dazu auch nicht befugt. Die<br />

Steuerfahndung habe andere Aufgaben als die Betriebsprüfung. Aber so etwas sei<br />

ihm nicht in Erinnerung <strong>und</strong> vom Inhalt der Besprechung könne er sich nicht vorstellen,<br />

dass so etwas gefallen sei. Auf Nachfrage erklärte er, er habe es jedenfalls<br />

nicht gehört.<br />

Auf Frage, ob in der Besprechung am 10. Mai 1996 die Frage <strong>von</strong> Durchsuchungsmaßnahmen<br />

diskutiert worden sei, antwortete der Zeuge, daran könne er<br />

sich nicht erinnern. Auf weitere Frage, ob ihm die Liste des Finanzamts Erfurt mit<br />

34 möglichen Durchsuchungsorten bekannt sei, erklärte der Zeuge Gartner, diese<br />

Liste sei ihm nicht bekannt, an Besprechungen, an denen er teilgenommen habe,<br />

sei dies nicht Gegenstand gewesen.<br />

Auf die Frage, was er glaube, warum die Thüringer Kollegen die baden-württembergischen<br />

Behörden nicht <strong>von</strong> den Durchsuchungen im März 1997 unterrichtete<br />

haben, antwortete der Zeuge Gartner, dass könne er nicht einschätzen. Zur Frage<br />

der gegenseitigen Information der beteiligten Finanzbehörden, führte der Zeuge<br />

aus, dass die Betriebsprüfung das Finanzamt Erfurt gut informiert habe, wie dies<br />

bei Betriebsprüfungen üblich sei. Er habe nicht das Empfinden gehabt, dass das<br />

Finanzamt Erfurt sich hier hintergangen gefühlt habe oder dass es nicht gut informiert<br />

gewesen sei, ganz im Gegenteil. Auf Frage, ob es in der Besprechung am<br />

10. Mai 1996 unterschiedliche Vorstellungen über die weitere Fallbearbeitung<br />

zwischen dem Thüringer Kollegen <strong>und</strong> den Kollegen aus Karlsruhe gegeben habe,<br />

erklärte der Zeuge Gartner dass es eher die Regel sei, dass es in Besprechungen<br />

unterschiedliche Auffassungen gebe. Nach seiner Erinnerung habe es Diskussionen<br />

gegeben nur im Zusammenhang mit der Frage, wie die aufgr<strong>und</strong> der<br />

Selbstanzeige der Frau Neumann festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen<br />

steuerrechtlich zu behandeln seien.<br />

Auf die Frage, ob er sich bei der Betriebsprüfung politisch beeinflusst gefühlt habe,<br />

antwortete der Zeuge Gartner, in gar keinem Fall.<br />

4. Finanzamt Karlsruhe-Durlach<br />

4.1. Heike Gräber<br />

Oberregierungsrätin Heike Gräber, damals zuständige Sachgebietsleiterin der<br />

Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle (StraBU) des Finanzamts Karlsruhe-Durlach, gab<br />

an, sie habe mit den Thüringer Kollegen nur einmal Kontakt gehabt, anlässlich<br />

der Besprechung am 10. Mai 1996. Es habe damals im Raum gestanden, dass das<br />

Strafverfahren nach <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> abgegeben werde. Um auf eine eventuelle<br />

Abgabe vorbereitet zu sein <strong>und</strong> zu wissen, was in der Sache selbst gelaufen<br />

ist, habe sie an dieser Besprechung teilgenommen. Auf Frage, wie sie Kenntnis<br />

erlangt habe <strong>von</strong> der möglichen Abgabe an ihre Dienststelle, erklärte die Zeugin<br />

Gräber, dass der ganze Informationsfluss <strong>von</strong> den Thüringer Kollegen nicht über<br />

die Strafsachenstelle gelaufen sei, sondern über die Fahndung. Sie gehe daher da<strong>von</strong><br />

aus, dass die Kollegen der Fahndung sie angesprochen haben. Soweit sie sich<br />

erinnern könne, habe sie sich vorab mit den Herren Siebler, Schmidt <strong>und</strong> Gaukler<br />

als den maßgeblichen Steuerfahndern besprochen.<br />

Zentraler Punkt der Besprechung sei die Zuständigkeitsfrage gewesen, wer letztendlich<br />

weitere Ermittlungen führe in diesem Schmider-Komplex. Es sei einhelli-<br />

371

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!